Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 420

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 420 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 420); 420 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 28. Juni 1982 Anordnung über den Einsatz von Kunstleder für Täschnerwaren PVC-geschäumt aus Polyvynilchlorid (mit Weichmacher) Staatliche Einsatzbestimmung (2) Diese Anordnung gilt auch für abgeschlossene Wirtschaftsverträge, die nach dem Inkrafttreten zu erfüllen sind Soweit diese Wirtschaftsverträge den Bestimmungen dieser Anordnung widersprechen, sind sie zu ändern oder aufzuheben. Berlin, den 12. Mai 1982 vom 12. Mai 1982 Auf der Grundlage der Anordnung vom 3. Dezember 1976 über das Informationssystem für Werkstoffe und ökonomischen Materialeinsatz und den Erlaß staatlicher Einsatzbestimmungen für Rohstoffe und Materialien (GBl. I Nr. 50 S. 565) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für den Einsatz und die Verwendung von Kunstleder auf der Basis PVC-geschäumt (ohne Schichtträger) ELN-Nr. 168 23 120. §2 Der Einsatz von Kunstleder PVC-geschäumt (ohne Schichtträger) ELN-Nr. 168 23 120 Art. GN 901-910 Art. GC 930-940 (nachfolgend Schaumfolie genannt) als Werkstoff ist für den Inlandverbrauch für nachfolgend genannte Erzeugnisse verboten : Ordner und Mappen Alben und Tagebücher Bürohilfsmittel Geschäfts- und Notizbücher Taschenkalender ELN-Nr. 155 81 610 ELN-Nr. 155 81 630 ELN-Nr. 155 81 690 ELN-Nr. 155 81 800 ELN-Nr. 156 52 200. §3 V (1) Das bilanzbeauftragte Organ1 ist berechtigt, zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen für begründete Einsatzgebiete bzw. Einsatzzwecke zu erteilen. (2) Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind unter Beachtung des § 12 der Anordnung vom 3. Dezember 1976 über das Informationssystem für Werkstoffe und ökonomischen Materialeinsatz und den Erlaß staatlicher Einsatzbestimmungen für Rohstoffe und Materialien zu stellen. Sie sind formlos in zweifacher Ausfertigung vom Fondsträger an das bilanzbeauftragte Organ einzureichen. Im Antrag muß die Schaumfolienmenge (Tm2) angegeben werden. (3) Das bilanzbeauftragte Organ hat den Antragstellern innerhalb von 1 Monat nach Eingang des Antrages die Entscheidung mitzuteilen. (4) Gegen Entscheidungen des bilanzbeauftragten Organs zu Ausnahmeanträgen kann innerhalb von 2 Wochen nach Zugang über den Leiter des übergeordneten Organs schriftlich begründete Beschwerde beim Minister für Leichtindustrie eingelegt werden. Der Minister für Leichtindustrie entscheidet innerhalb von 4 Wochen endgültig. Die Entscheidung ist dem Einreicher schriftlich mitzuteilen und zu begründen. §4 Die Kontrolle über die Einhaltung dieser staatlichen Einsatzbestimmung obliegt dem bilanzbeauftragten Organ VEB Kombinat Kunstleder und Pelzverarbeitung. Der Minister für Leichtindustrie Buschmann Anordnung Nr. 21 über die materielle Anerkennung der Werktätigen für Einsparungen von volkswirtschaftlich wichtigen Energieträgern, Rohstoffen und Materialien vom 12. Mai 1982 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Bezogene Wärmeenergie (Dampf, Heiß- und Warmwasser) nach ELN-Nr. 111 40 000 ist erste Nachfolgeverarbeitungsstufe der unter den laufenden Nr. 1 bis 8 und 11 aufgeführten Positionen der Anlage zur Anordnung vom 2. April 1981 über die materielle Anerkennung der Werktätigen für Einsparungen von volkswirtschaftlich wichtigen Energieträgern, Rohstoffen und Materialien (GBl. I Nr. 11 S. 124). Wird bezogene Wärmeenergie nach ELN-Nr. 111 40 000 gemäß § 2 Abs. 2 vorstehender Anordnung erhöht materiell stimuliert, ist einheitlich der Multiplikator 1,5 anzuwenden, unabhängig davon, aus welchen Energieträgern die Wärmeenergie erzeugt worden ist. §2 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1982 in Kraft. Sie findet auch für Einsparungen Anwendung, die nach dem Inkrafttreten der Anordnung vom 2. April 19812 erzielt worden sind, jedoch noch nicht materiell anerkannt wurden. Berlin, den 12. Mai 1982 Der Minister für Materialwirtschaft Rauchfuß 1 Anordnung (Nr. 1) vom 2. April 1981 (GBl. I Nr. 11 S. 124) 2 in Kraft getreten am 22. April 1981 Anordnung über die Zulassung von Fahrschulen und Fahrlehrern und die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern Fahrschulordnung (FO) vom 24. Mai 1982 Zur Schaffung der Voraussetzungen für eine qualifizierte und einheitliche Ausbildung der Kraftfahrzeugführer wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: I. Zulassung von Fahrschulen §5 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1982 in Kraft. 1 Bilanzbeauftragtes Organ ist der VEB Kombinat Kunstleder und Pelzverarbeitung, 701 Leipzig, Am Brühl 42/50. §1 Bedingungen für die Zulassung (1) Die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern zum Erwerb des Führerscheines gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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