Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 418

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 418 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 418); 418 Gesetzblatt Teil I Nr. 22 'Ausgabetag: 22. Juni 1982 bau der Hauptauftraggeber, Verträge mit den Künstlern oder Künstlerkollektiven abzuschließen. Ist ein Generalauftragnehmer eingesetzt, kann der Investitionsauftraggeber oder der Hauptauftraggeber diesen mit dem Vertragsabschluß beauftragen. Der Investitionsauftraggeber oder der Hauptauftraggeber kann mit dem Büro für architekturbezogene Kunst vereinbaren, daß dieses im Namen und für Rechnung des Investitionsauftraggebers oder Hauptauftraggebers Aufträge an die Künstler oder Künstlerkollektive erteilt und Verträge mit ihnen abschließt. Finanzierung von Werken der architekturbezogenen Kunst §5 Zur Finanzierung von Werken der architekturbezogenen Kunst sind an Standorten des komplexen Wohnungsbaues sowie der Modernisierung von Altbauwohngebieten je Neubauwohnung des staatlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbaues 40 M bis 45 M im Rahmen der Aufwandsnormative, außerhalb des komplexen Wohnungsbaues für Gebäude und bauliche Anlagen für gesellschaftliche Zwecke 0,5 % des Baupreises2, maximal 500 TM als Bestandteil des Investitionsaufwandes vom Investitionsauftraggeber einzuplanen. Der zuständige örtliche Rat gemäß § 2 entscheidet über die Verwendung der finanziellen Mittel. §6 (1) Die finanziellen Mittel gemäß §5 sind ausschließlich für Honorare für künstlerische und kunstwissenschaftliche Leistungen zur Vorbereitung und Realisierung von Werken der architekturbezogenen Kunst, einschließlich für Materialkosten sowie für Übertragungsarbeiten vom Modell oder Karton in das Endmaterial, wie Metallguß, Betonguß, Emailletechniken, zu verwenden. Dazu gehören Konzeptionsarbeiten im Rahmen der städtebaulichen Planung;, die Erarbeitung von Vorgaben im Rahmen der Aufgabenstellungen für die Vorbereitung von Investitionen; Ideenentwürfe im Rahmen der Vorbereitung von Investitionen ; Entwürfe von Kunstwerken und ihre Realisierung. (2) Nicht zu den künstlerischen Leistungen im Sinne dieser Anordnung gehören Bauleistungen zum Kunstwerk, die ohne Voraussetzung einer künstlerisch-schöpferischen Fertigkeit als Bauproduktion3 * * * * 1 2 erbracht werden, wie Untergrundbearbeitung, Verankerung, Bauteile als Bildträger und Fundamente. Diese Bauleistungen sind im Rahmen des zulässigen Aufwandes für die jeweilige Investition zu planen und zu finanzieren. Die Abgrenzung der künstlerischen Leistung zur Bauleistung ist zwischen den Vertragspartnern zu vereinbaren. 2 Baupreis zur Preisbasis 1980 3 z. Z. gelten: Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur der DDR, Teil VII Nr. 29, Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik, Teil m Ausgabe 1988, Staatliche Zentralverwaltung für Statistik. §7 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung ir Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 23. Dezember 1973 über die künstlerische Ausgestaltung von gesellschaftlicher Bäuten mit Werken der sozialistisch-realistischen architektur-bezogenen Kunst (GBl. II 1972 Nr. 3 S. 29) außer Kraft. Berlin, den 29. April 1982 Der Minister für Bauwesen Junker Verordnung zu Fragen der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Juni 1982 §1 (1) Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik, dir vor dem 1. Januar 1981 die Deutsche Demokratische Republik ohne Genehmigung verlassen und ihren Wohnsitz nicht wie der in der Deutschen Demokratischen Republik genommer haben, wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gemäl §13 des Gesetzes vom 20. Februar 1967 über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik (Staatsbürgerschaftsgesetz) (GBl. I Nr. 2 S. 3) aberkannt. (2) Bei Abkömmlingen von Personen gemäß Abs. 1 verändert sich die Staatsbürgerschaft entsprechend, soweit dies* ohne Genehmigung der staatlichen Organe der Deutscher Demokratischen Republik ihren Wohnsitz außerhalb dei Deutschen Demokratischen Republik haben. §2 Bei Personen gemäß § 1 Abs. 1 wird von Maßnahmen dei strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen des ungesetzlicher Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik abgesehen. §3 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1982 in Kraft. Berlin, den 21. Juni 1982 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S to p h Vorsitzender Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 1020 Berlin, KlosterstraBe 47 Redaktion: 1020 Berlin. Klosterstraßc 47. Telefon: 233 36 22 Für der Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1080 Berlin. Otto-Grotewohl-Str. 17. Telefon: 233 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Monatlich Teil I 0.80 M, Teil 11 1. M Einzelabgabc bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr EinzelbestelluDgen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, Postschlielfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit uur bei Selbstabholuug gegen Barzabluug (kein Versand) in der Buchhandluu) für amtiicbe Dokumente, 1080 Berlin, Neustädtische KircbstraBe 15, Telefon: 229 22 23 Artikel-Nr. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

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