Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 40

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 40 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 40); 40 Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 2. Februar 1982 Verlusts, Beschädigung oder sonstiger Wertminderung erlöschen, wenn sie a) bei gänzlichem oder teil weisem Verlust des Gutes nicht innerhalb von 3 Monaten, b) bei Beschädigung oder sonstiger Wertminderung des Gutes nicht innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom ersten Tag nach Ablauf der Lieferfrist, geltend gemacht werden. §65 Verjährung der Ansprüche (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Frachtvertrag beträgt 1 Jahr. (2) Die Verjährungsfrist beginnt: a) bei Schadenersatzansprüchen wegen teilweisen Verlusts, Beschädigung, sonstiger Wertminderung des Gutes oder Lieferfristüberschreitung am Tag der Ablieferung; b) bei Schadenersatzansprüchen wegen gänzlichen Verlusts des Gutes am 30. Tag nach Beendigung der Lieferfrist; . c) bei Ansprüchen auf Zahlung, Nachzahlung oder Erstattung von Transportentgelt 1. am Tag der Zahlung, 2. wenn keine Zahlung geleistet wurde, an dem Tag, an dem die Rechnung ausgestellt wurde, 3. wenn keine Rechnung ausgestellt wurde, an dem Tag, an dem das Gut zum Transport angenommen wurde, 4. wenn der Absender in den Frachtbrief unrichtige oder unvollständige Angaben über den Zahlungspflichtigen aufgenommen hat, an dem Tag,, an dem die Rechnung ausgestellt wurde.; d) bei Ansprüchen der Eisenbahn auf Zahlung von Beträgen, die der Empfänger statt des Absenders oder die der Absender statt des Empfängers gezahlt hat und die dem Berechtigten zu erstatten sind, am Tag der Erstattung der Beträge; e) bei Ansprüchen auf Auszahlung eines Verkaufserlöses am Verkaufstag; f) bei Ansprüchen auf Zahlung eines von den Zollorganen verlangten Betrags an dem Tag, an dem diese den Betrag von der Eisenbahn angefordert haben. Bei der Berechnung der Verjährungsfrist wird der in den Buchstaben a . bis f jeweils genannte Tag nicht mitgerechnet. (3) Bei Schadenersatzansprüchen wegen gänzlichen oder teilweisen Verlusts, Beschädigung oder sonstiger Wertminderung des Gutes sowie Überschreitung der Lieferfrist wird die Verjährung längstens bis zum Ablauf der Fristen gemäß § 63 Abs. 4 gehemmt. §66 Verzinsung der Schadenersatzbeträge Die von der Eisenbahn zu zahlenden Schadenersatzbeträge sind auf Verlangen mit 5% pro Jahr, gerechnet vom Tage des Eingangs des Schadenersatzantrags an, zu verzinsen, wenn über den Schadenersatzantrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist entschieden wurde. Zu den §§ 34 und 35 der GTVO: §67 Schlußbestimmungen, Übergangsregelungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 15. Februar 1982 in Kraft. (2) Auf Rechtsverhältnisse im Geltungsbereich dieser Durchführungsbestimmung findet der § 14 Abs. 3 Satz 2 der Anord- nung vom 4. Juli 1974 über die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen der Deutschen Reichsbahn und den Anschlußbahnen Allgemeine Bedingungen für Anschlußbahnen (ABA) (GBl. I Nr. 38 S. 357) für Güterwagen keine Anwen-I düng. j (3) Transportverträge gemäß §8 Abs. 2 sind für das Jahr j 1982 bis zum 30. Juni 1982 zwischen der Eisenbahn und den Transportkunden abzuschließen. Berlin, den 10. Dezember 1981 Der Minister für Verkehrswesen Arndt Anlage 1 zu vorstehender Durchführungsbestimmung Zusätzliche Bestimmungen über die Verladung und den Transport von lebenden Tieren §1 Ladeeinrichtungen, Unterbringung (1) Soweit die Bahnhöfe für die Verladung von Tieren zugelassen sind, müssen sie im Rahmen der Abfertigungsbefugnisse mit Vorrichtungen versehen sein, die ein zweckmäßiges Ein- und Ausladen der Tiere gestatten. (2) Auf der Oberfläche hölzerner Verladerampen müssen in angemessenen Abständen Leisten mit abgerundeten Kanten (Tretleisten) angebracht sein, damit die Tiere sicher fußen können. (3) Die Oberfläche fester Rampen darf höchstens 1 :8, die der beweglichen Vorrichtungen höchstens 1 :3 geneigt sein. (4) Ladebrücken müssen hinreichend breit, mit Tretleisten und mit mindestens 20 cm .hohen Schutzleisten an beiden Seiten versehen sein. Auch müssen Vorkehrungen zum Schutz gegen seitliches Abdrängen der Tiere getroffen sein. Bei Ladebrücken zur Ver- und Entladung von Großtieren (Pferde, Ponys, Rinder, Esel u. dgl.) sind seitliche Schutzvorrichtungen und Tretleisten nicht erforderlich, wenn der Abstand und die Neigung zwischen Rampe und Güterwagenboden gering sind. (5) Auf Bahnhöfen mit regelmäßigem größeren Tierversand oder in deren Nähe müssen zur vorübergehenden Unterbringung der Tiere Buchten oder Bansen vorhanden sein, von denen ein angemessener Teil überdeckt sein muß. Diese von der Eisenbahn zu schaffenden Räume müssen Brunnen oder Wasserleitung sowie Vorrichtungen zum Anbinden, Füttern und Tränken der Tiere enthalten. Der Fußboden muß so beschaffen sein, daß er ordnungsgemäß gereinigt werden kann. Die Räume müssen in kleinere Abteilungen geteilt sein, in denen die Tiere verschiedener Gattung und die Größtiere von den Kleintieren (Schweine, Kälber, Schafe, Ziegen, Geflügel u. dgl.) getrennt unterzubringen sind. Muttertiere mit saugenden Jungen bleiben zusammen. (6) Der Absender, der Empfänger oder der von ihnen Beauftragte hat unverzüglich nach der Ver- und Entladung der Tiere die im Abs. 5 genannten Einrichtungen einschließlich der Ladegeräte mit Wasser von allen Rückständen zu reinigen und anschließend zu desinfizieren. (7) Für die vorübergehende Unterbringung der Tiere kann ein Entgelt erhoben werden, das "zugleich als Vergütung für die Benutzung der Einrichtungen zum Füttern und Tränken gilt. §2 Güterwagen, Behälter (1) Die Tiere sind in gedeckten Güterwagen zu transportieren. (2) Mehrbödige Güterwagen dürfen nur verwendet werden, 1 wenn sie an den Seiten Lattenwände haben; diese müssen s?;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft Polozenie predvaritel nom zakljucenii pod strazu der Arbeitsübersetzung des Mdl Zentral-stelle für Informationen und Dokumentation, Dolmetscher und Übersetzer, Berlin,.

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