Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 363

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 363 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 363); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 4. Mai 1982 363 b) durch die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Verwarnung mit Ordnungsgeld von 1 bis 20 M ausgesprochen werden. (7) Für die Durchführung der Ordnungsstrafverfahren und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrig-keiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ §8 Die Anordnung wird durch nachfolgende Anlage4 ergänzt: „Anlage 4 zu § 14 Abs. 3 vorstehender Anordnung Verbotsschild des Betretens der Gefahrenbereiche an oder auf Halden sowie an oder in Restlöchern BETRETEN VERBOTEN! LEBENSGEFAHR ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN BESTRAFT Das Schild muß das Format A 2 haben. Die Grundfarbe des Schildes ist weiß. Die Worte ,BETRETEN VERBOTEN \‘ und .ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN BESTRAFT' sind in schwarzer, das Wort ,LEBENSGEFAHR' ist in roter Farbe zu gestalten.!2“ §9 Diese Anordnung tritt am 14. Juni 1982 in Kraft. Leipzig, den 18. März 1982 Der Leiter der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Dr. Richter Stellvertreter des Leiters 12 Das Verbotsschild wird von DEWAG Signograph Leipzig gefertigt und ist ln den LEWAG-Industrieläden erhältlich. * 1 Anordnung über die Ausbildung und Prüfung von Filmvorführern vom 30. März 1982 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für die Ausbildung und Prüfung von Filmvorführern, die 1. 70-mm-Filmwiedergabeanlagen, 2. 35-mm-Filmwiedergabeanlagen, 3. 16-mm-Filmwiedergabeanlagen mit Gasentladungslampen (nachfolgend Filmwiedergabeanlagen genannt) bedienen. §2 Grundsatz Filmwiedergabeanlagen darf selbständig nur bedienen, wer einen Befähigungsnachweis in der Klasse A für alle Filmwiedergabeanlagen oder B für ortsveränderliche Filmwiedergabeanlagen besitzt. §3 Ausbildung von Filmvorführern (1) Für die Ausbildung von Filmvorführern sind die Bezirksfilmdirektionen auf der Grundlage eines vom Minister für Kultur bestätigten Lehrprogramms verantwortlich. (2) Die Anmeldung zur Ausbildung und die Zulassung zur Prüfung sowie ihre Durchführung werden durch die Prüfungsordnung! geregelt. (3) Die Ausbildung von Facharbeitern für Filmwiedergabetechnik (Berufs-Nr. 66 2 03) schließt die Ausbildung als Filmvorführer ein. §4 Prüfung von Filmvorführern (1) Bei den Bezirksfilmdirektionen sind Prüfungskommissionen zu bilden. Eine Prüfungskommission besteht aus mindestens 7 Mitgliedern. (2) Als Mitglieder der Prüfungskommission sind vom Mitglied des Rates des Bezirkes und Leiter der Abteilung Kultur zu berufen: der Direktor der Bezirksfilmdirektion oder sein Stellvertreter (als Vorsitzender), der Technische Leiter der Bezirkisfilmdirektion und weitere Mitarbeiter des Bereiches Technik der Bezirksfilmdirektion, der Sicherheitsinspektor, der für Aus- und Weiterbildung verantwortliche Mitarbeiter der Bezirksfilmdirektion. (3) Der Vorsitzende der Prüfungskommission kann Sachverständige zur Prüfung hinzuziehen. (4) Mindestens 5 Mitglieder der Prüfungskommission müssen im Besitz des Befähigungsnachweises A sein. Befähigungsnachweise §5 (1) Die Befähigungsnachweise werden nach bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission ausgestellt. (2) Bei den Bezirksfilmdirektionen ist ein Register über die erteilten Befähigungsnachweise zu führen. §6 (1) Der Befähigungsnachweis kann entzogen werden, wenn die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Eignung oder Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere wenn der Inhaber durch unsachgemäße Bedienung der Filmwiedergabeanlagen Schäden an Geräten oder Filmkopien verursacht oder im Zusammenhang mit Filmvorführungen wiederholt gegen Rechtsvorschriften des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes oder gegen betriebliche Ordnungen auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit verstoßen hat. (2) Die Entscheidung gemäß Abs. 1 ist dem Betroffenen schriftlich mit Gründen und einer Rechtsmittelbelehrung zuzustellen. Der Befähigungsnachweis ist einzuziehen. §7 Beschwerde (1) Gegen den Entzug des Befähigungsnachweises kann Beschwerde eingelegt werden. (2) Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Entscheidung über den Entzug, bei demjenigen, der die Entscheidung getroffen hat, einzulegen. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 1 Veröffentlicht in Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur Nr. 2/82.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes erst andere Maßnahmen durchzuführen und sich erst danach an den Verursacher zu wenden, obwohl dieser bereits sofort für die Gefahrenabwehr hätte verantwort lieh gemacht werden können.

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