Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 363

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 363 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 363); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 4. Mai 1982 363 b) durch die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Verwarnung mit Ordnungsgeld von 1 bis 20 M ausgesprochen werden. (7) Für die Durchführung der Ordnungsstrafverfahren und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrig-keiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ §8 Die Anordnung wird durch nachfolgende Anlage4 ergänzt: „Anlage 4 zu § 14 Abs. 3 vorstehender Anordnung Verbotsschild des Betretens der Gefahrenbereiche an oder auf Halden sowie an oder in Restlöchern BETRETEN VERBOTEN! LEBENSGEFAHR ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN BESTRAFT Das Schild muß das Format A 2 haben. Die Grundfarbe des Schildes ist weiß. Die Worte ,BETRETEN VERBOTEN \‘ und .ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN BESTRAFT' sind in schwarzer, das Wort ,LEBENSGEFAHR' ist in roter Farbe zu gestalten.!2“ §9 Diese Anordnung tritt am 14. Juni 1982 in Kraft. Leipzig, den 18. März 1982 Der Leiter der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Dr. Richter Stellvertreter des Leiters 12 Das Verbotsschild wird von DEWAG Signograph Leipzig gefertigt und ist ln den LEWAG-Industrieläden erhältlich. * 1 Anordnung über die Ausbildung und Prüfung von Filmvorführern vom 30. März 1982 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für die Ausbildung und Prüfung von Filmvorführern, die 1. 70-mm-Filmwiedergabeanlagen, 2. 35-mm-Filmwiedergabeanlagen, 3. 16-mm-Filmwiedergabeanlagen mit Gasentladungslampen (nachfolgend Filmwiedergabeanlagen genannt) bedienen. §2 Grundsatz Filmwiedergabeanlagen darf selbständig nur bedienen, wer einen Befähigungsnachweis in der Klasse A für alle Filmwiedergabeanlagen oder B für ortsveränderliche Filmwiedergabeanlagen besitzt. §3 Ausbildung von Filmvorführern (1) Für die Ausbildung von Filmvorführern sind die Bezirksfilmdirektionen auf der Grundlage eines vom Minister für Kultur bestätigten Lehrprogramms verantwortlich. (2) Die Anmeldung zur Ausbildung und die Zulassung zur Prüfung sowie ihre Durchführung werden durch die Prüfungsordnung! geregelt. (3) Die Ausbildung von Facharbeitern für Filmwiedergabetechnik (Berufs-Nr. 66 2 03) schließt die Ausbildung als Filmvorführer ein. §4 Prüfung von Filmvorführern (1) Bei den Bezirksfilmdirektionen sind Prüfungskommissionen zu bilden. Eine Prüfungskommission besteht aus mindestens 7 Mitgliedern. (2) Als Mitglieder der Prüfungskommission sind vom Mitglied des Rates des Bezirkes und Leiter der Abteilung Kultur zu berufen: der Direktor der Bezirksfilmdirektion oder sein Stellvertreter (als Vorsitzender), der Technische Leiter der Bezirkisfilmdirektion und weitere Mitarbeiter des Bereiches Technik der Bezirksfilmdirektion, der Sicherheitsinspektor, der für Aus- und Weiterbildung verantwortliche Mitarbeiter der Bezirksfilmdirektion. (3) Der Vorsitzende der Prüfungskommission kann Sachverständige zur Prüfung hinzuziehen. (4) Mindestens 5 Mitglieder der Prüfungskommission müssen im Besitz des Befähigungsnachweises A sein. Befähigungsnachweise §5 (1) Die Befähigungsnachweise werden nach bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission ausgestellt. (2) Bei den Bezirksfilmdirektionen ist ein Register über die erteilten Befähigungsnachweise zu führen. §6 (1) Der Befähigungsnachweis kann entzogen werden, wenn die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Eignung oder Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere wenn der Inhaber durch unsachgemäße Bedienung der Filmwiedergabeanlagen Schäden an Geräten oder Filmkopien verursacht oder im Zusammenhang mit Filmvorführungen wiederholt gegen Rechtsvorschriften des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes oder gegen betriebliche Ordnungen auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit verstoßen hat. (2) Die Entscheidung gemäß Abs. 1 ist dem Betroffenen schriftlich mit Gründen und einer Rechtsmittelbelehrung zuzustellen. Der Befähigungsnachweis ist einzuziehen. §7 Beschwerde (1) Gegen den Entzug des Befähigungsnachweises kann Beschwerde eingelegt werden. (2) Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Entscheidung über den Entzug, bei demjenigen, der die Entscheidung getroffen hat, einzulegen. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 1 Veröffentlicht in Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur Nr. 2/82.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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