Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 361

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 361 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 361); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 4. Mai 1982 361 unter Beifügung aller vorhandenen Unterlagen an die Gutachterkommission des MDV vorzunehmen. §11 Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses (1) Das Ergebnis der Untersuchung auf Kraftfahrtauglichkeit kann lauten: tauglich ohne/mit Bedingungen, zeitlich untauglich, untauglich. (2) Der untersuchende Arzt hat das Ergebnis der Untersuchung dem Untersuchten mitzuteilen. Er ist erforderlichenfalls zu beraten, wie er sich entsprechend seinem physischen und psychischen Zustand im Straßenverkehr zu verhalten hat. Bei Untersuchungen durch eine Gutachterkommission des MDV hat grundsätzlich der Leiter dem Untersuchten das Ergebnis mitzuteilen. §12 Eintragung der Untersuchungsergebnisse (1) Bei Erstuntersuchungen ist das Ergebnis der Untersuchung auf Kraftfahrtauglichkeit für die erforderliche Fahrzeugklasse in den Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung und im Führerscheinantrag einzutragen. Festgelegte Bedingungen sind mit anzuführen. (2) Bei Erstuntersuchungen von Berufskraftfahrern ist dem Fahrzeughalter auf dem Untersuchungsantrag die ermittelte Kraftfahrtauglichkeit für die erforderliche Fahrzeugklasse und Fahrertätigkeit mitzuteilen. (3) Wiederholungs- und Sonderuntersuchungen hat der untersuchende Arzt im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung zu bestätigen. Bei festgestellten Änderungen der Kräft-fahrtauglichkeit für die erforderliche Fahrzeugklasse oder Festlegung neuer Bedingungen ist die Zulassungsstelle zu unterrichten. (4) Bei Berufskraftfahrern ist dem Fahrzeughalter nach jeder Wiederholungs- und Sonderuntersuchung die festgestellte Kraftfahrtauglichkeit für die erforderliche Fahrzeugklasse und Fahrertätigkeit mitzuteilen. §13 Beschwerdeverfahren (1) Gegen das Ergebnis der Untersuchung auf Kraftfahrtauglichkeit kann mündlich oder, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde eingelegt werden. Der untersuchende Arzt hat den Untersuchten darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde hat keine aufschiebende- Wirkung. (3) Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses beim Leiter der Gesundheitseinrichtung einzulegen, in der die Untersuchung stattgefunden hat. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb 1 Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb der Frist unter Beifügung sämtlicher Untersuchungsunterlagen sowie der Stellungnahme zur Beschwerde dem Leiter der für den Wohnsitz des Beschwerdeführers zuständigen Gutachterkommission des MDV zur Entscheidung vorzulegen. Der Beschwerdeführer ist davon zu unterrichten. (5) Der Leiter der Gutachterkommission des MDV hat innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig zu entscheiden. (6) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Fristen nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (7) Die Entscheidung über eine Beschwerde ist dem Beschwerdeführer schriftlich mitzuteilen und zu begründen. §14 Sonderbestimmungen (1) Die bewaffneten Organe stellen die Kraftfahrtauglichkeit bei Erst-, Wiederholungs- und Sonderuntersuchungen von Kraftfahrzeugführern und Fahrlehrern in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage der militärischen oder innerdienstlichen Bestimmungen fest. (2) Bei Bewerbern für die Ausbildung in der Laufbahn Militärkraftfahrer der Gesellschaft für Sport und Technik ist die Feststellung der Kraftfahrtauglichkeit nach gesonderten Festlegungen durchzuführen. §15 Übergangsbestimmungen Die im § 24 der StVZO vom 26. November 1981 festgelegten Übergangsbestimmungen für die Gültigkeit der vor dem-Inkrafttreten der StVZO ausgestellten Fahrerlaubnisscheine und Berechtigungsscheine sind bei der Feststellung der Kraftfahrtauglichkeit nach dieser Durchführungsbestimmung sinngemäß anzuwenden. §16 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juni 1982 in Kraft. Berlin, den 29. März 1982 Der Minister für Verkehrswesen I. V.: Dr. Schmidt Staatssekretär Anordnung Nr. 21 über Halden und Restlöcher vom 18. März 1982 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung vom 2. Oktober 1980 über Halden und Restlöcher (GBl. I Nr. 31 S. 301) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke folgendes angeordnet: §1 Im § 1 Abs. 1 werden die Worte „der Gewährleistung der Standsicherheit“ gestrichen. §2 Dem § 1 wird ein Abs. 4 mit folgendem Wortlaut angefügt: „(4) Diese Anordnung gilt auch für Bürger hinsichtlich ihres Verhaltens an Bereichen von Halden und Restlöchern.“ §3 Der § 4 Abs. 1 Buchst, b erhält folgende Fassung: ,,b) den landeskulturellen Anforderungen* 4 und den Forderungen des Strahlenschutzes43 entsprochen wird sowie“. §4 Der § 14 erhält folgende Fassung: „§14 Absperrungen und Verbotsschilder (1) Solange an oder auf Halden sowie an oder in Restlöchern Bereiche vorhanden sind, in denen eine Gefahr durch a) Rutschungen, 1 Anordnung (Nr. 1) vom 2. Oktober 1980 (GBl. I Nr. 31 S. 301) 4a Z. Z. gilt die Anordnung vom 17.'November 1980 zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der' Verwendung darin abgelagerter Materialien (GBl. I Nr. 34 S. 347).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 361 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 361) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 361 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 361)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat arbeitet und in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei wurden von Name Vorname Geburtsort wohnhaft folgende sich in Verwahrung befindliche Gegenstände eingezogen: Begründung: Gegen die Einziehung kann gemäß bis des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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