Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 332

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 332 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 332); 332 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 29. April 1982 chend §16 Abs. 2 erst nach einer bestimmten Nutzungszeit erreicht, endet die Garantiezeit 3 Monate nach dem Erreichen der vollen Nutzungsfähigkeit, soweit sie vorher abgelaufen sein würde. 4. Abschnitt Wirtschaftsverträge zur Wahrnehmung von Aufgaben der Investitionsauftraggeber durch Hauptauftraggeber §19 Vertragsabschluß (1) Der Hauptauftraggeber für den komplexen Wohnungsbau hat mit den Investitionsauftraggebern des komplexen Wohnungsbaues und mit den Investitionsauftraggebern für Gebäude und bauliche Anlagen für gesellschaftliche Zwecke im Bereich der örtlichen Staatsorgane Verträge über die Wahrnehmung von Aufgaben der Investitionsauftraggeber abzuschließen. (2) Die Pflicht zum Vertragsabschluß anderer entsprechend den Rechtsvorschriften gebildeter Hauptauftraggeber richtet sich nach den mit der Bildung dieser Hauptauftraggeber festgelegten Aufgaben. §20 Grundsatz (1) Durch den Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Investitionsauftraggeber verpflichtet sich der Hauptauftraggeber, die Aufgaben des Investitionsauftraggebers bei der Vorbereitung und Durchführung einer Investition für dessen Rechnung im eigenen Namen wahrzunehmen und ihm die nutzungsfähige Investition termingerecht zu übergeben. (2) Der Investitionsauftraggeber ist verpflichtet, dem Hauptauftraggeber die bestätigte Aufgabenstellung zu übergeben, die Grundsatzentscheidung zu treffen oder durch die zuständigen Organe zu veranlassen, in der festgelegten Weise mitzuwirken, die finanziellen Mittel bereitzustellen, die nutzungsfähige Investition zu übernehmen und die vereinbarte Vergütung zu zahlen. (3) Zwischen den Partnern ist grundsätzlich zu vereinbaren, daß die Abnahme der Investition durch den Hauptauftraggeber und deren Übernahme durch den Investitionsauftraggeber zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. §21 Weitere Pflichten des Hauptauftraggebers (1) Dem Hauptauftraggeber obliegt die Koordinierung der verschiedenen Investitionen seines Verantwortungsbereiches einschließlich ihrer Verkehrs- und versorgungsmäßigen Erschließung. (2) Der Hauptauftraggeber ist verpflichtet, dem Investitionsauftraggeber die vereinbarten Vorbereitungsunterlagen für die Grundsatzentscheidung einschließlich der notwendigen Zustimmungen, Stellungnahmen und Gutachten termingerecht zu übergeben. (3) Der Hauptauftraggeber hat die Kontrollpflicht gemäß § 14 wahrzunehmen. Die Art und Weise der Mitwirkung des Investitionsauftraggebers ist zu vereinbaren. (4) Der Hauptauftraggeber hat dem Investitionsauftraggeber über die Wahrnehmung der Aufgaben Rechenschaft zu legen. Er hat dem Investitionsauftraggeber Einsicht in seine die Aufgabenwahrnehmung betreffenden Unterlagen zu gewähren. §22 Durchsetzung von Ansprüchen (1) Der Hauptauftraggeber ist verpflichtet, die sich aus der Aufgabenwahmehmung gegenüber seinen Vertragspartnern oder Dritten ergebenden Ansprüche durchzusetzen. (2) Der Hauptauftraggeber ist verpflichtet, dem Investitionsauftraggeber das in Wahrnehmung der Aufgaben des Investitionsauftraggebers Erlangte herauszugeben. Er ist berechtigt, einen ihm in Wahrnehmung der Aufgaben des Investitionsauftraggebers entstandenen Schaden von dem herauszugebenden Betrag abzusetzen, es sei denn, der Schaden wurde von ihm selbst verursacht. (3) Der Investitionsauftraggeber ist berechtigt, die nach der Übernahme der Investition dem Hauptauftraggeber aus der Aufgabenwahrnehmung entstehenden Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. 5. Abschnitt Wirtschaftsverträge über die Instandsetzung von Grundmitteln §23 Grundsatz (1) Durch den Instandsetzungsvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer auf der Grundlage staatlicher Pianentschei-dungen Leistungen an Bäuwerken, Ausrüstungen oder anderen Grundmitteln durchzuführen, die die Wiederherstellung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit sowie die Verlängerung der Einsatzdauer bewirken. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in der festgelegten Weise mitzuwirken, die Leistungen abzunehmen und den Preis zu zahlen. (2) Für Generalreparaturen und weitere Instandsetzungsleistungen, die wie Investitionen vorzubereiten und durchzuführen sind, gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit in den Bestimmungen für Verträge über Investitionen nichts geregelt ist. §24 Gestaltung des Vertragsinhalts (1) Die Partner haben durch entsprechende Vereinbarungen zu gewährleisten, daß die Instandsetzungen planmäßig und mit hoher Effektivität durchgeführt werden. (2) Im Vertrag sind insbesondere Vereinbarungen zu treffen über 1. die Art und den Umfang der Instandsetzungsleistungen, 2. den Einsatz regenerierter Baugruppen und Bauteile sowie die kurzfristige Versorgung mit Austauschmaterialien, 3. die Zuführungs-, Baufreiheit- und Fertigstellungstermine, 4. die vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen, 5. die anzuwendenden Verfahren der Qualitätsprüfung und die Abnahme. (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den instand zu setzenden Gegenstand dem Auftragnehmer zuzuführen oder entsprechend der Spezifik der Instandsetzungsleistung Baufreiheit zu gewähren. Auf die Gewährung der Baufreiheit findet § 13 Abs. 2 Anwendung. §25 Leistangsangebot (1) Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Leistungsangebot abzugeben, das insbesondere ein Leistungsverzeichnis und einen Kostenanschlag zu enthalten hat. Die Partner können vereinbaren, daß sich das Angebot auf den Kostenanschlag beschränkt. Wird das Leistungsangebot vor Abschluß des Instandsetzungsvertrages gefordert, ist über die Abgabe des Leistungsangebotes ein gesonderter Vertrag abzuschließen. (2) Der Auftraggeber hat die Erarbeitung des Leistungsangebotes oder des Kostenanschlages auch dann zu vergüten, wenn er von der Durchführung der Instandsetzung Abstand nimmt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der Neues Deutschland., Breshnew, Sicherer Frieden in allen Teilen der Welt bleibt oberstes Ziel der Rede vor dejn indischen Parlament Neues Deutschland., Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der operativen Grundprozesse Stellung genommen. Dabei erfolgte auch eine umfassende Einschätzung des Standes und der Effektivität der Arbeit. Die daraus abgeleitete Aufgabenstellung zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit festzulegen und durchzusetzen sowie weitere Reserven aufzudecken, noch vorhandene Mängel und Schwächen sowie deren Ursachen aufzuspüren und zu beseitigen.

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