Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 330

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 330 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 330); 330 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 29. April 1982 rungen und anderen Leistungen in die Bilanzen zu übermitteln. (4) Stellt der Auftragnehmer fest, daß die mit der bestätigten Aufgabenstellung festgelegten Vorgaben nicht eingehalten werden können, ist er verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und geeignete Lösungswege vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat Maßnahmen einzuleiten, die eine kurzfristige Entscheidung über die weitere Investitionsvorbereitung sichern. (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vertrag zur Durchführung der Investition zu den Bedingungen des verbindlichen Angebotes abzuschließen. Die zu vereinbarende Angebotsbindefrist hat sich über den Zeitraum zu erstrecken, in dem die Voraussetzungen für den Abschluß des Vertrages zur Durchführung der Investition geschaffen werden können. Die Angebotsbindefrist in der Kooperationskette endet frühestens 1 Monat nach Ablauf der für den jeweiligen Auftraggeber bestehenden Frist. §7 Verträge über die Erbringung von Leistungen als Generalprojektant (1) Der Investitionsauftraggeber und eine Projektierungseinrichtung haben einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen als Generalprojektant abzuschließen, soweit das in der bestätigten Aufgabenstellung festgelegt wurde. Die Projektierungseinrichtung ist auf der Grundlage der Bilanzentscheidung über Projektierungsleistungen oder anderer staatlicher Planentscheidungen zum Vertragsabschluß verpflichtet. (2) Durch den Vertrag verpflichtet sich der Generalprojektant, die vereinbarten Projektierungslei'stungen zu erbringen sowie Aufgaben der Investitionsvorbereitung für den Investitionsauftraggeber wahrzunehmen, insbesondere verbindliche Angebote einzuholen. Der Investitionsauftraggeber ist verpflichtet, in der festgelegten Weise mitzuwirken, die Leistung abzunehmen und den Preis zu zahlen. (3) Werden gegenüber dem Generalprojektanten von den Auftragnehmern verbindliche Angebote abgegeben, so gelten diese auch gegenüber dem Investitionsauftraggeber. (4) Übernimmt der Generalprojektant im Vertrag Aufgaben eines Hauptauftraggebers, findet § 22 entsprechende Anwendung. § 8 Verträge zur Koordinierung von Investitionen (1) Der Investitionsauftraggeber und die für'Folgeinvestitionen verantwortlichen Wirtschaftseinheiten haben Verträge über die Koordinierung der Investitionen abzuschließen. Im Vertrag sind insbesondere Vereinbarungen zu treffen über 1. die funktionelle, räumliche und zeitliche Koordinierung der Investition mit den Folgeinvestitionen, 2. den Umfang und Zeitpunkt des Ersatzes, der Verlagerung oder Veränderung von Grundmitteln sowie der Bereitstellung materieller Fonds und finanzieller Mittel entsprechend den Rechtsvorschriften, 3. die notwendigen Informationen zum Stand der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen, 4. die Mitwirkung des Investitionsauftraggebers an der Erarbeitung der Aufgabenstellung und der Vorbereitungsunterlagen für die Folgeinvestitionen entsprechend den Rechtsvorschriften. (2) Der Investitionsauftraggeber hat auf der Grundlage der bestätigten Aufgabenstellung mit den Auftragnehmern, die während der Investitionsdurchführung Leistungen zu erbringen und dafür keine verbindlichen Angebote abzugeben haben, Koordinierungsverträge über die Vorbereitung der künftigen Leistungsbeziehungen abzuschließen. Dies gilt für die Beziehungen in der Kooperationskette entsprechend. 3. Abschnitt Wirtschaftsverträge zur Durchführung von Investitionen §9 Vertragsabschluß (1) Der Investitionsauftraggeber und die Auftragnehmer sind verpflichtet, auf der Grundlage der Grundsatzentscheidung, der staatlichen Plankennziffern für Investitionen und anderer staatlicher Planentscheidungen Verträge über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Investition abzuschließen. Dies gilt für die Beziehungen in der Kooperationskette entsprechend. (2) Soweit die in Rechtsvorschriften geregelten Voraussetzungen vorliegen, kann der Abschluß des Vertrages zur Durchführung von Investitionen vor der Grundsatzentscheidung erfolgen. (3) Die Auftraggeber sind verpflichtet, den Auftragnehmern das Vorliegen der Vertragsabschlußvoraussetzungen nachzuweisen. §10 Gestaltung des Vertragsinhalts (1) Die Partner haben durch entsprechende Vereinbarungen zu gewährleisten, daß die Investition planmäßig durchgeführt wird und die mit der Grundsatzentscheidung festgelegten technischen und ökonomischen Kennziffern eingehalten und verbessert werden. (2) Im Vertrag sind insbesondere Vereinbarungen zu treffen über 1. die auf der Grundlage des Ablaufplanes ermittelten technologisch und ökonomisch notwendigen Baubeginn-, Zwischen- und Baufreiheitstermine sowie Endtermine, 2. den Zeitpunkt der Umwandlung des vorläufigen Preises in den endgültigen Industriepreis, 3. die Abschlagszahlungen entsprechend den Rechtsvorschriften, 4. die rationelle Errichtung und Nutzung der Baustelleneinrichtung sowie die Wiederverwendung von Ausrüstungen und Materialien, 5. die Versorgung und die soziale und kulturelle Betreuung der Werktätigen auf der Baustelle, 6. die Maßnahmen zur Qualifizierung des Betriebs-, Instand-haltungs- und Leitpersonals, 7. die Qualitätsprüfungen, wie Funktionsprobe, Probebetrieb, und Leistungsnachweis sowie die Abnahme, 8. die Leistungen des Auftragnehmers nach der Abnahme bis zur Erreichung der festgelegten Kennziffern, 9. die Maßnahmen einer planmäßigen vorbeugenden Instandhaltung. §11 Leistungsumfang (1) Der Leistungsumfang ist so zu vereinbaren, daß eine konzentrierte Bau- und Montagedurchführung und kürzeste Bauzeiten sowie eine effektive Leitungsorganisation und Struktur der Kooperationsbeziehungen gewährleistet sind. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Verwendung ■der Leistung erforderlichen Dokumentationen, wie den Nachweis über die Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes, das Ausführungsprojekt,' die Revisionsunterlagen und die Bedienungs- und Wartungsvorschriften zu übergeben. Der Umfang der Dokumentation ist zu vereinbaren. Soweit durch Rechtsvorschriften oder im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, hat die Übergabe der Dokumentation spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung zu erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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