Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 327

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 327 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 327); Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 29. April 1982 327 §12 Garantie (1) Die Garantie umfaßt insbesondere die sachgerechte Ausführung der im Vertrag übernommenen Leistungen unter Einschluß der voraussehbaren Weiterentwicklung des wissenschaftlich-technischen Standes für den Zeitraum, der für die Produktionsvorbereitung notwendig ist, die technische Realisierbarkeit und die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Ergebnisses sowie die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Erzeugnisses oder Verfahrens entsprechend den festgelegten oder den nach dem Vertrag vorausgesetzten Kennziffern. (2) Die Partner können abweichende Vereinbarungen treffen, soweit das die spezifischen Bedingungen der Leistung erfordern. §13 Gesetzliche Garantiezeit ,(1) Die Garantiezeit ist unter Berücksichtigung der Art der Leistung zwischen den Partnern zu vereinbaren, es sei denn, durch Rechtsvorschriften oder die dazu berechtigten Staatsorgane wurde eine Garantiezeit festgelegt. Haben die Partner keine Vereinbarung getroffen oder ist keine Festlegung erfolgt, gilt eine Garantiezeit von 1 Jahr. (2) Die Garantiezeit, für Leistungen der Erzeugnisentwicklung und für Konstruktionen von Serienerzeugnissen endet nicht vor Ablauf der Garantiezeit für das erste auf der Grundlage des Entwicklungsergebnisses vom Auftraggeber gefertigte Erzeugnis. Für Entwicklungs- und Konstruktionsleistungen zur Herstellung von Einzelerzeugnissen und für Projektierungsleistungen endet die Garantiezeit mit dem Ablauf der Garantiezeit für das auf dieser Grundlage hergestellte Erzeugnis oder Werk. (3) Die Garantiezeit für Verfahren endet mit dem Ablauf der Garantiezeit für die erste errichtete Anlage, die nach diesem Verfahren im Rahmen der geplanten Warenproduktion arbeitet, oder das erste Erzeugnis, das vom Auftraggeber nach diesem Verfahren im Rahmen der geplanten Warenproduktion auf einer bereits bestehenden Anlage hergestellt wurde. §14 Schutzrechtliche Aufgaben und Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen (1) Die Partner haben den sachlichen, zeitlichen und örtlichen Umfang der Rechtsmängelfreiheit zu vereinbaren und entsprechend den Erfordernissen der wissenschaftlich-technischen Leistung die schutzrechtlichen Aufgaben in der DDR und im Ausland durchzuführen. (2) Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, bedarf eine Veröffentlichung von wissenschaftlich-technischen Ergebnissen der vorherigen Zustimmung des anderen Partners. §15 Verteidigung vor dem Auftraggeber Der Auftraggeber kann verlangen, daß der Auftragnehmer die wissenschaftlich-technische Zielstellung, das Ergebnis einzelner Arbeitsstufen oder das wissenschaftlich-technische Ergebnis vor ihm verteidigt. Das gilt nicht, wenn gemäß den Rechtsvorschriften die Verteidigung vor einem bestimmten Gremium vorgesehen und der Auftraggeber in diesem Gremium vertreten ist. §16 Zeitpunkt der Leistung und Abnahme Der Auftraggeber hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 1 Monat nach Übergabe des wissenschaftlich-technischen Ergebnisses die Abnahme der Leistung oder die Abnahmeverweigerung zu erklären. Wird die Leistung abgenommen, so gilt sie mit der Übergabe des Ergebnisses als er- bracht. Wird innerhalb der vorgeschriebenen oder vereinbarten Frist weder die Leistung abgenommen noch die Abnahmeverweigerung erklärt, treten nach Ablauf der Frist die Rechtsfolgen des Abnahmeverzuges ein. §17 Rechnungslegung Die Rechnung darf nicht vor dem Tage der Abnahme erteilt werden. Soweit in Rechtsvorschriften oder vertraglich nichts anderes festgelegt ist, hat der Auftragnehmer die Rechnung spätestens 10 Arbeitstage nach der Abnahme zu erteilen. Das Recht zur Rechnungserteilung im Falle des Abnahmeverzuges gemäß § 59 Abs. 4 des Vertragsgesetzes wird hiervon nicht berührt. 3. Abschnitt Vergabe wissenschaftlich-technischer Ergebnisse zur entgeltlichen Nutzung §18 Gestaltung des Vertragsinhalts (1) In den Verträgen über die Vergabe wissenschaftlich-technischer Ergebnisse sind Vereinbarungen über den Nutzungszweck und den Nutzungsumfang, die Darlegung der Schutzrechtssituation durch den Auftragnehmer, die Rechtsmängelfreiheit, die Verfahrensweise beim Abschluß von Nutzungsverträgen mit weiteren Interessenten und die Nutzung im Rahmen der internationalen Forschungskooperation zu treffen. Ist der Export wissenschaftlich-technischer Ergebnisse vorgesehen, sind die Vereinbarungen entsprechend den Festlegungen völkerrechtlicher Verträge oder internationaler Wirtschaftsverträge abzuschließen. (2) Nutzungsfähige Ergebnisse im Sinne dieser Durchführungsverordnung sind Ergebnisse der Forschung und Entwicklung und betriebs- und wirtschaftsorganisatorische Lösungen. Nutzungsfähige Ergebnisse sind auch durch- Wirtschaftspatent geschützte Erfindungen und Neuerungen gemäß den Rechtsvorschriften, wenn zu ihrer Nutzung wissenschaftlich-technische oder ökonomische Unterlagen übergeben oder Produktionserfahrungen übermittelt werden oder eine Unterstützung durch den übergebenden Betrieb erfolgt. (3) Zur Vergabe wissenschaftlich-technischer Ergebnisse sind die Wirtschaftseinheiten berechtigt, die die Ergebnisse aus Eigenmitteln oder Mitteln des Staatshaushaltes ganz oder teilweise finanziert oder die Ergebnisse erarbeitet oder durch Vertrag erworben haben. Die Wirtschaftseinheiten sind verpflichtet, ihnen vorliegende Ergebnisse anderen Wirtschaftseinheiten zur Nutzung anzubieten. (4) Die entgeltliche Vergabe wissenschaftlich-technischer Ergebnisse zur Nutzung kann vertraglich nur ausgeschlossen werden, wenn das in Rechtsvorschriften festgelegt ist oder dafür volkswirtschaftliche Erfordernisse vorliegen. Dies gilt auch für den Abschluß von Verträgen über Forschung und Entwicklung. (5) Projektierungsleistungen, deren Nutzung in besonderen Rechtsvorschriften geregelt ist, unterliegen nicht der entgeltlichen Nutzung im Sinne dieser Bestimmungen. §19 Vergabe von Verfahren (1) Soweit in Rechtsvorschriften oder im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, gehören bei der Vergabe von Verfahren zum Leistungsumfang des Auftragnehmers 1. die Übergabe der Verfahrensdokumentation, 2. die Übergabe der Anfahr-, Betriebs- und Anti-Havarievorschriften, 3. die Überprüfung der Projekte auf Übereinstimmung mit;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die an der AusSchleusung von Bürgern. mitwirkten. Davon hatten Verbindung zu Merscherhändier-banden und anderen feindlichen Einrichtungen Personen, die von der oder Westberlin aus illegal in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Tatbegehung, im engeren Sinne: Die in den speziellen Strafrechtsnormen vorhandene exakte Beschreibung der in der die Straftat realisiert werden kann.

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