Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 321

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 321 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 321); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 20. April 1982 321 reich des verantwortlichen Organs durchzuführen. Die Durchführung von Hospitationen und Aussprachen in Betrieben und Einrichtungen der Berufsbildung außerhalb der Zuständigkeit des verantwortlichen Organs bedürfen der Abstimmung zwischen dem Leiter des verantwortlichen Organs mit dem jeweils zuständigen übergeordneten Organ dieser Betriebe und Einrichtungen der Berufsbildung. §7 Aufgaben der verantwortlichen Organe (1) Das verantwortliche Organ gewährleistet durch langfristige Leitung und Planung des Prozesses der Bestimmung und Weiterentwicklung des Inhalts und Profils eines Facharbeiterberufes und in Zusammenarbeit mit dem übergeordneten zentralen Staatsorgan sowie dem zuständigen Fachverlag, daß bei Einführung einer neuen Ausbildungsunterlage die Ausrüstungsnormative, die berufsbildende Literatur, die Unterrichtshilfen vorliegen und die Vorbereitung der Lehrkräfte auf die Einführung dieser Ausbildungsdokumente frühzeitig erfolgen kann. Das Berufsbild für die Berufsberatung ist dem Staatssekretariat für Berufsbildung zu einem Zeitpunkt einzureichen, der die Veröffentlichung für die Berufsaufklärung und -Orientierung der Schulabgänger 1 Jahr vor Einführung einer Ausbildungsunterlage sichert. (2) Das verantwortliche Organ gewährleistet die systematische Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der Arbeit der Berufsfachkommission und die zur Lösung der Aufgaben notwendigen Bedingungen. Dazu ist es in Wahrnehmung seiner Verantwortung insbesondere verpflichtet: a) konkrete Vorgaben und Aufträge zum Inhalt der Arbeits-Planung zu erteilen, die Arbeitspläne zu bestätigen, bei ihrer Realisierung Hilfe und Unterstützung zu geben und die Erfüllung der gestellten Aufgaben zu kontrollieren; b) die Mitglieder der Berufsfachkommission über die wissenschaftlich-technische Entwicklung, die Veränderungen in den Arbeitsinhalten und Arbeitsanforderungen und ihre Konsequenzen für die Berufsstruktur und den Ausbildungsinhalt zu informieren; c) die von der Berufsfachkommission erarbeitete Ausbildungsunterlage zu prüfen, nach Begutachtung und Verteidigung zu bestätigen und dem Staatssekretariat für Beruf sbildung zur Verbindlichkeitserklärung einzureichen; d) die Ausrüstungsnormative und Unterrichtshilfen sowie die Vorschläge für die Entwicklung bzw. Vervollständigung der berufsbildenden Literatur und die berufsspezifische Weiterbildung der Lehrkräfte zu bestätigen. (3) Das verantwortliche Organ unterstützt die Mitglieder der Berufsfachkommission bei der Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben unter Nutzung der vielfältigen Formen der Weiterbildung im Prozeß der Arbeit, insbesondere durch Betriebsbesuche, Expertenkonsultationen, Literaturstudium, Teilnahme an Veranstaltungen und Lehrgängen u. ä. (4) Zum Erwerb von Arbeitsfertigkeiten in der Berufsausbildung, deren Ausübung Jugendlichen unter 18 Jahren auf Grund von Rechtsvorschriften im Arbeitsprozeß nicht gestattet ist, hat der Leiter des verantwortlichen Organs in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung vor der Bestätigung der Ausbildungsunterlage bei dem dafür zuständigen Staatsorgan eine Genehmigung zu beantragen. (5) Das verantwortliche Organ schafft die erforderlichen materiellen Voraussetzungen für eine zielgerichtete und planmäßige Tätigkeit der Berufsfachkommission. Dazu sind jährlich die notwendigen finanziellen Mittel (z. B. Honorare, Kosten für Tagungsräume und Dienstreisen, Mittel für Zielprämien und Auszeichnungen) entsprechend den Rechtsvorschriften zu planen. (6) Durch das verantwortliche Organ ist die Arbeit in der Berufsfachkommission ideell und materiell anzuerkennen. Dabei ist die Arbeit der Mitglieder aus anderen Betrieben nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter des Betriebes, von dem die Delegierung zur Mitarbeit in der Berufsfachkommission erfolgte, gleichfalls zu würdigen. Schlußbestimmungen §8 Die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane können auf der Grundlage dieser Anordnung für ihren Verantwortungsbereich spezifische Festlegungen für die Arbeit der Berufsfachkommission, das Zusammenwirken mit den Zentralstellen für Berufsbildung bzw. gleichgearteten Einrichtungen, das Verfahren zur Einreichung der erarbeiteten Materialien und zur Planung finanzieller Mittel entsprechend den Rechtsvorschriften treffen. §9 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die §§ 2 und 3 der Anordnung vom 14. Oktober 1969 über die Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung berufsspezifischer Unterrichtsmittel (GBl. II Nr. 88 S. 539) außer Kraft. Berlin, den 25. Februar 1982 Der Staatssekretär für Berufsbildung Weidemann Anordnung über den Einsatz von Werkstoffen sowie die Anwendung von Berechnungs-, Herstellungsund Ausrüstungsvorschriften für Anlagen der Dampf- und Drucktechnik WBV-Anordnung vom 29. März 1982 Im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Arbeit und Löhne, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und in Abstimmung mit den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Die Leiter von Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen, die Werkstoffe für Anlagen der Dampf- und Drucktechnik entwickeln, hersteilen oder anwenden, sind dafür verantwortlich, daß die zum Einsatz kommenden Werkstoffe den Anforderungen an die technische Sicherheit aus Rechtsvorschriften sowie aus den speziellen Einsatzbedingungen genügen. Bei der Neu- und Weiterentwicklung von Werkstoffen sind die Hersteller und Anwender zu enger Zusammenarbeit verpflichtet. Die durchzuführenden Eignungsprüfungen sind auf der Grundlage der Anlage zu vereinbaren. §2 Für den Einsatz von Werkstoffen sowie für die Berechnung, Herstellung und Ausrüstung von Anlagen der Dampf- und Drucktechnik sind die Werkstoff- und Bauvorschriften für Anlagen der Dampf- und Drucktechnik (WBV)1 verbindlich. §3 (1) Werkstoffe, die in überwachungspflichtigen Anlagen gemäß § 2 eingesetzt werden, bedürfen einer Zulassung durch das Staatliche Amt für Technische Überwachung (nachfolgend Amt genannt). Die in der Berechnungsvorschrift BV 30 der WBV verzeichneten Werkstoffe gelten als zugelassen. Werden ihre mechanisch-technologischen Eigenschaften, che- l Gegenwärtig gilt die 9. Auflage der WBV, Verlag Technik, Berlin 1981.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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