Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 319

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 319 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 319); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 20. April 1982 319 (2) Personen unter 16 Jahren dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Gruppe 3 nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten abbrennen. (3) Die Räte der Städte und Gemeinden können auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 des Gesetzes die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen der Gruppe 3 im Bereich von explosionsgefährdeten Objekten sowie von Objekten mit hoher Brandgefährdung in Abstimmung mit der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei untersagen. (4) Die Verwendung der pyrotechnischen Erzeugnisse der Gruppe 4 unterliegt keinen Beschränkungen. §16 Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse der Gruppen 5 und 6 (1) Die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen der Gruppen 5 und" 6 ist durch die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe sowie Leitungen gesellschaftlicher Organisationen in eigener Zuständigkeit zu regeln. (2) Für die Verwendung bestimmter pyrotechnischer Erzeugnisse der Gruppen 5 und 6 kann der Erwerb eines Befähigungsnachweises gefordert werden. Die Entscheidung darüber trifft das für die Genehmigung der pyrotechnischen Erzeugnisse zuständige staatliche Organ. §17 Verbot der Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse Die Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse in Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden und gesellschaftlich genutzten Einrichtungen ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse der Gruppe 4 in Räumlichkeiten sowie für die Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse zur Erzielung bestimmter Effekte in Theateraufführungen, Filmstudios u. ä. §18 Inkrafttreten (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Oktober 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 2 vom 11. November 1966 zum Sprengmittelgesetz (GBl. II Nr. 137 S. 868) außer Kraft. Berlin, den 31. März 1982 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung über die Aufgaben und Arbeitsweise der Berufsfachkommissionen bei den für die Facharbeiterberufe verantwortlichen Organen vom 25. Februar 1982 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird in Verwirklichung des § 6 Abs. 2 Buchst, e und § 7 Abs. 4 Buchst, d der Verordnung vom 29. November 1979 über die Verantwortung und die Aufgaben bei der Leitung der Berufsbildung (GBl. I Nr. 44 S. 448) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Verordnung vom 7. Mai 1970 über die Systematik der Ausbildungsberufe (GBl. II Nr. 47 S. 348) folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie staatliche und wirtschaftsleitende Organe (nachfolgend Betriebe genannt). §2 Bildung und Verantwortung der Berufsfachkommissionen (1) Das gemäß der Systematik der Ausbildungsberufe für die Bestimmung des Inhalts und Profils eines Facharbeiterberufes verantwortliche Organ (nachfolgend verantwortliches Organ genannt)1 hat für den jeweiligen Facharbeiterberuf eine Berufsfachkommission zu bilden. (2) Die Tätigkeit der Berufsfachkommission erfolgt nach den vom Staatssekretariat für Berufsbildung herausgegebenen Grundsätzen zur Durchführung der staatlichen Bildungspolitik auf dem Gebiet der Berufsbildung und den verbindlichen Festlegungen zur Bestimmung und weiteren Entwicklung des Bildungs- und Erziehungsinhaltes der Facharbeiterausbildung sowie zur Erarbeitung der Ausbildungsunterlage und lehrplanbegleitenden Materialien.1 2 Sie arbeitet auf der Grundlage von Orientierungen des übergeordneten zentralen Staatsorgans und entsprechenden Aufgabenstellungen des verantwortlichen Organs. (3) Die Berufsfachkommission hat im Auftrag des Leiters des verantwortlichen Organs die Bestimmung und Weiterentwicklung des Inhalts und Profils eines Facharbeiterberufes entsprechend den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts durchzuführen. Dabei sind die volkswirtschaftlichen Anforderungen, die sich für den jeweiligen Facharbeiterberuf ergeben, zu berücksichtigen. (4) Die Berufsfachkommission ist Verantwortlich für die Erarbeitung der Berufs- und Qualifikationscharakteristik, der Ausbildungsunterlage, der Ausrüstungsnormative, des Berufsbildes für .die Berufsberatung und unterbreitet Vorschläge für die Weiterbildung der Lehrkräfte sowie für die Entwicklung der berufsbildenden Literatur, Unterrichtsmittel und Unterrichtshilfen. Für den Inhalt der allgemeinen Grundlagenbildung im jeweiligen Facharbeiterberuf gelten die zentralen staatlichen Festlegungen. §3 Aufgaben der Berufsfachkommission Von der Berufsfachkommission sind folgende Aufgaben zu losen: a) die Auswertung der gesellschaftlichen, ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Aufgaben auf dem Gebiet der Landesverteidigung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bestimmung und Weiterentwicklung des Inhalts und Profils des Facharbeiterberufes; b) die Durchführung von Berufsanalysen einschließlich der Erarbeitung der Berufs- und Qualifikationscharakteristik als Grundlage für die Bestimmung der Anforderungen an den Inhalt und das Profil des Facharbeiterberufes; c) die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Ausbildungsunterlage (Berufsbild, Stundentafel, Unterrichtsorganisation, Prüfungsgebiete, Lehrpläne) unter Berücksichtigung der Vorleistungen der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule und des Inhalts der Grundlagenfächer; d) die Erarbeitung und Weiterentwicklung des Berufsbildes für die Berufsberatung; 1 Vgl. Anlage der Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Systematik der Ausbildungsberufe, z. Z. gilt die Durchführungsbestimmung vom 15. Mal 1980 (Sonderdruck Nr. 1036 des Gesetzblattes). 2 vgl. Richtlinie vom 25. Februar 1982 zur Inhaltsbestimmung, Entwicklung von Ausbildungsunterlagen und lehrplanbegleitenden Materialien für Facharbeiterberufe (Staatsverlag der DDR, Berlin 1982).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 319 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 319) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 319 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 319)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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