Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 28

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 28 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 28); 28 Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 2. Februar 1982 § 16 (1) Bei der Güterwagenbestellung sind anzugeben al Anzahl der Güterwagen; bl Wagengruppe/Behälterwagentyp; c) ersatzweise Verwendbare Güterwagen; dl Gutart und ungefähre Masse des zu verladenden Gutes; e) Zahl, Abmessungen und Masse der zur Verladung kommenden Stücke, wenn dadurch die Bereitstellung eines Güterwagens mit besonderen Abmessungen erforderlich wird; f) bei Tierverladungen Art und Anzahl der Tiere; gl Art und Anzahl der erforderlichen Lademittel; hl bei Exporten das Empfangsland sowie alle Grenzübergangsbahnhöfe, die* auf dem Transportweg berührt werden, und eventuell erforderliche Genehmigungsnummern ; il Schiffsnachlauf bei gebrochenem Transport; jl Bestimmungsbahnhof, sofern die Beladung nicht innerhalb einer Anschlußbahn erfolgt. (21 Die Güterwagenbestellungen sind beim Versandbahnhof spätestens 2 Tage vor dem Bedarfstag bis 12.00 Uhr abzugeben. Abweichend hiervon sind zu bestellen al Güterwagen für Exporte ausgenommen für Exporte über Seehäfen der Deutschen Demokratischen Republik spätestens 3 Tage vor dem Bedarfstag bis 12.00 Uhr beim Versandbahnhof; bl Tiefladewagen spätestens 7 Tage vor dem Bedarfstag bis 12.00 Uhr schriftlich bei der für den Versandbahnhof zuständigen Reichsbahndirektion. Bei der Bestellung ist eine Skizze abzugeben, aus der die Abmessungen des Gutes ersichtlich sind. (31 Werden die, Bestellfristen nicht eingehalten, kann die Eisenbahn die Güterwagenbestellungen (Nachbestellungen! ablehnen. In diesem Falle gelten die Güterwagen als nicht bestellt. (41 Güterwagenbestellungen für außergewöhnliche Transporte2 dürfen nur abgegeben werden, wenn gleichzeitig die vorherige schriftliche Zustimmung der für den Versandbahnhof zuständigen Reichsbahndirektion über den Transport der Wagenladungen vorgelegt wird. (51 Bei der Bestellung von Güterwagen bestimmter Bauart kann der Besteller erklären, daß die Bestellung nicht für einen bestimmten Bedarfstag, sondern so lange gelten soll, bis ein entsprechender Güterwagen am Bedarfsort verfügbar wird. Wenn diese Erklärung nicht abgegeben ist, kann die Eisenbahn einen anderen Güterwagen bereitstellen. (6) Als Güterwagen bestimmter Bauart gelten Güterwagen dann, wenn bei der Bestellung al der Transportkunde zusätzlich zu den Angaben gemäß Abs. 1 besondere Anforderungen an die Eigenschaften des Güterwagens (z. B. Gesamtlademasse, Achsenzahl, Grenzlademasse, Ladeflächel stellt oder bl die Eisenbahn auf Grund der Besonderheiten des zu verladenden Gutes empfiehlt, Güterwagen mit bestimmten Eigenschaften zu verwenden, und der Transportkunde das durch die Bestellung bestätigt oder cl der Transportkunde zusätzlich Lademittel bestellt. Bereitstellung der Güterwagen § 17 (11 Können die bestellten Güterwagen von der Eisenbahn am Bedarfstag nicht bereitgestellt werden, ist der Absender berechtigt, diese Güterwagen für einen folgenden Tag erneut 2 Außergewöhnliche Transporte im Umfang der in der „Ordnung über die Beladung der Güterwagen und Container sowie über die Verpackung und über die Verladeweise bestimmter Güter Belade-und Verpackungsordnung (BVO) “ enthaltenen Definition. zu bestellen. Diese Bestellungen gelten als wiederholte Bestellungen und sind spätestens 1 Tag vor dem Bedarfstag bis 12.00 Uhr abzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (21 Voraussetzung für die wiederholte Bestellung ist,, daß die Güter verladebereit sind und die Beladekapazität des Absenders unter Berücksichtigung der bereits gemäß § 16 Abs. 2 bzw. Abs. 3 abgegebenen Bestellungen die zusätzliche Beladung zuläßt. Außerdem ist die Beladung mit der Entladekapazität der Empfänger abzustimmen. §18 (11 Abweichungen von der Bereitstellung gemäß § 15 Abs. 2 der GTVO sind innerhalb derselben Dekade bzw. des Monats auszugleichen, wenn der Absender dem Ausgleich zustimmt oder ihn verlangt. Verlangt der Absender den Ausgleich, gilt § 17 Abs. 1. (21 Stellt die Eisenbahn die Güterwagen nicht gemäß §15 Abs. 2 der GTVO bereit, bleibt die Verpflichtung zur Bereitstellung innerhalb des Monats bestehen. Soweit ein Absender die im Rahmen der im Transportplanbescheid festgelegten Transportplananteile bestellten Güterwagen nicht bis zum Ende des Monats erhält, ist er berechtigt, entweder al am ersten Werktag des folgenden Monats eine Übertragung von Ansprüchen formlos schriftlich beim Versandbahnhof geltend1 zu machen und die Güterwagen gemäß Abs. 1 zu bestellen oder bl die nicht bereitgestellten Güterwagen in die Anmeldung des Transportbedarfs für den übernächsten Monat einzubeziehen. Der gemäß Buchst, ä mitgeteilte Anspruch wird nicht erneut Bestandteil eines Transportplanbescheides. (31 Wurden die bestellten Güterwagen durch die Eisenbahn nicht in voller Höhe bereitgestellt, hat sie mit den bereitgestellten Güterwagen die im Transportplanbescheid enthaltene Gutmenge in Tonnen jedoch realisiert, ist der Anspruch des Absenders auf die Bereitstellung von Güterwagen auf der Grundlage des Transportplanbescheides erloschen. In diesem Fall ist die Eisenbahn nicht verpflichtet, weitere Güterwagenbestellungen entgegenzunehmen. (4! Hat die Eisenbahn die bestellten Güterwagen bereitgestellt, die im Transportplanbescheid enthaltene Gutmenge trotz voller massemäßiger Auslastung oder räumlicher Ausnutzung der bereitgestellten Güterwagen jedoch nicht übernommen, hat sie die Güterwagenbestellungen bis zur Realisierung der entsprechenden Gutmenge entgegenzunehmen. § 19 (lj Unterläßt der Absender die Prüfung der Eignung- des Güterwagens gemäß § 15 Abs. 4 der GTVO oder führt er sie unvollständig oder unsachgemäß- aus, ist er für die daraus entstandenen Schäden verantwortlich und hat für Regreßansprüche der Empfänger für gezahltes Wagenstandgeld, Weiterabfertigungsgeld, Reinigungsgeld und andere gezahlte Forderungen gemäß den Verkehrsbestimmungen entsprechend seiner Verantwortlichkeit einzustehen. (21 Zur Ausnutzung der Güterwagen ist die Eisenbahn berechtigt, andere als die vom Absender bestellten, jedoch für das Ladegut verwendbare Güterwagen bereitzustellen. (31 Stellt der Absender fest, daß der Güterwagen nicht einsatzfähig oder für das Gut nicht geeignet ist, und führt den entsprechenden Nachweis, kann er ihn zurückweisen. Berechtigt zurückgewiesene Güterwagen gelten als nicht bereitgestellt. Erfolgt die Bereitstellung eines anderen Güterwagens nicht mehr am gleichen Bedarfstag, ist gemäß § 17 Abs. 1 zu verfahren. Der Absender ist nicht berechtigt, bereitgestellte Güterwagen wegen fehlender Besenreinheit zurückzuweisen. (41 Stellt die Eisenbahn Güterwagen nicht besenrein bereit, hat der Absender die Besenreinheit herzustellen. Er erhält dafür eine Zuschlagfrist zur Ladefrist sowie Reinigungsgeld von der Eisenbahn.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle.

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