Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 261

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 261 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 261); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Axisgabetag: 2. April 1982 261 tionen sind jedoch nachzuholen, anderenfalls kommen damit im Zusammenhang stehende Vergünstigungen in Wegfall. VI. Abschnitt Schlußbestimmungen §26 Übergangsregelungen (1) Ansprüche, die sich aus den Bestimmungen dieser Verordnung ergeben und günstigere berufliche Förderungen, materielle Leistungen oder moralische Anerkennungen nach sich ziehen als die, die nach der Förderungsverordnung vom 13. Februar 1975 (GBl. I Nr. 13 S. 221) gewährt wurden, entstehen erst ab Inkrafttreten dieser Verordnung. (2) Stipendienleistungen, die bisher auf der Grundlage der §§ 9 oder 19 Absätze 3 und 4 der Förderungsverordnung vom 13. Februar 1975 gewährt wurden, sind an die Betreffenden bis zur Beendigung des Studiums weiterzuzahlen. Das gilt nicht, wenn die Ausnahmeregelungen der §§13 Abs. 1 Satz 3 oder 24 Abs. 3 Satz 2 dieser Verordnung zutreffen. §27 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen erlassen: a) der Minister für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane, b) die Leiter anderer zentraler Staatsorgane im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung. §28 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Verordnung vom 13. Februar 1975 über die Förderung der aus dem aktiven Wehrdienst entlassenen Angehörigen der Nationalen Volksarmee Förderungsverordnung (GBl. I Nr. 13 S. 221), b) Erste Durchführungsbestimmung vom 13. Februar 1975 zur Förderungsverordnung (GBl. I Nr. 13 S. 226). Berlin, den 25.'März 1982 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Minister für Nationale Verteidigung ‘ Hoffmann Armeegeneral Erste Durchführungsbestimmung zur Förderungsverordnung vom 25. März 1982 Auf Grund des § 27 der Förderungsverordnung vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 12 S. 256) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: §1 Diese Durchführungsbestimmung gilt für Bürger, die aktiven Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee oder den Grenztruppen der DDR geleistet haben. Sie gilt auch für Bürger, die Dienst in einem Organ geleistet haben, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht1. §2 (1) Die Vorgesetzten haben mindestens 6 Monate vor den Entlassungsterminen die Personalunterlagen (Personalbogen, 1 Bekanntmachung vom 25. März 1982 über den Dienst, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht (GBl. I Nr. 12 S. 268). Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Beurteilung) von den in defl §§ 10 Abs. 1 und 24 Abs. 4 Satz 2 der Förderungsverordnung Genannten über die zuständigen Wehrkreiskommandos an die Räte der Kreise bzw. Stadtbezirke, Ämter für Arbeit, zu übersenden. . (2) Erfolgt nach Übergabe der Personalunterlagen nach Abs. 1 die Weiterverpflichtung, sind die Ämter für Arbeit unverzüglich über die Wehrkreiskommandos zu informieren und die übersandten Unterlagen zurückzufordem. (3) Wird ein Bürger nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst im Dienstgrad herabgesetzt, hat der zuständige Leiter des Wehrkreiskommandos umgehend den Betrieb, mit dem der Bürger ein Arbeitsrechtsverhältnis begründet hat, bzw. die Bildungseinrichtung, an der er ein Direktstudium absolviert, davon in Kenntnis zu setzen. §3 (1) Zur effektiven Vorbereitung und Durchführung der Eingliederung in den Arbeitsprozeß nach § 14 Abs. 1 der För-derungsverordnung sind durch die Mitglieder der Räte der Bezirke bzw. den Stadtrat des Magistrats von Berlin, Hauptstadt der DDR, für Arbeit und Löhne, Arbeitsgruppen aus Vertretern von Betrieben zu bilden. Zur Mitarbeit in diesen Arbeitsgruppen ist ein verantwortlicher Offizier des zuständigen Wehrbezirkskommandos hinzuzuziehen. (2) Mit den aus dem aktiven Wehrdienst zur Entlassung kommenden Offizieren auf Zeit, Berufsunteroffizieren, Fähnrichen und Berufsoffizieren sind durch die Arbeitsgruppen Beratungen durchzuführen. Die Mitglieder der Räte der Bezirke bzw. der Stadtrat des Magistrats von Berlin, Hauptstadt der DDR, für Arbeit und Löhne, haben auf der Grundlage der ihnen übergebenen Personalunterlagen die Offiziere auf Zeit, Berufsunteroffiziere, Fähnriche und Berufsoffiziere in eigener Zuständigkeit zu den Beratungen einzuladen. Die Vorgesetzten sichern die Teilnahme an den Beratungen. Den Betrieben sind von den Ämtern für Arbeit und Löhne vor den Beratungen die Personalunterlagen der zur Entlassung kommenden Offiziere auf Zeit, Berufsunteroffiziere, Fähnriche und Berufsoffiziere zur Einsichtnahme und Festlegung der Einsatzvorschläge vorzulegen. §4 Mit Bürgern, die aktiven Wehrdienst in der Volksmarine leisten und die sich auf der Grundlage der Anlagen 2 und 4 zum Ablegen von Zusatzprüfungen für die Erlangung von Befähigungszeugnissen der zivilen Schiffahrt im Externenverfahren beworben haben und zugelassen wurden, sind von den Betrieben, die mit dem Betreffenden ein Arbeitsrechtsverhältnis begründet haben, vom Zeitpunkt der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst bis zur Erlangung der Befähigungszeugnisse Qualifizierungsverträge abzuschließen. Materielle Nachteile dürfen auf Grund noch nicht erworbener Befähigungszeugnisse nicht entstehen. §5 (1) Den Offizieren auf Zeit, Berufsunteroffizieren, Fähnrichen oder Berufsoffizieren sind Tätigkeiten wie folgt nachzuweisen: a) für Berufsunteroffiziere oder Offiziere auf Zeit (mit einer Dienstzeit von mehr als 2 Jahren) b) für Fähnriche oder Berufsoffiziere bis Dienstgrad Oberleutnant c) für Berufsoffiziere mit dem Dienstgrad Hauptmann bzw. Major d) für Berufsoffiziere ab Dienstgrad Oberstleutnant mindestens 750 M brutto, mindestens 850 M brutto, mindestens 950 M brutto, mindestens 1 000 M brutto. (2) Die Festlegungen des Al. 1 treffen nicht zu, wenn Berufsunteroffiziere, Fähnriche oder Berufsoffiziere aus diszi-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

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