Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 253

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 253 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 253); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 2. April 1982 253 c) die Aufnahme von Unterstützungsmaßnahmen' der Reservistenarbeit in die Leitungsdokumente (Betriebskollektivvertrag u. a.) zu veranlassen und zu sichern, daß die Reservistenleitungen die erforderlichen personellen Angaben zur Führung der Reservistenarbeit von den Personal- bzw. Kaderabteilungen erhalten; d) die Durchführung des Wehrkampfsportes und anderer wehrsportlicher Aktivitäten der gedienten Reservisten zu fördern; e) in Veranstaltungen, Kabinetten und Traditionszimmern der Betriebe und Einrichtungen die wehrerzieherischen Leistungen der gedienten Reservisten öffentlich zu würdigen ; f) die Aufnahme von militärpolitischer Literatur in den Bestand der Betriebsbibliotheken zu sichern; g) Maßnahmen zur Unterstützung von- Familien, deren Väter Reservisten Wehrdienst leisten, zu veranlassen; h) periodisch eine Rechenschaftslegung der Reservistenleitungen über die Ergebnisse der Reservistenarbeit zu fordern; i) Auszeichnungen, Prämiierung und Ehrungen verdienter Reservisten und Reservistenkollektive in eigener Zuständigkeit vorzunehmen sowie an die übergeordnete Leitung bzw. den Rat des Kreises, das Wehrkreiskommando oder an die Leitungen gesellschaftlicher Organisationen des Kreises Vorschläge zur Würdigung ausgezeichneter Einzel- und Kollektivleistungen einzureichen; j) die. Reservistenleitungen bei der Durchführung des Appells der gedienten Reservisten anläßlich des Jahrestages der NVA zu unterstützen sowie Leistungen und Verdienste in der Reservistenarbeit zu würdigen; k) Einfluß auf die ihnen nachgeordneten Leiter von Betrieben und Einrichtungen zur Lösung der in den §§ 1 bis 9 und 13 genannten Aufgaben zu nehmen. (3) Den Räten der Gemeinden wird empfohlen, mit den in ihrem Verantwortungsbereich bestehenden Ortsreservistenkollektiven im Sinne dieser Durchführungsbestimmung zu verfahren. §14 Auszeichnung und Prämiierung von gedienten Reservisten und Reservistenkollektiven (1) Hervorragende Leistungen in der Reservistenarbeit können mit Orden, Medaillen, Ehrenzeichen, Geld- und Sachprämien von staatlichen Organen, der NVA, gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben, Einrichtungen und Gemeinden zu entsprechenden Anlässen gewürdigt werden. (2) Reservistenkollektive können um die Auszeichnung mit einem Ehrennamen kämpfen. Die Auszeichnung erfolgt nach den Grundsätzen der dafür geltenden Rechtsvorschriften. (3) Die Würdigung außerordentlicher Verdienste von Reservisten, Reservistenkollektiven und -gruppen durch die NVA wird in der Regel zum Tag der Nationalen Volksarmee und zur Auswertung des Reservistenwettbewerbes vorgenommen. an militärpolitischen und militärischen Qualifizierungsmaßnahmen, Reserveoffiziersinformationen, Arbeitsberatungen und Reservistenkonferenzen entsprechend § 5 für -die erforderliche Zeit von der Arbeit freizustellen. Voraussetzung dafür ist, daß eine entsprechende Einladung des Wehrbezirks-bzw. Wehrkreiskommandos vongelegt wird. Alle anderen Tätigkeiten und Maßnahmen der Reservistenkollektive erfolgen außerhalb der Arbeitszeit. §17 Versicherungsschutz Für alle Tätigkeiten der gedienten Reservisten in der Reservistenarbeit entsprechend dieser Durchführungsbestimmung besteht Versicherungsschutz nach der Verordnung vom 11. April 1973 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten (GBl. I Nr. 22 S. 199) und der Anordnung vom 6. August 1973 über die Erweiterung des zusätzlichen Unfallversicherungsschutzes durch die Staatliche Versicherung der DDR bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten (GBl. I Nr. 38 S.404). §18 Geheimhaltung Die gedienten Reservisten haben die staatlichen und militärischen Geheimnisse, die sie während der Reservistenarbeit zur Kenntnis erhalten, zu wahren. §19 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Mai 1982 in Kraft. Berlin, den 25. März 1982 Der Minister für Nationale Verteidigung Hoffmann Armeegeneral Verordnung über die finanzielle Versorgung während des Wehrdienstes Besoldungsverordnung vom 25. März 1982 Auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 des Wehrdienstgesetzes vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 12 S. 221) wird zur Durchführung des § 27 dieses Gesetzes verordnet: Besoldung während des Grundwehrdienstes §1 §15 Reservistenabzeichen Als äußeres Zeichen für den geleisteten Wehrdienst wird ein Reservistenabzeichen am Tage der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst ausgehändigt. Die Ausgabe erfolgt: a) in Bronze für eine Dienstzeit bis zu 18 Monaten; b) in Silber für eine Dienstzeit über 18 Monate bis einschließlich 10 Jahren; c) in Gold für eine Dienstzeit über 10 Jahre. §16 Freistellung von der Arbeit Die gedienten Reservisten sind gemäß § 182 Abs. 2 Buchst, b des Arbeitsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185) zur Teilnahme (1) Soldaten im Grundwehrdienst erhalten Wehrsold und Zuschläge. (2) Der Wehrsold und die Zuschläge sind lohnsteuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Sie unterliegen außerdem nicht der Pfändung; die Rechtsvorschriften über die materielle Verantwortlichkeit der Angehörigen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik1 bleiben davon unberührt. §2 , Bei Dienstunfähigkeit infolge Krankheit oder Dienstbeschädigung wird der Wehrsold in voller Höhe, längstens bis zum Tag der Beendigung des Grundwehrdienstes weitergezahlt. l Z. Z. gilt die Verordnung vom 5. Oktober 1978 über die materielle Verantwortlichkeit der Angehörigen der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik Wiedergutmachungsverordnung (WGVO) - (GBl. I Nr. 35 S. 382).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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