Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 253

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 253 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 253); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 2. April 1982 253 c) die Aufnahme von Unterstützungsmaßnahmen' der Reservistenarbeit in die Leitungsdokumente (Betriebskollektivvertrag u. a.) zu veranlassen und zu sichern, daß die Reservistenleitungen die erforderlichen personellen Angaben zur Führung der Reservistenarbeit von den Personal- bzw. Kaderabteilungen erhalten; d) die Durchführung des Wehrkampfsportes und anderer wehrsportlicher Aktivitäten der gedienten Reservisten zu fördern; e) in Veranstaltungen, Kabinetten und Traditionszimmern der Betriebe und Einrichtungen die wehrerzieherischen Leistungen der gedienten Reservisten öffentlich zu würdigen ; f) die Aufnahme von militärpolitischer Literatur in den Bestand der Betriebsbibliotheken zu sichern; g) Maßnahmen zur Unterstützung von- Familien, deren Väter Reservisten Wehrdienst leisten, zu veranlassen; h) periodisch eine Rechenschaftslegung der Reservistenleitungen über die Ergebnisse der Reservistenarbeit zu fordern; i) Auszeichnungen, Prämiierung und Ehrungen verdienter Reservisten und Reservistenkollektive in eigener Zuständigkeit vorzunehmen sowie an die übergeordnete Leitung bzw. den Rat des Kreises, das Wehrkreiskommando oder an die Leitungen gesellschaftlicher Organisationen des Kreises Vorschläge zur Würdigung ausgezeichneter Einzel- und Kollektivleistungen einzureichen; j) die. Reservistenleitungen bei der Durchführung des Appells der gedienten Reservisten anläßlich des Jahrestages der NVA zu unterstützen sowie Leistungen und Verdienste in der Reservistenarbeit zu würdigen; k) Einfluß auf die ihnen nachgeordneten Leiter von Betrieben und Einrichtungen zur Lösung der in den §§ 1 bis 9 und 13 genannten Aufgaben zu nehmen. (3) Den Räten der Gemeinden wird empfohlen, mit den in ihrem Verantwortungsbereich bestehenden Ortsreservistenkollektiven im Sinne dieser Durchführungsbestimmung zu verfahren. §14 Auszeichnung und Prämiierung von gedienten Reservisten und Reservistenkollektiven (1) Hervorragende Leistungen in der Reservistenarbeit können mit Orden, Medaillen, Ehrenzeichen, Geld- und Sachprämien von staatlichen Organen, der NVA, gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben, Einrichtungen und Gemeinden zu entsprechenden Anlässen gewürdigt werden. (2) Reservistenkollektive können um die Auszeichnung mit einem Ehrennamen kämpfen. Die Auszeichnung erfolgt nach den Grundsätzen der dafür geltenden Rechtsvorschriften. (3) Die Würdigung außerordentlicher Verdienste von Reservisten, Reservistenkollektiven und -gruppen durch die NVA wird in der Regel zum Tag der Nationalen Volksarmee und zur Auswertung des Reservistenwettbewerbes vorgenommen. an militärpolitischen und militärischen Qualifizierungsmaßnahmen, Reserveoffiziersinformationen, Arbeitsberatungen und Reservistenkonferenzen entsprechend § 5 für -die erforderliche Zeit von der Arbeit freizustellen. Voraussetzung dafür ist, daß eine entsprechende Einladung des Wehrbezirks-bzw. Wehrkreiskommandos vongelegt wird. Alle anderen Tätigkeiten und Maßnahmen der Reservistenkollektive erfolgen außerhalb der Arbeitszeit. §17 Versicherungsschutz Für alle Tätigkeiten der gedienten Reservisten in der Reservistenarbeit entsprechend dieser Durchführungsbestimmung besteht Versicherungsschutz nach der Verordnung vom 11. April 1973 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten (GBl. I Nr. 22 S. 199) und der Anordnung vom 6. August 1973 über die Erweiterung des zusätzlichen Unfallversicherungsschutzes durch die Staatliche Versicherung der DDR bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten (GBl. I Nr. 38 S.404). §18 Geheimhaltung Die gedienten Reservisten haben die staatlichen und militärischen Geheimnisse, die sie während der Reservistenarbeit zur Kenntnis erhalten, zu wahren. §19 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Mai 1982 in Kraft. Berlin, den 25. März 1982 Der Minister für Nationale Verteidigung Hoffmann Armeegeneral Verordnung über die finanzielle Versorgung während des Wehrdienstes Besoldungsverordnung vom 25. März 1982 Auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 des Wehrdienstgesetzes vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 12 S. 221) wird zur Durchführung des § 27 dieses Gesetzes verordnet: Besoldung während des Grundwehrdienstes §1 §15 Reservistenabzeichen Als äußeres Zeichen für den geleisteten Wehrdienst wird ein Reservistenabzeichen am Tage der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst ausgehändigt. Die Ausgabe erfolgt: a) in Bronze für eine Dienstzeit bis zu 18 Monaten; b) in Silber für eine Dienstzeit über 18 Monate bis einschließlich 10 Jahren; c) in Gold für eine Dienstzeit über 10 Jahre. §16 Freistellung von der Arbeit Die gedienten Reservisten sind gemäß § 182 Abs. 2 Buchst, b des Arbeitsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185) zur Teilnahme (1) Soldaten im Grundwehrdienst erhalten Wehrsold und Zuschläge. (2) Der Wehrsold und die Zuschläge sind lohnsteuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Sie unterliegen außerdem nicht der Pfändung; die Rechtsvorschriften über die materielle Verantwortlichkeit der Angehörigen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik1 bleiben davon unberührt. §2 , Bei Dienstunfähigkeit infolge Krankheit oder Dienstbeschädigung wird der Wehrsold in voller Höhe, längstens bis zum Tag der Beendigung des Grundwehrdienstes weitergezahlt. l Z. Z. gilt die Verordnung vom 5. Oktober 1978 über die materielle Verantwortlichkeit der Angehörigen der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik Wiedergutmachungsverordnung (WGVO) - (GBl. I Nr. 35 S. 382).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der konkreten Situation im Sicherungsbereich und das Erkennen sich daraus ergebender operativer Schlußfolgerungen sowie zur Beurteilung der nationalen KlassenkampfSituation müssen die politische Grundkenntnisse besitzen und in der Lage sein, diese in der eigenen Arbeit umzusetzen und sie den anzuerziehen zu vermitteln. Dabei geht es vor allem um die Kenntnis - der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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