Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 252

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 252 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 252); 252 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 2. April 1982 gaben zur Anleitung der Reservistenarbeit im Territorium zu lösen; c) an der Erarbeitung von Aufgabenstellungen- und Einschätzungen mitzuwirken sowie Erfahrungen auszutauschen und zu verallgemeinern; . d) an der Vorbereitung und Durchführung von Arbeitsbera-tunen u. a. Maßnahmen mit gedienten Reservisten mitzuarbeiten. (2) Die Reservistembeiräte haben das Recht: a) dem Leiter des Wehrkreiskommandos Vorschläge zur Organisation und Führung der Reservistenarbeit zu unterbreiten,; b) die Reservistenkollektive bei der Ausarbeitung der Kampfiprogramme für die Teilnahme am Reservistenwettbewerb zu beraten; c) an Maßnahmen der Reservistenkollektive und -gruppen teilzunehmen und sich über die Ergebnisse und Erfahrungen der Reservistenarbeit zu informieren; d) dem Leiter des Wehrkreiskommandos Vorschläge- zur Auszeichnung und Prämiierung von gedienten Reservisten, Reservistenkollektiven und -gruppen zu unterbreiten. §11 Pflichten der Chefs und Leiter der Wehrkommandos Die Chefs und Leiter der Wehrkommandos haben: a) die Reservistenarbeit zu führen, den Leitungen der Re- ' servistenkollektive Anleitung und Hilfe zu geben und sie zu qualifizieren; - b) einen Reservistenbeirat beim Leiter des Wehrkreiskommandos zu bilden und mit ihm entsprechend den im § 10 getroffenen Festlegungen zu arbeiten; c) zur Führung der Reservistenarbeit Reservistenaufträge an gediente Reservisten und Reservistenkollektivleitungen zu erteilen sowie entsprechend § 5 Veranstaltungen durchzuführen; d) Aufgaben zur Führung des Reservistenwettbewerbes zu stellen und diesen regelmäßig auszuwerten; e) die Vorsitzenden und Stellvertreter von zentralen Leitungen und die Leiter von Reservistenkollektiven einzusetzen ; f) die Popularisierung guter Leistungen und den ständigen Erfahrungsaustausuch zwischen den Reservistenkollektiven zu gewährleisten; g) die Auszeichnung und Prämiierung von Reservisten und Reservistenkollektiven vorzunehmen bzw. Vorschläge zur Würdigung hervorragender Leistungen einzureichen oder den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zu unterbreiten; h) die Verbindungen der Reservistenkollektive zu Dienststellen der NVA, der Grenztruppen der DDR, der Zivilverteidigung sowie der Sowjetarmee zu koordinieren. §12 Aufgaben der Verbände, Truppenteile und Einrichtungen der NVA und der Grenztruppen der DDR sowie der Organe, in denen ein Dienst geleistet wird, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht (1) Die Verbände, Truppenteile und Einrichtungen der NVA und der Grenztruppen der DDR sowie die Organe, in denen ein Dienst geleistet wird, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, haben die Reservistenarbeit zu fördern und die Wehrkommandos sowie Leitungen der Reservistenkollektive bzw. die zentralen Leitungen bei der Erfüllung der in den §§ 2, 3, 5 und 7 genannten Aufgaben bzw. Veranstaltungen zu unterstützen. (2) Die Stellvertreter des Ministers und Chefs der Teilstreitkräfte der NVA, der Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen der DDR, die Chefs der Militärbezirke, die Kommandeure. der Verbände, Truppenteile und Einrichtungen sowie die Chefs und Leiter der Organe, in denen ein Dienst geleistet wird, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht; haben: a) die gründliche Vorbereitung der Angehörigen der NVA, der Grenztruppen der DDR und der Organe, in denen ein Dienst geleistet wird, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, auf die Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst zu sichern und zu gewährleisten, daß sie mit den Aufgaben der gedienten Reservisten vertraut gemacht werden, insbesondere hinsichtlich ihrer Aufgaben zur Erhaltung der persönlichen Kampfbereitschaft sowie während der Mobilmachung und im Verteidigungszustand ; b) die Bereitschaft der künftigen Reservisten zur Mitarbeit in den Reservistenkollektiven sowie als Ausbilder, Übungsleiter und Funktionär der GST zu entwickeln und zu fördern; c) die Aushändigung des Reservistenabzeichens und der Erinnerungsgeschenke zu gewährleisten; d) die Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst feierlich zu gestalten und die Leistungen der künftigen Reservisten während des aktiven Wehrdienstes zu würdigen; e) zur zielgerichteten politischen und militärischen Vorbereitung der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst in den Truppenteilen und Einheiten Maßnahmepläne zu erarbeiten; f) die Verbundenheit der gedienten Reservisten zu ihren Truppenteilen und Einheiten durch solche Maßnahmen wie Teilnahme an den „Treffen mit den Soldaten zum Jahrestag der NVA“ und am Jahrestag der Grenztruppen der DDR sowie durch Einbeziehung von Offizieren, Fähnrichen und Berufsunteroffizieren d. R. bzw. a. D., die langjährig im Truppenteil bzw. der Einheit dienten, in die Vorbereitung und Durchführung von Truppenjubiläen u. a. Traditionsveranstaltungen zu fördern; g) die in ihren Standortbereichen tätigen Offiziere d. R. und Offiziere a. D. für die Unterstützung der patriotischen und internationalistischen Erziehung der Angehörigen der NVA und. der Grenztruppen der DDR zu gewinnen und einzusetzen; h) in den Standortbereichen an der Gestaltung der Reservistenarbeit durch Bereitstellung von Referenten, Unterstützung von Reserveoffiziersinformationen, Gewährleistung von Truppenbesuchen bzw. Teilnahme an Übungsund Ausbildungsmaßnahmen, Bereitstellung von Schießständen, Ausbildungsplätzen und Anschauungsmaterialien für das Training und die Wettkämpfe im Wehrkampfsport mitzuwirken; i) in den Militärbezirken Reservistenkonferenzen entsprechend den Festlegungen des § 5 Abs. 7 einzuberufen und durchzuführen. §13 Aufgaben der Leiter von Betrieben und Einrichtungen zur Förderung der Reservistenarbeit (1) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sind verantwortlich für die Einbeziehung der gedienten Reservisten ihres Bereiches in die Lösung von Aufgaben der Landesverteidigung und der sozialistischen Wehrerziehung. Sie schaffen in Zusammenarbeit mit der Parteileitung der SED, der Betriebsgewerkschaftsleitung und den Leitungen der anderen gesellschaftlichen Organisationen sowie den Reservistenleitungen Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Reservistenarbeit. (2) Die Leiter haben: a) den Empfang der gedienten Reservisten im Betrieb nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst zu einem besonderen Ereignis im innerbetrieblichen Leben zu gestalten und die im aktiven Wehrdienst vollbrachten Leistungen zum Schutz des Sozialismus zu würdigen; b) den Reservistenleitungen eine konkrete, abrechenbare wehrpolitische Aufgabenstellung zum Reservistenwettbewerb zu geben;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt. Mit Unterstützung der Sicherheitsorgane der konnten die im Militärhistorischen Institut der in Prag begonnene Sichtung von Archivmaterialieh aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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