Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 251

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 251 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 251); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 2. April 1982 251 Grundlage der Wettbewerbsordnung der NVA, einer jährlichen zentralen Orientierung des Ministeriums für Nationale Verteidigung, der Aufgabenstellung des Leiters des Wehrkreiskommandos und des Kampfprogramms des Reservistenkollektivs öffentlich und abrechenbar geführt. (4) Der Leiter des Wehrkreiskommandos legt fest, vor welchem Gremium die Reservistenkollektive ihr Kampfprogramm verteidigen. (5) Die Reservistenkollektive können den Kampf um den Titel „Bestes Reservistenkollektiv“ führen. §8 Aufgaben und Rechte der Leitungen der Reservistenkollektive und -gruppen (1) Die Leitungen der Reservistenkollektive und -gruppen haben die Aufgabe: a) die gedienten Reservisten für die Erfüllung der in den §§ 2 und 3 gestellten Aufgaben zu mobilisieren und insbesondere mit den Offizieren, Fähnrichen und Unteroffizieren d. R., als dem aktiven Kern der Reservistenkollektive, zu arbeiten; b) die Reservistenanbeit zu planen und zu organisieren; c) politische, wehrsportliche und sportliche Höhepunkte in der DDR, den Bezirken, Kreisen, Betrieben, Einrichtungen und Gemeinden für eine massenhafte Teilnahme an wehrpolitischen und wehrsportlichen Maßnahmen zu nutzen; d) bei der Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung der persönlichen Kampfbereitschaft der gedienten Reservisten und zur Unterstützung der Wehrdienstvorbereitung der Jugend eng mit den Vorständen der Grundorganisationen der GST zusammenzuarbeiten; e) das Kampfprogramm zur Teilnahme am Reservistenwettbewerb auszuarbeiten, mit den gedienten Reservisten zu beraten und im Reservistenkollektiv beschließen zu lassen, die gestellten Wettbewerbsaufgaben., zu präzisieren und den Reservistenwettbewerb ständig und zielstrebig zu führen; f) eine .wirkungsvolle Arbeit mit den Offizieren d. R. zur Erfüllung der im § 3 getroffenen Festlegungen zu leisten und spezielle Maßnahmen zu ihrer militärpolitischen Qualifizierung durchzuführen; g) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Leitern öffentlichkeitswirksam die Reservistenarbeit zu popularisieren und zu würdigen; h) Einfluß zu nehmen auf die Realisierung der Förderungs-Verordnung im Betrieb, in der Einrichtung oder der Gemeinde, vor allem hinsichtlich der Festlegungen zur beruflichen Förderung und Qualifizierung der gedienten Reservisten; i) Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen der Betriebe, Einrichtungen und Gemeinden gegenüber Familien, deren Väter Reservisten Wehrdienst leisten, zu fördern; j) Maßnahmen der Betriebsleiter zur Betreuung der Familien von aktiv dienenden Wehrpflichtigen, Abschieds-Veranstaltungen zur Einberufung sowie Maßnahmen zur Abholung der Armeeangehörigen am Tage der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst, zur Begrüßung und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß und zur Einbeziehung in die Reservistenarbeit zu unterstützen; k) Rechenschaft über die geleistete Reservistenarbeit vor dem Leiter des Wehrkreiskommandos oder vor dem zuständigen Leiter, der Parteileitung der SED, der Gewerkschaftsleitung der Betriebe und Einrichtungen, dem Rat der Gemeinde bzw. der Ortsparteileitung der SED abzulegen. (2) Die Leitungen der Reservistenkollektive und. -gruppen haben das Recht: a) den gedienten Reservisten Reservistenaufträge zu ertei- len und entsprechend § 5 Veranstaltungen durchzufüh-.ren; b) mit staatlichen Leitern bzw. Leitungen oder Vorständen gesellschaftlicher Organisationen ihrer Betriebe, Einrichtungen und Gemeinden zur Lösung der in den §§ 2 und 3 gestellten Aufgaben zusammenzuarbeiten und ihnen Vorschläge zur öffentlichen Würdigung der Arbeit der gedienten Reservisten zu unterbreiten; c) an Beratungen der Leiter zu gesellschaftlichen Problemen teilzunehmen, die eine Mitarbeit der gedienten Reservisten erfordern; d) im Rahmen der sozialistischen Partnerschaftsbeziehungen ihrer Betriebe, Einrichtungen und Gemeinden mit gedienten Reservisten der sozialistischen Bruderarmeen gemeinsame Maßnahmen durchzuführen und Erfahrungen auszutauschen; e) zur Lösung von Aufgaben der Reservistenarbeit in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Wehrkreiskommando Verbindungen zu Dienststellen der NVA, der Grenztruppen der DDR, der Zivilverteidigung sowie der Sowjetarmee aufzunehmen; f) über die Reservistenarbeit zu publizieren; g) Vorschläge zur Auszeichnung und. Prämiierung verdienter Reservisten dem Wehrkreiskommando oder dem zuständigen Leiter bzw. den Leitungen oder Vorständen gesellschaftlicher Organisationen der Betriebe, Einrichtungen und Gemeinden zu unterbreiten; h) einen Nachweis über die zur Arbeit im Reservistenkollektiv unbedingt erforderlichen Angaben zur Person der gedienten Reservisten in Verbindung mit dem Kaderorgan des Betriebes, der Einrichtung bzw. dem Bürgermeister der Gemeinde zu führen, Angaben über den geleisteten Wehrdienst sind nicht in die Nachweise aufzunehmen. §9 Aufgaben und Rechte der zentralen Leitungen von Reservistenkollektiven (1) Die zentralen Leitungen haben die Aufgabe: a) die zuständigen Leiter bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten zur Förderung der Arbeit mit den gedienten Reservisten zu unterstützen; b) den Reservistenwettbewerb der Reservistenkollektive zu organisieren und zu führen, Erfahrungen der Reservistenarbeit auszutauschen und die Arbeit der Reservistenkollektive im Betrieb oder in der Einrichtung zu koordinieren; c) eine wirkungsvolle Arbeit mit den Offizieren d. R. zur Erfüllung der im § 3 getroffenen Festlegungen zu leisten und in Abstimmung mit den Leitungen der Reservistenkollektive und -gruppen spezielle Maßnahmen zu ihrer militärpolitischen Qualifizierung durchzuführen. (2) Die zentralen Leitungen haben das Recht: Reservistenaufträge zu erteilen und entsprechend § 5 Veranstaltungen durchzuführen; den zuständigen Leitern Empfehlungen zur Einbeziehung der gedienten Reservisten in die Lösung von Aufgaben der sozialistischen Wehrerziehung im jeweiligen Bereich sowie Vorschläge zur Popularisierung und Würdigung ausgezeichneter Leistungen in der Reservistenarbeit zu unterbreiten. §10 Aufgaben und Rechte der Reservistenbeiräte (1) Die Reservistenbeiräte haben die Aufgabe: a) den Leiter des Wehrkreiskommandos bei der Bestimmung des Inhaltes der Reservistenarbeit, zu beraten und ihn bei der Organisation und Führung der Reservistenarbeit im Territorium zu unterstützen; b) im Aufträge des Leiters des Wehrkreiskommandos Auf-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Es ist jedoch stets zu beachten, daß die Leitung der Hauptve rhand-lung dem Vorsitzenden des Gerichtes obliegt.

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