Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 249

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 249 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 249); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 2. April 1982 249 erziehung als untrennbarer Bestandteil in der Tätigkeit staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen realisiert wird; beispielgebend in der Reservistenarbeit mitzuwirken und Aufgaben in den Reservistenkollektiven zu übernehmen; an Veranstaltungen zur militärpolitischen und militärischen Qualifizierung der Reserveoffiziere teilzunehmen; Funktionen bei der Organisation und Durchführung des Wehrkampfsportes der GST bzw. anderer wehrsportlicher und sportlicher Aktivitäten zur Erhaltung der Kampfkraft der Reservisten zu übernehmen; als Mitglied der Sektion Militärpolitik der URANIA, Propagandist der wehrpolitischen Schulung in der vormilitärischen Ausbildung der GST oder als Mitglied von staatlichen und gesellschaftlichen Gremien die militärpolitische, militärische und militärtechnische Propaganda unter der Bevölkerung zu fördern; in zentralen Leitungen und Reservistenbeiräten mitzuarbeiten, (2) Offiziere a. D. können an der Reservistenarbeit teilnehmen. §4 Die Organisation und Führung der Reservistenarbeit (1) Die Reservistenarbeit wird entsprechend dem Territorialprinzip in den Betrieben, Einrichtungen und Gemeinden durch das zuständige Wehrkreiskommando organisiert und geführt. (2) Die grundlegende Organisationsform für die gedienten Reservisten ist das Resenvistenkollektiv. Als Bestandteile des Reservistenkollektivs können Reservistengruppen und ein Reserveoffiziersaktiv gebildet werden. Im Reservistenkollektiv arbeiten die gedienten Reservisten unabhängig vom Dienstgrad d. R. und der Waffengattung mit. (3) Reservistenkollektive werden gebildet: a) in den Betrieben aller Eigentumsformen sowie in staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen; ib) an Universitäten, Hoch- und Fachschulen; c) in Gemeinden als Ortsreservistenkollektiv (im folgenden Betriebe, Einrichtungen und Gemeinden genannt). (4) Reservistenkollektive und -gruppen sind entsprechend den örtlichen Bedingungen (nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Struktur der Parteiorganisation der SED und der gesellschaftlichen Organisationen des Betriebes, der Einrichtung und Gemeinde) zu bilden. In Stammbetrieben der Kombinate oder anderen Großbetrieben und Einrichtungen können mehrere Reservistenkollektive gebildet werden. (5) Für die Bildung von Reservistenkollektiven in den Betrieben, Einrichtungen und Gemeinden des jeweiligen Wehrkreises ist der Leiter des Wehrkreiskommandos in Zusammenarbeit mit den zuständigen Leitern verantwortlich. (6) Für jedes Reservistenkollektiv ist eine Leitung in folgender Zusammensetzung zu bilden: I a) Leiter b) Stellvertreter für Agitation/Propaganda und Unterstützung der Wehrdiensitvorbereitung der Jugend c) Stellvertreter für Wehrkampfsport d) Stellvertreter für die Arbeit mit den Offizieren der Reserve e) 2 bis 3 Mitglieder. Der Leiter des Reservistenkollektivs, in der Regel ein Offizier der Reserve, wird vom Leiter des zuständigen Wehrkreiskommandos nach Absprache mit dem zuständigen Leiter und der Parteileitung der SED eingesetzt. Der Stellvertreter des Leiters und die Mitglieder der Leitung sind durch den Leiter des Reservistenkollektivs in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Leiter und der Parteileitung der SED auszuwählen und einzusetzen. (7) Reservistengruppen. können innerhalb der Reservistenkollektive z. B. in Schichten, Abteilungen, Sektionen u. a. gebildet werden. Für die Bildung der Reservistengruppen ist der Leiter des Reservistenkollektivs verantwortlich. Die Leitung der Reservistengruppe besteht, je nach personeller Stärke der Reservistengruppe, aus dem Leiter und einem bzw. mehreren Stellvertretern. Die Leitung wird durch den Leiter des Reservistenkollektivs in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Leiter und der Parteileitung der SED eingesetzt. (8) Im Reservistenkollektiv ist bei Vorhandensein einer entsprechenden Anzahl von Offizieren d. R. ein Reserveoffiziersaktiv zu bilden. Ein Reserveoffiziersaktiv kann sich aus Offizieren d.R. mehrerer Reservistenkollektive zusammensetzen. (9) In die Arbeit der Reservistenkollektive und -gruppen an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie anderen Bildungseinrichtungen sind die gedienten Reservisten der Lehrkräfte, Angestellten und Studenten einzubeziehen. (10) In Stammbetrieben der Kombinate oder in anderen Großbetrieben und Einrichtungen mit mehreren Reservistenkollektiven kann eine zentrale Leitung gebildet werden. Die zentrale Leitung setzt sich aus einem Vorsitzenden, ein bis zwei Stellvertretern und mehreren Mitgliedern zusammen. Mitglieder der zentralen Leitung können auch Leiter der Reservistenkollektive sein. Bei Vorhandensein einer GST-Grundorganisation ist ein Mitglied des Vorstandes in die zentrale Leitung aufzunehmen. Der Vorsitzende der zentralen Leitung und seine SteEvertreter werden auf Vorschlag des zuständigen Leiters und der Parteileitung der SED durch den Leiter des Wehrkreiskommandos eingesetzt. (11) Beim Leiter des Wehrkreiskommandos ist ein Reservistenbeirat zu bilden. Der Reservistenbeirat setzt sich aus einem Vorsitzenden, einem SteEvertreter des Vorsitzenden und drei bis fünf Mitgliedern zusammen. Der Reservistenbeirat ist in der Regel aus Offizieren d. R. und a. D. zu bilden, die im Territorium des Wehrkreiskommandos arbeiten und über große Erfahrungen in der Reservistenarbeit verfügen. In den Reservistenbeirat ist ein leitender Funktionär des Kreisvorstandes der GST aufzunehmen. Der Reservistenbeirat wird nach Absprache mit den zuständigen Leitern und Parteileitungen der SED vom Leiter des Wehrkreiskommandos eingesetzt. (12) Die Tätigkeit in den Reservistenkollektiven und -gruppen sowie in deren Leitungen, einschließlich der zentralen Leitungen, ist ehrenamtlich. (13) In den DienststeEen der Nationalen Volksarmee, der Grenztruppen der DDR, der Zivilverteidigung und der Organe, in denen ein Dienst geleistet wird, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, der Deutschen Volkspolizei sowie der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern und der Zollverwaltung der DDR sind keine Re-servistenkollektive zu bilden. §5 Die Formen der Reservistenarbeit Formen der Reservistenarbeit sind: 1. Bildungs- und Informationsveranstaltungen wie militärpolitische Vorträge und Aussprachen, Rechtspropaganda zu Fragen der Landesverteidigung, Exkursionen, Truppenbesuche, Filmvorführungen und Diskussionen zu Filmen des Armeefilmstudios, Treffen mit Soldaten in den Betrieben, Einrichtungen und Gemeinden, Treffen mit Soldaten zum Jahrestag der NVA, Beratungen und Aussprachen zu Problemen der Reservistenarbeit. Sie dienen der militärpolitischen Motivierung und Qualifizierung der gedienten Reservisten. Für die Organisation und Durchführung solcher Maßnahmen ist der Leiter des Reser-vistenkollektivs bzw. der Vorsitzende der zentralen Leitung verantwortlich; 2. Training und Wettkämpfe im Schieß- und Wehrkampfsport der GST zur Erhaltung militärischer und militär-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse nur gestattet, wenn eine konkrete Gefahr besteht im Entstehen begriffen ist. Nur die im Einzelfall tatsächlich gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wurde, zu geben. Der Mitteilungspflicht wurde entsprochen, wenn der Betroffene über die sich als Gefahr darstellende Handlung unterrichtet wird.

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