Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 247

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 247 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 247); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 2. April 1982 247 zung der Erfahrungen der gedienten Reservisten, durch die aktive Teilnahme an der vormilitärischen Ausbildung und am Wehrsport der Gesellschaft für Sport und Technik sowie durch die Mitarbeit in der Zivilverteidigung auf den Wehrdienst vorzubereiten. (4) Die staatlichen Organe und Betriebe1 haben durch entsprechende Maßnahmen die Reservisten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Insbesondere betrifft das die Einbeziehung der Reservisten in die Lösung von Aufgaben der sozialistischen Wehrerziehung und die Einflußnahme auf die Arbeit in den entsprechenden Organisationsformen der gedienten Reservisten. §2 Entlassung aus dem Wehrdienst und erneute Zugehörigkeit zur Reserve (1) Mit der Entlassung aus dem Wehrdienst gehören die Wehrpflichtigen erneut zur Reserve der Nationalen Volksarmee. Sie führen zu ihrem Dienstgrad, den sie bis zur Entlassung erreichten, den Zusatz „der Reserve“ (d. R.). (2) Werden Wehrpflichtige aus Organen, deren Dienst nach § 2 Abs. 3 des Wehrdienstgesetzes der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, entlassen, gehören sie erneut zur Reserve der Nationalen Volksarmee. Die bis zur Entlassung erreichten Dienstgrade sind in Dienstgrade der Nationalen Volksarmee umzubenennen,, sofern sie diesen nicht entsprechen. Den Dienstgraden der Nationalen Volksarmee sind gleichgesetzt: a) Anwärter = Soldat, b) Unterwachtmeister = Gefreiter, c) Wachtmeister = Stabsgefreiter, d) Oberwachtmeister = e) Hauptwachtmeister = f) Meister = g) Obermeister = Die zuständigen Vorgesetzten militärischen Dienstgrade bei dokumentation einzutragen. Unteroffizier, Feldwebel, Oberfeldwebel, Stabsfeldwebel. in diesen Organen haben die der Entlassung in die Wehr- §3 Meldung nach der Entlassung aus dem Wehrdienst tionalen Volksarmee, der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik oder der Zivilverteidigung tätig sind, können bei dienstlichen Erfordernissen zur Ausübung ihrer Tätigkeit zum Tragen der Uniform berechtigt werden. (4) Der Wehrdienstausweis ist beim Tragen der Uniform mitzuführen. §5 Übernahme in den aktiven Wehrdienst sowie Ernennungen und Beförderungen (1) Die Reservisten haben das Recht, einen Antrag auf Übernahme in den aktiven Wehrdienst oder in einen Dienst, der nach § 2 Abs. 3 des Wehrdienstgesetzes der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, zu stellen. (2) Die Reservisten können während ihrer Zugehörigkeit zur Reserve der Nationalen Volksarmee in Abhängigkeit von den militärischen Erfordernissen zu einem Dienstgrad ernannt oder im Dienstgrad befördert werden. Die Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Näheres zu den Absätzen 1 und 2 bestimmt der Minister für Nationale Verteidigung. §6 Aussageerlaubnis (1) Zur Aussage vor Gericht, dem Staatsanwalt oder einem Untersuchungsorgan ist für Reservisten, die Wehrdienst geleistet haben, eine Aussageerlaubnis erforderlich, wenn zum Gegenstand der Aussage solche Tatsachen gemacht werden, die mit dem Wehrdienst im Zusammenhang stehen. (2) Zur Aussage vor einem Militärgericht, Militärstaatsanwalt oder einem militärischen Untersuchungsorgan ist grundsätzlich keine Aussageerlaubnis erforderlich. (3) Die Aussageerlaubnis für Reservisten erteilt der Leiter des zuständigen Wehrkreiskommandos. (4) Reservisten, die den Dienst des Ministeriums für Staatssicherheit geleistet haben, bedürfen in jedem Falle einer Aussageerlaubnis, wenn zum Gegenstand der Aussage solche Tatsachen gemacht werden, die mit ihrem Dienst im Zusammenhang stehen. Die Aussageerlaubnis ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Kreisdienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit einzuholen. (1) Die aus dem aktiven Wehrdienst Entlassenen haben sich spätestens 4 Arbeitstage nach der Entlassung bei ihrem zuständigen Wehrkreiskommando zu melden. (2) Wehrpflichtige, die aus dem Reservistenwehrdienst entlassen werden, haben sich nur dann beim zuständigen Wehrkreiskommando nach Abs. 1 zu melden, wenn die Entlassung vorzeitig erfolgte. (3) Die Regelungen der Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Entlassung aus einem Dienst, der nach § 2 Abs. 3 des Wehrdienstgesetzes der Ableistung des Wehrdienstes entspricht. §4 Tragen von Uniformen (1) Die gedienten Reservisten sind berechtigt, an Staatsfeiertagen und bei Teilnahme an feierlichen Maßnahmen der Nationalen Volksarmee, der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik oder der Organe, deren Dienst nach § 2 Abs. 3 des Wehrdienstgesetzes der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, die Uniform zu tragen. (2) Gediente Reservisten können auch bei Ausübung von Aufgaben im Rahmen des Wehrunterrichtes, als Beauftragte für Nachwuchssicherung und Leiter von FDJ-Bewerberkollek-tiven für militärische Berufe die Uniform tragen. (3) Gediente Reservisten, die als Zivilbeschäftigte der Na- 1 1 Betriebe im Sinne des § 5 Abs. 1 des Wehrdienstgesetzes sind Kombinate, wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftliche Organisationen und Vereinigungen. (5) Die Regelungen der Absätze1 bis 4 gelten auch für weibliche Bürger, die freiwillig Wehrdienst geleistet haben. §7 Beendigung der Zugehörigkeit zur Reserve der Nationalen Volksarmee (1) Die Zugehörigkeit zur Reserve der Nationalen Volksarmee wird mit dem Erreichen des Höchstalters der Reserve beendet. Die Betreffenden befinden sich danach außer Dienst und führen zu ihrem Dienstgrad, den sie bis zu diesem Zeitpunkt erreichten, den Zusatz „außer Dienst“ (a. D.). (2) Die Regelungen der §§ 4 und 6 gelten entsprechend. §8 Folgcbestimmungen Durchführungsbestimmungen oder militärische Bestimmungen bzw. innerdienstliche Regelungen zu dieser Anordnung erlassen a) der Minister für Nationale Verteidigung, b) die zuständigen Minister bzw. Leiter der zentralen Staatsorgane im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung. §9 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1982 in Kraft.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 247 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 247) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 247 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 247)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sewie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Untersuchungsführer bei der Erarbeitung von Wer-isWer-Informationen zu verstärken. Ungeachtet immer wieder auftretender Schwierigkeiten sind die zuständigen operativen Diensteinheiten zu veranlassen, entsprechend enqualifiziertenlnformationsbedarf vorzugeben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X