Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 244

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 244 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 244); 244 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 2. April 1982 (2) Während der Ausbildung zum Unteroffizier sind die Angehörigen der Zivilverteidigung Unteroffiziersschüler. (3) Nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung werden die Unteroffiziersschüler zu einem Unteroffiziersdienstgrad ernannt. (4) Angehörige der Zivilverteidigung oder andere Bürger mit besonderen Fähigkeiten und Spezialkenntnissen können ohne Ausbildung nach Abs. 1 in das Dienstverhältnis Unteroffizier auf Zeit übernommen und zu einem Unteroffiziersdienstgrad ernannt werden. §19 Beförderung Die Unteroffiziere auf Zeit können bis zum Dienstgrad Feldwebel der ZV befördert werden. §20 Dauer der Dienstzeit Für Unteroffiziere auf Zeit beträgt die Dienstzeit mindestens 3 Jahre. Ausnahmen regelt der Minister für Nationale Verteidigung. §21 Entlassung (1) Die Entlassung aus dem Dienst in der Zivilverteidigung erfolgt in der Regel nach Ablauf der festgelegten Dienstzeit. (2) Die Entlassung kann weiterhin erfolgen: a) wegen Übernahme wichtiger staatlicher bzw. gesellschaftlicher Aufgaben, b) wegen außergewöhnlich schwieriger persönlicher Verhältnisse, c) wegen struktureller Veränderungen, d) wegen zeitlicher Dienstuntauglichkeit, e) wegen dauernder Dienstuntauglichkeit, f) wegen mangelhafter Erfüllung der Dienstpflichten, g) aus disziplinarischen Gründen. (3) Angehörige der Zivilverteidigung, deren Dienstzeit noch nicht die festgelegte Dauer des Grundwehrdienstes erreicht hat, können nicht aus Gründen des Abs. 2 Buchstaben c, f oder g aus der Zivilverteidigung entlassen werden, soweit sie bei Beginn des Dienstes in der Zivilverteidigung noch zur Ableistung des Grundwehrdienstes verpflichtet waren. In diesen Fällen ist die festgelegte Dauer des Grundwehrdienstes zu leisten. Die Regelung des § 31 Abs. 1 Buchst, a bleibt davon unberührt. (4) Angehörige der Zivilverteidigung, die auf Grund ihrer abgegebenen Verpflichtung für das Dienstverhältnis Unteroffizier auf Zeit einberufen wurden und die Einhaltung dieser Verpflichtung bis 4 Wochen nach der Einberufung ablehnen, können entlassen werden. (5) Die Entscheidung über die Entlassung der Unteroffiziere auf Zeit treffen der Minister für Nationale Verteidigung oder die von ihm Beauftragten. IV. Abschnitt Die Dienstverhältnisse der Berufsunteroffiziere und Berufsoffiziere §22 Verpflichtung Vor Eintritt in das Dienstverhältnis verpflichten sich Bürger, die noch keinen Dienst in der Zivilverteidigung leisten, oder Angehörige der Zivilverteidigung, freiwillig Dienst als Berufsunteroffizier bzw. Berufsoffizier zu leisten. §23 Beginn des Dienstverhältnisses Das Dienstverhältnis als Berufsunteroffizier bzw. Berufs- offizier beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Einberufungsbefehl bzw. Befehl des Vorgesetzten genannt ist. Es kann mit Beginn oder während des Dienstes in der Zivilverteidigung begründet werden. ( §24 Ausbildung im Dienstverhältnis Berufsunteroffizier (1) Die Ausbildung von Angehörigen der Zivilverteidigung im Dienstverhältnis Berufsunteroffizier kann erfolgen: a) an Lehreinrichtungen der Zivilverteidigung, b) an Lehreinrichtungen der Nationalen Volksarmee, verbunden mit einer spezialfachlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Zivilverteidigung, c) in der Dienststellung oder d) an zivilen Bildungseinrichtungen, verbunden mit einer spezialfachlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Zivilverteidigung. (2) Während der Ausbildung zum Unteroffizier, sind die Angehörigen der Zivilverteidigung Unteroffiziersschüler. (3) Nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung werden die Unteroffiziersschüler zu einem Unteroffiziersdienstgrad ernannt. §25 Ausbildung im Dienstverhältnis Berufsoffizier (1) Berufsoffiziere werden zu Hochschulkadern ausgebildet. (2) Die Ausbildung von Angehörigen der Zivilverteidigung im Dienstverhältnis Berufsoffizier kann erfolgen: a) am Institut der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik, b) an Offiziershochschulen der Nationalen Volksarmee mit zusätzlicher spezialfachlicher Ausbildung auf dem Gebiet der Zivilverteidigung, c) an zivilen Hochschulen mit zusätzlicher spezialfachlicher Ausbildung auf dem Gebiet der Zivilverteidigung. (3) Während der Ausbildung zum Offizier sind die Angehörigen der Zivilverteidigung Offiziersschüler. (4) Nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung werden die Offiziersschüler zu einem Offiziersdienstgrad ernannt. (5) Mit dem erfolgreichen Abschluß der Hochschulausbildung erhalten die Berufsoffiziere eine zivile Berufsbezeichnung. §26 Übernahme in ein Dienstverhältnis ohne Ausbildung Ohne Ausbildung nach den §§ 24 und 25 können in das Dienstverhältnis Berufsunteroffizier bzw. Berufsoffizier übernommen werden: a) Soldaten und Unteroffiziere der Zivilverteidigung, die besondere Fähigkeiten und Spezialkenntnisse besitzen, b) Bürger mit besonderen Fähigkeiten und Spezialkenntnissen sowie hervorragenden Leistungen und Verdiensten. §27 Weiterbildung Die Berufsunteroffiziere und Berufsoffiziere haben sich in der Weiterbildung ständig höhere politische, spezialfachliche und wissenschaftlich-technische Kenntnisse sowie praktische Fähigkeiten für die Ausübung ihrer jeweiligen oder einer anderen Dienststellung anzueignen. Das erfolgt in der praktischen Dienstdurchführung, durch den Besuch von Lehreinrichtungen der Zivilverteidigung, der Nationalen Volksarmee oder anderer sozialistischer Staaten, im Selbststudium bzw. im Fern- oder Direktstudium an zivilen Hoch- bzw. Fachschulen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 244 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 244) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 244 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 244)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X