Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 216 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 29. März 1982 (4) Gegenstände, die zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit benutzt wurden, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder Rechte Dritter entschädigungslos eingezogen werden. Erteilte Erlaubnisse können entzogen werden. IX. Abschnitt Schlußbestimmungen §46 Inkrafttreten (5) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder den für das jeweilige Fachgebiet zuständigen Stellvertretern der Vorsitzenden der Räte der Kreise. (6) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1982 in Kraft. Berlin, den 25. März 1982 Der Minister für Nationale Verteidigung Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Hoffmann Armeegeneral Dickel Generaloberst Anlage 1 zu § 8 vorstehender Anordnung Signale und Zeichen sowie Handlungen beim Abfangen von Luftraumverletzern durch Luftfahrzeuge I. Lfd. Signale und Zeichen Nr.: des Luftfahrzeuges Bedeutung Antwortzeichen des Luftraumverletzers Bedeutung 1 2 3 4 5 1. Am Tage: / Wechselweise Betätigung der Quer- Sie sind abgefangen, rüder aus einer vor und normaler- Folgen Sie mir. weise links von dem Luftraumverletzer gelegenen Position. Nach Bestätigung des Signals flache Horizontalkurve, normalerweise nach links, auf den gewünschten Steuerkurs. In der Nacht: Wie am Tage und zusätzlich in unregelmäßigen Zeitabständen wiederholtes Ein- und Ausschalten der Positionslichter. Anmerkung: Flugzeuge am Tage: Wechselweise Betätigung der Quer- Verstanden, führe r.uder und folgen. Ihre Anweisung aus. In der Nacht: Wie am Tage und zusätzlich in unregelmäßigen Zeitabständen wiederholtes Ein- und Ausschalten der Positionslichter. Drehflügler am Tage und in der Nacht: Wechselweise Veränderung der Querlage, in unregelmäßigen Zeitabständen wiederholtes Ein- und Ausschalten der Positionslichter und folgen. (1) Wetterverhältnisse oder das Gelände können erforderlich machen, daß das Luftfahrzeug die Signale von einer rechts vor dem Luftraumverletzer befindlichen Position aus gibt und die nachfolgende Kurve nach rechts fliegt. (2) Falls der Luftraumverletzer die Geschwindigkeit des abfangenden Luftfahrzeuges nicht einhalten kann, wird das abfangende Luftfahrzeug mehrmals Kurven um 2 X 180° durchführen und beim Passieren des Luftraumverletzer.s die Querruder .betätigen. 2. Am Tage und in der Nacht: Flugzeuge am Tage und in der Nacht: 3. Plötzliche Steigflugkurve um 90° oder mehr von dem Luftraumverletzer weg, ohne den Flugweg des Luftraumverletzers zu kreuzen. Am Tage Platzrunde, ausfahren des Fahrwerkes und überfliegen der Landebahn in Landerichtung oder falls der Luftraumverletzer ein Drehflügler ist, überfliegen des Landeplatzes. Sie können weiter Wechselweise Betätigung der Quer- Verstanden, führe fliegen. ruder. Ihre Anweisung Drehflügler am Tage und in der Nacht: Geben des Signals der lfd. Nr. I für Drehflügler. Flugzeuge am Tage: aus. Landen Sie auf Fahrwerk ausfahren, dem Luftfahr- Verstanden, führe diesem Flugplatz. zeug folgen und nach Überfliegen der Ihre Anweisung Landebahn die Landung durchführen. aus.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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