Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 211

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 211 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 211); Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 29. März 1982 211 völkerrechtlichen Verträge und der dazu abgeschlossenen Vereinbarungen. (2) Die zuständigen Organe der Deutschen Demokratischen Republik bzw. deren Beauftragte haben zur Gewährleistung der im Abs. 1 genannten Arbeiten und Maßnahmen rechtzeitig die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Kommandeuren der Grenztruppen der DDR durchzuführen. III. Abschnitt Ordnung im Grenzgebiet zu Berlin (West) Erlaubnis zum Aufenthalt § 16 Bürger, denen nach § 3 der Grenzverordnung die Zuzugsgenehmigung erteilt wurde, erhalten bei der polizeilichen Anmeldung in ihren Personalausweis eine Erlaubnis eingetragen, die zum Aufenthalt im Grenzgebiet (Schutzstreifen) berechtigt. Die Erlaubnis wird örtlich begrenzt und zeitlich befristet. § 17 (1) Bürger, die ihren Wohnsitz außerhalb des Grenzgebietes und ihren ständigen Arbeitsplatz im Grenzgebiet haben, erhalten auf Antrag der Leiter der Betriebe und Einrichtungen sowie der Vorsitzenden der Genossenschaften von den für den Arbeitsort zuständigen Abteilungen Innere Angelegenheiten der Räte der Kreise/Stadtbezirke einen einheitlichen Ausweis mit der Erlaubnis zum Betreten des Betriebes innerhalb des Grenzgebietes über die festgelegten Zugangswege. Das gleiche gilt fün Schüler ab 14 Jahre, die ihren Wohnsitz außerhalb des Grenzgebietes haben und innerhalb des Grenzgebietes eine Schule besuchen oder in Betrieben unterrichtet werden. (2) Der Ausweis verliert seine Gültigkeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis oder bei Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses bzw. bei Beendigung des Schulbesuches. (3) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorsitzenden der Genossenschaften sind verpflichtet, ungültige Ausweise unverzüglich einzuziehen und den zuständigen Abteilungen Innere Angelegenheiten der Räte der Kreise/ Stadtbezirke zu übergeben. Die zuständigen Volkspolizei-Kreisämter/Volkspolizei-Inspektionen sind durch die Abteilungen Innere Angelegenheiten von der Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses (Schulbesuches) in Kenntnis zu setzen. §18 Für Bürger, die ihren Wohnsitz außerhalb des Grenzgebietes haben und aus beruflichen oder persönlichen Gründen vorübergehend das Grenzgebiet betreten wollen, gilt § 11 entsprechend. § 19 Meldepflicht (1) Bürger,-die in das Grenzgebiet innerhalb des Bezirkes Potsdam einreisen, sind verpflichtet, sich bei einem Aufenthalt von mehr als 12 Stunden unverzüglich nach der Einreise bei der zuständigen Meldestelle bzw. dem zuständigen Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei anzumelden und vor der Abreise abzumelden. (2) Die Eintragung in das Hausbuch hat unverzüglich, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, zu erfolgen. Bei der Eintragung ist die für den Aufenthalt im Grenzgebiet erforderliche Erlaubnis vorzulegen. (3) Der Wohnungsgeber hat für Bürger, die sich bei ihm aufhalten und nach Abs. 1 meldepflichtig sind, die Nebenmeldepflicht gemäß den Bestimmungen der Meldeordnung zu erfüllen. § 20 Ordnung auf den Grenzgewässern (1) In den Grenzgewässern gemäß § 6 des Grenzgesetzes sind die Ausübung des Angelsports und das Baden untersagt. Die Benutzung von Wasserfahrzeugen ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Fischerei, der Binnenschiffahrt, der Wasserstraßeninstandhaltung, des Wasserstraßenaufsichtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik, der Wasserwirtschaftsdirektionen sowie Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit die erforderlichen Dokumente vorhanden sind. (2) Die Durchführung wasserwirtschaftlicher und wassertechnischer Arbeiten im Grenzgebiet ist nach Zustimmung des zuständigen Kommandeurs der Grenztruppen der DDR gestattet. (3) Die Ausübung der Fischerei in den Grenzgewässern innerhalb des Bezirkes Potsdam ist mit Grenzfischereischein, der vom Stellvertreter für Inneres des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes nach Zustimmung durch den zuständigen Kommandeur der Grenztruppen der DDR ausgestellt wird, gestattet. Die Ausstellung des Grenzfischereischeines kann mit der Erteilung von Auflagen verbunden werden. (4) In den Grenzgewässem innerhalb des Stadtgebietes der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, sind die Ausübung der Fischerei und die Fahrgastschiffahrt untersagt. (5) Die Ein-, Aus- und Durchfahrt von Wasserfahrzeugen in die, aus den bzw. durch die Grenzgewässer ist grundsätzlich nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang gestattet und unterliegt einer gesonderten Verkehrsregelung. Die Bewegung von Wasserfahrzeugen in den Häfen der Grenzgewässer ist nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. IV. Abschnitt Ordnung im Grenzgebiet an der Küste und in den Seegewässern der Deutschen Demokratischen Republik § 21 Grundlinie Die Koordinaten der Grundlinie gemäß § 2 Abs. 5 des Grenzge.setzes sind in der Anlage 2 festgelegt. § 22 Schutzstreifen (1) Der Schutzstreifen verläuft von der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland bis Steinbeck (Kreis Grevesmühlen). (2) Für den ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt im Schutzstreifen gelten die Bestimmungen der §§ 9 bis 13 entsprechend. § 23 Grenzzone Die Grenzzone an der Küste (Anlage 3) erstreckt sich von Voigtshagen (Kreis Grevesmühlen) entlang der Küste bis Altwarp (Kreis Ueckermünde) einschließlich der Inseln Poel, Rügen, Hiddensee, Usedom, der Halbinseln Wustrow, Darß sowie der inneren Seegewässer gemäß Anlage 4 (nachfolgend innere Seegewässer im Bereich der Grenzzone genannt). § 24 Meldepflicht (1) Personen, die sich länger als 2 Tage auf Grundstücken, Hausbooten bzw. Wohnschiffen in der Grenzzone vorübergehend aufhalten, haben sich innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Meldestelle der Deutschen Volkspolizei an-I und beim Verlassen wieder abzumelden. Personen, die sich in;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und die ständige Information des Leiters der Diensteinheit über den erreichten Stand der Bearbeitung. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zielgerichtet und konsequent zu nutzen. Der dazu erforderliche Informationsfluß ist zwischen den Diensteinheiten und anderen operativen Diensteinheiten planmäßig zu organisieren. Die für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei untersucht und Wege zu deren Realisierung erarbeitet. Auf einzelne inhaltliche Seiten und Problemstellungen des dem Forschungskollektiv vorgegebenen Forschungsgegenstandes, die bereits in einer Reihe von Ermittlungsverfahren sehr umfangreiche Ermittlungen zu führen oder sehr komplizierte Sachverhalte aufzuklären waren. Teilweise beanspruchten auch psychiatrische Begutachtungen unvertretbar lange Zeit.

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