Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 210

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 210 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 210); 210 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 29. März 1982 Anmeldung in ihren Personalausweis eine Erlaubnis eingetragen, die zum Aufenthalt im. Schutzstreifen bzw. in der Sperrzone berechtigt. Die Erlaubnis wird örtlich begrenzt und zeitlich befristet. § 10 (1) Bürger, die ihren Wohnsitz außerhalb des Grenzgebietes und ihren ständigen Arbeitsplatz im Grenzgebiet oder die ihren Wohnsitz in der Sperrzone und ihren ständigen Arbeitsplatz im Schutzstreifen haben, erhalten auf Antrag der Leiter der Betriebe und Einrichtungen sowie der Vorsitzenden, der Genossenschaften zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes von dem für den Arbeitsort zuständigen Volkspolizei-Kreisamt eine Erlaubnis in den Personalausweis eingetragen. Diese Regelung gilt für Schüler ab 14 Jahre entsprechend. Die Erlaubnis wird örtlich begrenzt und zeitlich befristet. (2) Die im Abs. 1 genannten Leiter bzw. Vorsitzenden sind verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses oder Wegfall der Gründe, die zur Eintragung der Erlaubnis in den Personalausweis führten, das zuständige Volkspolizei-Kreisamt unverzüglich zu benachrichtigen. § 11 (1) Bürger, die ihren Wohnsitz außerhalb des Grenzgebietes haben und aus beruflichen oder persönlichen Gründen vorübergehend in das Grenzgebiet einreisen wollen, sowie Bürger, die ihren Wohnsitz in der Sperrzone haben und vorübergehend aus beruflichen oder persönlichen Gründen in den Schutzstreifen einreisen wollen, müssen einen entsprechenden Passierschein besitzen. (2) Passierscheine zur Einreise in das Grenzgebiet aus beruflichen Gründen sind von. den Leitern der Betriebe und Einrichtungen sowie den Vorsitzenden der Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen für die bei ihnen Beschäftigten bzw. von ihnen Beauftragten. bei der für den Sitz der Einrichtung zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei schriftlich zu beantragen. Die Leiter bzw. Vorsitzenden haben den Passierschein nur für die Zeit der Ausübung der Arbeiten den Berechtigten auszuhändigen. (3) Passierscheine zur Einreise in das Grenzgebiet aus persönlichen Gründen sind von den im Grenzgebiet wohnhaften Bürgern''bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei für die zu ihnen einreisenden Personen schriftlich zu beantragen. (4) Passierscheine zur Einreise in das Grenzgebiet zum Zwecke des Aufenthaltes in Kur- und Erholungsheimen oder in Hotels des Reisebüros der Deutschen Demokratischen Republik sind unter Vorlage der Einweisung bzw. des Reiseschecks bei der für den Wohnsitz des Einreisenden zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu beantragen. § 12 Meldepflicht (1) Bürger, die in das Grenzgebiet einreisen, sind verpflichtet, sich a) bei einem Aufenthalt im Schutzstreifen von mehr als 12 Stunden unverzüglich nach der Einreise, b) in der Sperrzone innerhalb von 12 Stunden nach Einreise, soweit der Aufenthalt 12 Stunden übersteigt, bei der zuständigen Meldestelle bzw. dem zuständigen Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei anzumelden und vor der Abreise abzumelden. (2) Die Eintragung in das Hausbuch 'hat unverzüglich, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, zu erfolgen. Bei der Eintragung ist die für den Aufenthalt im Grenzgebiet erforderliche Erlaubnis vorzulegen. (3) Der Wohnungsgeber hat für Bürger, die sich bei ihm aufhalten und nach Abs. 1 meldepflichtig sind, die Nebenmeldepflicht gemäß den Bestimmungen der Meldeordnung zu erfüllen. § 13 Aufenthalt im Schutzstreifen (1) Im Schutzstreifen ist Bürgern der Aufenthalt außerhalb von Ortschaften, Ortsteilen und einzelstehenderi Gehöften grundsätzlich nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. (2) Bürger, die ihren Wohnsitz im Schutzstreifen haben, können die für den Verkehr freigegebenen Straßen und Wege auch außerhalb der im Abs. 1 genannten-Zeit benutzen. (3) Die Ein- und Ausreise von Bürgern zur ständigen Berufsausübung im Schutzstreifen außerhalb der im Abs. 1 genannten Zeit ist durch die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorsitzenden der Genossenschaften beim zuständigen Kommandeur der Grenztruppen der DDR zu beantragen. § 14 Ordnung auf den Grenzgewässern (1) In den Grenzgewässern gemäß § 6 des Grenzgesetzes sind die Ausübung des Angelsports und das Baden an den von den zuständigen Kommandeuren der Grenztruppen der DDR festgelegten Stellen gestattet. (2) Die Benutzung von Wasserfahrzeugen ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Fischerei, der Binnenschiffahrt, der Wasserstraßeninstandhaltung, des Wasserstraßenaufsichtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik, der Wasserwirtschaftsdirektion sowie der Verkehr von Fahrzeugen auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge und mit den vorgeschriebenen Dokumenten. (3) Die Ausübung der Fischerei ist mit Grenzfischerei-sehein, der vom Stellvertreter für Inneres des Vorsitzenden des zuständigen Rates des Bezirkes nach Zustimmung durch den zuständigen Kommandeur der Grenztruppen der DDR ausgestellt wird, gestattet. Die Ausstellung des Grenzfischereischeines kann mit der Erteilung von Auflagen verbunden sein. (4) Liegeplätze für Fischereifahrzeuge, Fahrzeuge der Wasserstraßeninstandhaltung, des Wasserstraßenaufsichts-amtes der Deutschen Demokratischen Republik und der Wasserwirtschaftsdirektionen im Schutzstreifen bestimmt der zuständige Kommandeur der Grenztruppen der DDR. Die Fahrzeuge sind vom Rechtsträger, Eigentümer oder sonstigen Nutzer so zu sichern, daß eine unbefugte Benutzung ausgeschlossen ist. (5) Die zur Fischerei bestimmten Wasserfahrzeuge sind durch den zuständigen Rat des Bezirkes zu registrieren und erhalten ein Erkennungszeichen. § 15 Durchführung zwischenstaatlich vereinbarter Arbeiten und Maßnahmen (1) Die Durchführung von Arbeiten 'und Maßnahmen an der Staatsgrenze, insbesondere a) die Kontrolle des Verlaufes der Staatsgrenze und der Markierung sowie deren Unterhaltung und Instandhaltung, b) die Instandhaltung und der Ausbau der Grenzgewässer, c) der Betrieb, die Kontrolle und die Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen und Einrichtungen sowie die Entnahme von Wasser aus den Grenzgewässern, d) der Bau und die Instandhaltung von Verkehrsanlagen und Einrichtungen, e) die Durchführung forstwirtschaftlicher Arbeiten, f) die Schadensbekämpfung und g) der Fischfang sowie damit verbundene Grenzübertritte von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik oder der Bundesrepublik Deutschland erfolgen auf der Grundlage der entsprechenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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