Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 204

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 204 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 204); 204 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 29. März 1982 Bezirkes Rostock festgelegten Plätzen und nur den Bürgern gestattet, die im Besitz einer gültigen Zelterlaubnis (Zeltschein) sind. (3) In der Grenzzone dürfen Zimmer oder Schlafstellen an Feriengäste nur überlassen werden, wenn die Erlaubnis des zuständigen Rates der Stadt bzw. der Gemeinde vorliegt. §5 Öffentliche Einrichtungen Über die Erteilung der Erlaubnis zur Eröffnung von öffentlichen Einrichtungen, Erholungsheimen und Ferienlagern im Schutzstreifen entscheidet der Vorsitzende des Rates des Kreises bzw. Stadtbezirkes nach Zustimmung des zuständigen Kommandeurs der Grenztruppen der DDR. §6 Neu- und Erweiterungsbauten (1) Die Errichtung und Erweiterung von Bauten, Anlagen und Einrichtungen im Grenzgebiet ist zulässig, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt wird. (2) Standortbestätigungen bzw. -genehmigungen für Bauinvestitionen sowie Zustimmungen für Baumaßnahmen der Bevölkerung im Schutzstreifen, in der Sperrzone oder unmittelbar an der offenen Küste erteilt der Vorsitzende des zuständigen Rates des Bezirkes; für Bauinvestitionen und für Baumaßnahmen der Bevölkerung im Schutzstreifen nach Zustimmung des zuständigen Kommandeurs der Grenztruppen der DDR. Die Einholung von Stellungnahmen nach anderen Rechtsvorschriften wird davon nicht berührt. §7 Volkswirtschaftliche Arbeiten (1) Die Durchführung von Arbeiten sowie die Wartung und Instandhaltung von Anlagen und Einrichtungen ist, sofern in völkerrechtlichen Verträgen oder Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist, nur bis zur Staatsgrenze zulässig. (2) Feld-, Wald- und andere volkswirtschaftliche Arbeiten im Schutzstreifen sind erlaubnispflichtig. (3) Die Leiter der land-, forstwirtschaftlichen und anderen Betriebe sowie die Vorsitzenden der Genossenschaften sind dafür verantwortlich, daß in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung an der Staatsgrenze die Arbeiten im Schutzstreifen langfristig geplant und so vorbereitet werden, daß ihre komplexe und zügige Durchführung gesichert und die bestmögliche Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen gewährleistet ist. §8 Arbeitsordnungen (1) Die Leiter von Betrieben und Einrichtungen sowie die Vorsitzenden der Genossenschaften, die im Schutzstreifen, der Sperrzone oder unmittelbar an der offenen Küste Arbeitskräfte einsetzen, haben in den Arbeitsordnungen Maßnahmen zur Durchsetzung der Ordnung in den Grenzgebieten festzulegen ünd deren Einhaltung zu kontrollieren. Sie haben dazu mit den Schutz- und Sicherheitsorganen zusammenzuarbeiten. (2) Die im Abs. 1 genannten Leiter haben die in den Grenzgebieten eingesetzten Beschäftigten halbjährlich und bei Neueinstellungen vor der Arbeitsaufnahme über die Ordnung in diesen Gebieten zu belehren. §9 Übergabe von Grundstücken Grundstücke, die nicht mehr für Maßnahmen zum Schutz der Staatsgrenze- benötigt werden, sind an die Rechtsträger, Eigentümer oder sonstigen Nutzer zu übergeben. Sofern sich diese Grundstücke in Rechtsträgerschaft der Schutz- und Si- cherheitsorgane befinden, hat die Übergabe an den zuständigen Rat des Kreises zu erfolgen. §10 Einrichtung von Jagdgebieten Im Schutzstreifen sind keine Jagdgebiete einzurichten. Die Bedingungen für den Wildabschuß legt der Minister für Nationale Verteidigung fest. §11. Sorgfaltyspf licht Rechtsträger, Eigentümer oder sonstige Nutzer von Grundstücken im Grenzgebiet sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß keine Sachen über die Staatsgrenze auf das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates gelangen können. Tiere sind so zu halten, daß ein Überlaufen über die Staatsgrenze verhindert wird. II. Abschnitt Grenzmarkierung §12 Vermessung, Markierung und Dokumentation der Staatsgrenze (1) Für die Erhaltung des Verlaufes und der Markierung der Staatsgrenze ist der Minister für Nationale Verteidigung verantwortlich. (2) Die personelle, materielle und finanzielle Sicherstellung der Vermessungs-, Markierungs- und Dokumentationsarbeiten obliegt: a) dem Ministerium des Innern für die Landgrenze, b) dem Seehydrographischen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik für die Seegrenze und die Staatsgrenze auf bestimmten Grenzgewässern. (3) Die Herstellung der Grenzzeichen sowie deren Transport zu bestimmten Orten an der Staatsgrenze sind, mit Ausnahme der schwimmenden Hilfsgrenzzeichen für die Seegewässer und bestimmte Grenzgewässer, durch die zuständigen Räte der Bezirke sicherzustellen. (4) Die Instandhaltung der Grenzzeichen ist zu gewährleisten: a) durch die zuständigen örtlichen Räte an der Staatsgrenze zur Volksrepublik Polen und zur Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, b) durch das Ministerium des Innern an den übrigen Abschnitten der Landgrenze und c) durch den Seehydrographischen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik an der Seegrenze und auf bestimmten Grenzgewässern. Bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung sind die Festlegungen der entsprechenden völkerrechtlichen Verträge zu berücksichtigen. (5) Die Verwaltung und Laufendhaltung der Grenzdokumentation obliegt dem Ministerium des Innern. §13 Schutz der Grenzzeichen (1) Es ist untersagt, Grenzzeichen oder andere für die Kennzeichnung des Verlaufes der Staatsgrenze errichtete Zeichen zu beschädigen, zu zerstören, in der Lage zu verändern oder ohne Erlaubnis zu beseitigen. (2) Wird durch Baumaßnahmen an Straßen, Wegen, Grenzwasserläufen oder durch andere notwendige Maßnahmen eines der im Abs. 1 genannten Zeichen gefährdet und dessen Verlegung oder zeitweilige Entfernung notwendig, haben die Leiter der bauausführenden Betriebe oder Einrichtungen einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Kommandeur der Grenztruppen der DDR zu stellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende politisch-operative Probleme bei der Verdachtsprüfung und der Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie und ihre Bedeutung für die Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern durch den Leiter. wirklich! Cbl. tück der Leitungs ;L Vergleiche Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? ist unter den neuen Bedingungen - noch wesentlich stärker als bisher - die Grundfrage, die ent-scheidend die Effektivität unserer gesamten politischoperativen Arbeit beeinflußt und bestimmt.

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