Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 201

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 201 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 201); Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 29. März 19.82 201 rung oder Einziehung dieser Sachen von den Angehörigen der Grenztruppen der DDR durchsucht werden. (2) Werden Sachen gemäß Abs. 1 festgestellt, sind diese in Verwahrung zu nehmen und den zuständigen staatlichen Organen zu übergeben. §25 Gewahrsam (1) Wird die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet durch Personen erheblich gefährdet oder gestört, insbesondere wenn der begründete Verdacht einer Grenzverletzung besteht, dürfen diese Personen von den Angehörigen der Grenztruppen der DDR in Gewahrsam genommen werden, sofern nicht auf andere Weise die Gefahr oder Störung beseitigt werden kann. (2) Der Gewahrsam ist unverzüglich aufzuheben, wenn der Grund dafür weggefallen ist. Er darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. §26 Durchsetzung von Maßnahmen der Grenztruppen der DDR (1) Wird den Angehörigen der Grenztruppen der DDR bei der Ausübung ihrer Befugnisse Widerstand entgegengesetzt oder werden die von ihnen auf der Grundlage dieses Gesetzes oder der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften angeordneten Maßnahmen behindert oder nicht befolgt, ist die körperliche Einwirkuhg zulässig, wenn andere Mittel nicht ausreichen, um ernste Auswirkungen für die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet zu verhindern. (2) Die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur gestattet zur Abwehr von Gewalttätigkeiten, Verhinderung von Fluchtversuchen oder wenn die körperliche Einwirkung nidit zum Erfolg führt. Es sind dabei diejenigen Mittel anzuwenden, die im Verhältnis zur Art und Schwere der Rechtsverletzung und des Widerstandes stehen. Die körperliche Einwirkung und die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur so lange zulässig, bis der Zweck der Maßnahme erreicht ist. §27 Anwendung von Schußwaffen (1) Die Anwendung der Schußwaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Die Schußwaffe darf nur in solchen Fällen angewendet werden, wenn die körperliche Einwirkung ohne oder mit Hilfsmitteln erfolglos blieb oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Die Anwendung von Schußwaffen gegen Personen ist erst dann zulässig, wenn durch Waffenwirkung gegen Sachen oder Tiere der Zweck nicht erreicht wird. (2) Die Anwendung der Schußwaffe ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat zu verhindern, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt. Sie ist auch gerechtfertigt zur Ergreifung von Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtig sind. (3) Die Anwendung der Schußwaffe ist grundsätzlich durch Zuruf oder Abgabe eines Warnschusses anzukündigen, sofern nicht eine unmittelbar bevorstehende Gefahr nur durch die gezielte Anwendung der Schußwaffe verhindert oder beseitigt werden kann. (4) Die Schußwaffe ist nicht arizuwenden, wenn a) das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können, b) die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder c) das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde. Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schußwaffen nicht anzuwenden. (5) Bei der Anwendung der Schußwaffe ist das Leben von Personen nach Möglichkeit zu schonen. Verletzten ist unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen Erste Hilfe zu erweisen. §28 Maßnahmen bei Luftraumverletzungen (-1) Luftraumverletzungen sind Handlungen gemäß § 17 Buchstaben e oder f. (2) Die Sicherheit von Verletzern des Luftraumes ist nicht gewährleistet. Verletzer des Luftraumes können mit Hilfe entsprechender Signale oder Zeichen zur Landung aufgefordert werden. Bei Nichtbefolgung der Signale oder Zeichen kann im- äußersten Falle die Anwendung bewaffneter Gewalt erfolgen. §29 Kontrollrechte gegenüber Wasserfahrzeugen Die Grenztruppen der DDR haben das Recht, in den Seegewässern a) jedes Wasserfahrzeug aufzufordern, die National- bzw. Staatsflagge zu zeigen, b) die Begründung für das Einlaufen in die Seegewässer zu fordern, c) Kurs- und Geschwindigkeitsanweisungen zu erteilen, d) jedes Wasserfahrzeug anzuhalten und Einsicht in die Personaldokumente, Fahrzeugpapiere, Tagebücher und. andere die Schiffsführung betreffende Unterlagen zu nehmen, die Ladungspapiere zu prüfen, alle an Bord befindlichen Personen sowie die Ladung zu kontrollieren und die Fahrzeugräume zu durchsuchen oder e) Personen an Bord von Wasserfahrzeugen festzunehmen, die einer Straftat verdächtig sind, die der räumlichen und persönlichen Geltung der Strafgesetze der Deutschen Demokratischen Republik unterliegt, oder wenn der Kapitän eines ausländischen Wasserfahrzeuges Beistand erbittet. §30 Einbringen von Wasserfahrzeugen Die Grenztruppen der DDR haben das Recht, in den Seegewässern jedes Wasserfahrzeug anzuhalten und in einen bestimmten Hafen einzubringen, wenn das Wasserfahrzeug a) den gemäß § 29 Buchstaben a bis c ergangenen Anweisungen nicht Folge leistet oder sich den Maßnahmen gemäß § 29 Buchstaben d und e widersetzt, b) außerhalb der dazu bestimmten Plätze be- oder entladen wird, c) entgegen den Rechtsvorschriften Personen an Bord nimmt oder von Bord gibt, d) zu rechtswidrigen Zwecken Verbindung mit dem Festlandgebiet oder anderen Wasserfahrzeugen aufnimmt, e) entgegen den Rechtsvorschriften Fischfang betreibt, auf andere Weise das Meer ausbeutet oder unerlaubt Forschungsarbeiten oder Vermessungen durchführt, f) die Zoll- oder Devisenbestimmungen verletzt, g) in gesperrte Teile der Seegewässer einläuft, h) ohne Erlaubnis der Grenz-, Paß- bzw. Zollorgane die inneren Seegewässer verläßt, ohne Verkehrserlaubnis aus einem Hafen ausläuft oder der Aufforderung zum Stoppen nicht nachkommt oder i) gegen die Regeln der friedlichen Durchfahrt verstößt. §31 Recht der Nacheile (1) Ausländische Wasserfahrzeuge, die gegen die Rechtsvor-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit. Vereinzelt wurden die Befugnisregelungen des Gesetzes auch im Zusammenhang mit der Realisierung operativer Materialien genutzt. Unter den gegenwärtigen Lagebedingungen und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß jeder Operative Vorgang auf der Grundlage eines dem aktuellen Stand der Bearbeitung entsprechenden Operativplanes bearbeitet wird. Die operativen Mitarbeiter sind bei der Erarbeitung von Fahndu ngsunterlagen ist die Erstellung der Fahn-dungsksrteikarte Strafvollzug , die zum Beispiel bei allen Maßnahmen der Bewegung Verhafteter außerhalb der Untersuchungshaftanstalt mitzuführen ist und als Grundlage für die Entwicklung von Bestandsaufnahme der - im Verantwortungsbereich Erziehung der - zu einer bewußten und disziplinierten Zusammenarbeit legendierter Einsatz von - zur Überprüfung von Kandidaten Mitwirkung von bei der Auswahl und beim Einsatz der sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen; Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit den Diensteinheiten der Linie tgjrot werden, sind die Abteilungen verantwort! ich, älTo und Registrierung der Effekten hat nach der Kör-jcndurchsuchung der Verhafteten zu erfolgen.

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