Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 200

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 200 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 200); 200 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 29. März 1982 die territoriale Integrität der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind, sowie Handlungen, die das Hoheitsgebiet oder den Verlauf der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik beeinträchtigen. Dazu gehören: a) das Schießen oder Werfen von Gegenständen über die Staatsgrenze, b) das widerrechtliche Passieren der Staatsgrenze, c) das widerrechtliche Eindringen in die See- oder Grenzgewässer oder das widerrechtliche Verlassen der Seeoder Grenzgewässer, d) die Verletzung der Bestimmungen über das Ein- oder Auslaufen, den Aufenthalt oder das Durchfahren der See- oder Grenzgewässer, e) das Vortäuschen eines Notfalles durch Wasser- oder Luftfahrzeuge Zum Zwecke des Aufenthaltes im Hoheitsgebiet, f) der widerrechtliche Ein- oder Ausflug' über die Staatsgrenze sowie die Nichteinhaltung der zugewiesenen Flugstrecken und -höhen oder der Weisungen des Flugsicherungsdienstes, g) die Beschädigung oder Zerstörung der zur Sicherung der Staatsgrenze errichteten Anlagen, h) die widerrechtliche Entfernung oder Verlegung oder die Beschädigung oder Zerstörung der Grenzmarkierung oder anderer Kennzeichen der Staatsgrenze oder i) die Durchführung land-, forst-, wasserwirtschaftlicher oder anderer Arbeiten oder Maßnahmen entgegen den entsprechenden völkerrechtlichen Verträgen. III. Abschnitt Verantwortung für den Schutz der Staatsgrenze §18 Pflichten der staatlichen Organe (1) Die Schutz- und Sicherheitsorgane und die anderen zuständigen staatlichen Organe haben in enger Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Grenzgebieten und den Seegewässem, des grenzüberschreitenden Verkehrs und zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu treffen. (2) Die Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Grenztruppen der DDR genannt) haben alle erforderlichen Maßnahmen zum zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze zu treffen und im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen die territoriale Integrität der Deutschen Demokratischen Republik und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze einschließlich ihres Luftraumes und der Territorialgewässer zu gewährleisten. (3) Die Abgrenzung der Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane beim Schutz der Staatsgrenze legt der Nationale Verteidigungsrat der Deutschen Demokratischen Republik fest. §19 Informationspflicht Die Kommandeure der Grenztruppen der DDR informieren die zuständigen örtlichen Volksvertretungen und deren Organe, unterbreiten ihnen Vorschläge und erteilen auf Verlangen Auskünfte über Probleme, die die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und deren Organe zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet betreffen. §20 Mitarbeit der Bevölkerung (1) Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik haben das Recht und die Pflicht, die Schutz- und Sicherheits- organe sowie die anderen staatlichen Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zum Schutz der Staatsgrenze und bei der Durchsetzung der für die Grenzgebiete festgelegten Ordnung zu unterstützen. Bürger, die bei der Unterstützung der Schutz-und Sicherheitsorgane Schaden erleiden, erhalten Entschädigung für eingetretene Nachteile nach den Rechtsvorschriften. (2) Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind, die Grenztruppen der DDR bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, können auf Vorschlag gesellschaftlicher Organisationen oder Vereinigungen oder auf Grund einer persönlichen Bewerbung als freiwillige Helfer der Grenztruppen der DDR bestätigt und verpflichtet werden. Sie erhalten zu ihrer Legitimation einen Ausweis. Die Entpflichtung kann auf Antrag oder durch Zurücknahme der Bestätigung durch die Grenztruppen der DDR erfolgen. IV. Abschnitt Befugnisse der Grenztruppen der DDR §21 Recht zum Betreten Die Angehörigen der Grenztruppen der DDR haben das Recht, zur Beseitigung eines im erheblichen Maße die Sicherheit und Ordnung im' Grenzgebiet und in den Seegewässern gefährdenden oder störenden Zustandes Grundstücke, Wohnungen, andere Räume oder Fahrzeuge zu betreten. §22 Beseitigung von Gefährdungen oder Störungen Wird die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet durch eine Sache oder einen Zustand gefährdet oder gestört, haben die Angehörigen der Grenztruppen der DDR das Recht, vom Rechtsträger, Eigentümer oder sonstigen Nutzer der Sache oder vom Verursacher des Zustandes die Beseitigung, der Gefährdung oder Störung in angemessener Frist zu verlangen oder im Falle unmittelbar drohender Gefahr selbst vorzunehmen. §23 Personalienfeststellung und Klärung eines Sachverhaltes (1) Die Angehörigen der*" Grenztruppen der DDR sind-'berechtigt, Personalien festzustellen oder aüfzunehmen, wenn es zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum Schutz der Staatsgrenze und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet unbedingt erforderlich ist. (2) Können sich Personen nicht mit den für das Grenzgebiet erforderlichen Dokumenten ausweisen, ist eine Zuführung zulässig. Sie ist auch zulässig, wenn es zur Klärung eines die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist, insbesondere, wenn der begründete Verdacht einer Grenzverletzung gegeben ist. (3) Die freiwilligen Helfer der Grenztruppen der DDR haben das Recht, selbständig Personalien festzustellen oder aufzunehmen, wenn der begründete Verdacht einer Grenzverletzung oder der Verletzung der Ordnung im Grenzgebiet gegeben ist. Sie dürfen Personen der nächsten Dienststelle der Grenztruppen der DDR zuführen oder einem Angehörigen der Grenztruppen der DDR bzw. einer Dienststelle oder einem Angehörigen der Deutschen Volkspolizei übergeben, wenn eine Grenzverletzung festgestellt oder begründet vermutet wird oder Personen sich nicht ausweisen können. §24 Durchsuchung und Verwahrung (1) Personen, die dringend verdächtig sind. Sachen bei sich zu führen, durch deren Benutzung die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet gefährdet oder gestört wird, oder die einer Einziehung unterliegen, dürfen einschließlich der von ihnen mitgeführten Gegenstände zum Zwecke der Verwah-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten.

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