Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 197

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 197 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 197);  al Ü i a Hoc iCi i Ü . J i’jO ti ivliC 2 3b/ GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik cjxu.äi- 197 1982 Berlin, den 29. März 1982 Teil I Nr. 11 Tag Inhalt Seite 25. 3. 82 Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) 197 25. 3. 82 Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzverordnung) 203 25. 3. 82 Anordnung über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Seegewässern der Deutschen Demokratischen ReDUblik Grenzordnung 208 Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgeset?) vom 25. März 1982 Die strikte Achtung und Einhaltung der allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts, darunter die Achtung der Souveränität, der Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen, der territorialen Integrität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen, der Sicherheit und Zusammenarbeit zwischen den Staaten und die entscheidende Grundlage einer stabilen Friedensordnung. In Wahrnehmung ihrer souveränen Rechte gestaltet die Deutsche Demokratische Republik ihre Beziehungen in Grenzangelegenheiten mit den benachbarten Staaten in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und organisiert den Schutz der Staatsgrenze einschließlich des Luftraumes und der Territorialgewässer. Zu diesem Zwecke beschließt die Volkskammer auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik das folgende Gesetz: I. Abschnitt , Hoheitsgebiet und Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik §1 Hoheitsgebiet Das Hoheitsgebiet der. Deutschen Demokratischen Republik umfaßt das Festlandgebiet einschließlich des Erdinneren und der Binnengewässer (Flüsse, Kanäle, Seen, Staubecken), die inneren Seegewässer, die Territorialgewässer und den Grund und Untergrund dieser Gewässer sowie den Luftraum über dem gesamten Festlandgebiet und allen Gewässern. §2 Staatsgrenze (1) Die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik ist die Linie, die das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik von den Hoheitsgebieten benachbarter bzw. gegenüberliegender Staaten und vom Offenen Meer abgrenzt. (2) Die Staatsgrenze verläuft so, wie sie in völkerrechtlichen Verträgen und den dazu gehörenden Dokumentationen über den Verlauf und die Markierung der Staatsgrenze festgelegt und beschrieben ist oder wie sie in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts auf dem Offenen Meer einseitig festgelegt wurde. (3) Die Staatsgrenze (Landgrenze) verläuft: a) grundsätzlich als gerade unbewegliche Linie von einem zum anderen Grenzpunkt, sofern sie nicht nach natürlichen Gegebenheiten festgelegt ist, trockene Grenze ; b) auf schiffbaren Grenzwasserläufen als bewegliche Linie in der Mitte der Hauptfahrrinne (Talweg) und auf nicht-schiffbaren Grenzwasserläufen als bewegliche Linie in der Mitte des Grenzwasserlaufes oder seines Hauptarmes (Mittellinie) nasse Grenze , sofern in völkerrechtlichen Verträgen nichts anderes festgelegt wird, und c) auf Seen und Staubecken (Talsperren, Rückhaltebecken und ähnliche Gewässer) entsprechend den Festlegungen der jeweiligen völkerrechtlichen Verträge. (4) Auf schiffbaren Grenzwasserläufen ändert sich der Verlauf der Staatsgrenze mit den natürlichen Veränderungen der Hauptfahrrinne. Auf nichtschiffbaren Grenzwasserläufen ändert sich ihr Verlauf mit den allmählichen natürlichen Veränderungen der Lage des Grenzwasserlaufes. Plötzliche natürliche Veränderungen an Grenzwasserläufen, auf denen oder an deren Ufern die Staatsgrenze verläuft, haben keinen Einfluß auf den in den Grenzdokumentationen festgelegten Verlauf der Staatsgrenze. (5) Die Staatsgrenze auf See (Seegrenze) ist die Linie, die die Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik vom Offenen Meer oder von den Territorialgewässern der benachbarten bzw. der gegenüberliegenden Staaten abgrenzt. Sie verläuft gegenüber dem Offenen Meer als eine Linie, die an jedem Punkt von dem nächstgelegenen Punkt der Grundlinie um die Breite der Territorialgewässer entfernt ist. Die Grundlinie Wird durch die Küstenlinie oder durch eine in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts gebildete gerade Linie bestimmt. Die Küstenlinie ist die Berührungslinie zwischen Land und Meer bei mittlerem;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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