Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 188

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 188 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 188); 188 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 - Ausgabetag: 17. März 1982 (5) Genehmigungen zur Ausreise in dringenden Familienangelegenheiten nach nichtsozialistischen Staaten und Berlin (West) können den in der DDR wohnhaften Großelterh, Eltern, Kindern und Geschwistern (auch Halbgeschwistem) erteilt werden. §2 (1) Bürgern der DDR, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder Invaliden sind, kann die Ausreise aus der DDR nach nichtsozialistischen Staaten und Berlin (West) zum Besuch ihrer Verwandtem über die im § 1 genannten Fälle hinaus genehmigt werden. (2) Die Ausreise kann einmal oder mehrmals bis zu einer Dauer von insgesamt 30 Tagen bei Reisen nach Staaten außerhalb Europas bis zu 3 Monaten im Jahr genehmigt werden. §3 (1) Bei der Beantragung von Ausreisen aus der DDR nach rüchtsozialistischen Staaten und Berlin (West) haben Berufstätige eine schriftliche Zustimmung ihrer Arbeitsstelle vorzulegen. (2) Die Ausreise aus der DDR nach nichtsozialistischen Staaten und Berlin (West) kann in dringenden Fällen mit Pkw genehmigt werden. §4 (1) Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 17. Oktober 1972 über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR (GBl. II Nr. 61 S. 653) und Anordnung Nr. 2 vom 14. Juni 1973 über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR (GBl. I Nr. 28 S. 269). Berlin, den 15. Februar 1982 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung Nr. 31 über die Planung, Bildung und Verwendung des Leistungsfonds der volkseigenen Betriebe vom 26. Februar 1982 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung vom 15. Mai 1975 über die Planung, Bildung und Verwendung des Leistungsfonds der volkseigenen Betriebe (GBl. I Nr. 23 S. 416) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 19. Juli 1978 (GBl. I Nr. 22 S. 249) wird folgendes angeordnet: §1 (1) Im § 3 Abs. 1 der Anordnung werden die Worte „bezogen auf die Höhe des geplanten Lohnfonds für Produktionsarbeiter“ durch die Worte „bezogen auf die Höhe des geplanten Lohnfonds des Produktionspersonals“ ersetzt. 1 Anordnung Nr. 2 vom 19. Juli 1978 (GBl. I Nr. 22 S. 249) (2) Der § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die berechnete Zuführung zum Leistungsfonds aufgrund der Steigerung der Arbeitsproduktivität darf, in voller Höhe nur geplant bzw. vorgenommen werden, wenn die auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffer „Kosten je 100 M Warenproduktion2“ errechnete Selbstkostensenkung mindestens erreicht wird. Bei Nichterreichung dieser Selbstkostensenkung sind in Höhe ihrer prozentualen Erfüllung die Zuführungen zum Leistungsfonds anteilig zu planen bzw. vorzunehmen. Volkseigene Betriebe, die gemäß der Planungsordnung keine staatliche Plankennziffer „Kosten je 100 M Warenproduktion“ erhalten, dürfen die Zuführung aufgrund der Steigerung der Arbeitsproduktivität nur planen bzw. vornehmen, wenn die staatliche Plankennziffer „Industrielle Warenproduktion zu BP“ bzw. eine andere durch die zuständigen Minister in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen festgelegte Leistungskennziffer erfüllt wird. Bei Nichterreichen dieser staatlichen Plankennziffer sind die Zuführungen zum Leistungsfonds aus der Steigerung der Arbeitsproduktivität je 1 % der Nichterfüllung um 10 % zu kürzen.“ §2 (1) In den Absätzen 1 bis 5 des § 4 wird jeweils das Wort „Energie“ gestrichen. Außerdem werden gestrichen: im Abs. 1, erster Satz, die Worte „wenn diese Einsparung im Plan enthalten ist“, im Abs. 1, zweiter Satz, die Worte „40% der Kosteneinsparung infolge Senkung des spezifischen Energieverbrauchs“. (2) Als § 4 Abs. 6 wird eingefügt: „(6) Zur Stimulierung der Einsparung von Energie, Kraft-und Brennstoffen können Zuführungen zum Leistungsfonds für die Unterschreitung der staatlichen Kontingente für Energieträger erfolgen. Die Zuführungen betragen 50 % der Einsparung in Mark gegenüber den auf der Grundlage der für staatlich kontingentierte Energieträger insgesamt für das Jahr geplanten Kosten. Für den Teil dieser Einsparungen, für den Kontingentrückgaben vor Beginn des jeweiligen Quartals erfolgen, können zusätzlich 10% der Einsparungen dem Leistungsfonds zugeführt werden. Bei Überschreitung von Kontingenten einzelner Energieträger sind die dadurch entstandenen Mehrkosten von den Einsparungen bei den übrigen Energieträgern abzusetzen.“ §3 Der zweite Satz des § 6 Abs. 2 wird gestrichen. §4 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1982 in Kraft. Berlin, den 26. Februar 1982 Der Vorsitzende Der Minister der Finanzen der Staatlichen Plankommission I. V.: Klopfer Höfner Mitglied des Ministerrates und Staatssekretär in der Staatlichen Plankommission 2 ohne Industrieanlagenbau Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 1020 Berlin. Klosterstraßc 47 Redaktion: 1020 Berlin, Klosterstraße 47. Telefon: 233 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiterder staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 1080 Berlin. Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 233 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezugnur durch die Post Bezugspreis: Monatlich Teil I 0.80 M, Teil II I, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, PostschlieBfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholuag gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 2292223 -11017 Artikel-Nr. (EDV) 505003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

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