Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 172

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 172 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 172); 172 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 11. März 1982 derlich sind. In diesem Maßnahmekomplex sind diese Investitionen mit zu erfassen; c) Investitionen ohne Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im selben Verantwortungsbereich sowie Generalreparaturen; d) technische und organisatorische Maßnahmen, soweit nicht in den Buchstaben a bis c enthalten. Soweit erforderlich, kann eine tiefergehende Gruppierung innerhalb dieser Komplexe und eine weitere Komplexbildung nach anderen Gesichtspunkten erfolgen. Sind verschiedene Maßnahmen auf die gleiche Zielstellung gerichtet und entsteht der Nutzen im Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedener Maßnahmen, ist der Nutzen dem Maßnahmekomplex zuzuordnen, auf den der größte Nutzen entfällt und durch den er primär entsteht. 7. Wirksamkeit der Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Kombinats- und Betriebsplan und ihre Normenwirksamkeit 7.1. Der zu planende verantwortungsbereichsbezogene ökonomische Nutzen der Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ist entsprechend den Regelungen der Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens bzw. den Regelungen für andere Bereiche im Plan des ökonomischen Nutzens aus Maßnahmen - des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zusammenzufassen. Auf dieser Grundlage ist die Wirksamkeit der Maßnahmen in den anderen Planteilen und Plänen wie folgt naehzuweisen6: a) Der Zuwachs an Produktion und die Verbesserung ihrer qualitativen Struktur sowie die Entwicklung und die Ausnutzung der Produktionskapazitäten ist der Planung der Leistungsentwicklung und der Kapazitätsbilanzierung im Planteil „Produktion“ zugrunde zu legen. b) Die Einsparung an Material und Energieträgern ist der Planung der Energie-, Material- und Verpak-kungsökonomie im Planteil „Materialökonomie“ zugrunde zu legen und bei der Ausarbeitung der materiellen Bilanzen zu berücksichtigen und fondswirksam zu machen. c) Der Zuwachs an Export in das SW und das NSW sowie die Einsparung von uneffektiven Importen sind bilanzwirksam zu machen und der Planung des Exports und des Imports zugrunde zu legen. d) Die Einsparung von Arbeitszeit und Arbeitsplätzen sowie die Arbeitskräftefreisetzung ist bei der „Begründung der geplanten Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Warenproduktion nach Hauptfaktoren“ im Planteil „Arbeitsproduktivität und Arbeitskräfte“ und der Arbeitskräftebilanzierung zugrunde zu legen. e) Die Selbstkostensenkung und der Zuwachs an Gewinn ist bei der „Begründung der Selbstkostensenkung und des Gewinnzuwachses“ zu berücksichtigen und der Finanz- und Kostenplanung im Planteil „Finanzen und Kosten“ zugrunde zu legen. Der Nachweis des ökonomischen Nutzens aus den Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in den entsprechenden Planteilen und die Sicherung seiner Bilanzwirksamkeit sowie die Planung der nachweisbaren Faktoren außerhalb des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (z. B. aus Sortiments- und Strukturveränderungen, Produktionsrückgang, -Verlagerung oder -einstellung entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften, Veränderung der Koopera- 6 Die Bezeichnungen entsprechen den Festlegungen der Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens. tionsanteile oder aus Veränderung der nominellen Arbeitszeit und ihrer produktiven Nutzung) hat gemäß den Festlegungen der Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens bzw. den Regelungen für andere Bereiche sowie den Richtlinien der Berichterstattung zu erfolgen. 7.2. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf die Lei-stungs- und Effektivitätsentwicklung der Kombinate und Betriebe sind solche Kennziffern, wie a) der Erneuerungsgrad der Produktion, b) der Anteil der Rationalisierungsinvestitionen am Gesamtumfang der Investitionen, c) die Exportrentabilität, zu planen und abzurechnen. 7.3. Die soziale Wirksamkeit der Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Kombinats- bzw. Betriebsplan ist auf der Grundlage der Planung des sozialen bzw. sozialökonomischen Nutzens und der dazu erforderlichen Aufwendungen einschließlich der Anforderungen an die Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur und die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen im a) Plan der Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, b) Plan des Umweltschutzes, c) Planteil Arbeits- und Lebensbedingungen, d) Kader- und Bildungsplan nachzuweisen. 7.4. Die in den Pflichtenheften und Dokumentationen zur Grundsatzentscheidung, für Investitionen bestätigten vorläufigen Material- und Energieverbrauchsnormen sowie die in der Abschlußverteidigung der Forschungsund Entwicklungsaufgaben nachgewiesenen Einsparungen an Arbeitszeit, Material und Energie in Wert-und Naturalkennziffem sowie an sonstigen Kosten sind der Ausarbeitung neuer Leistungskennziffern technisch begründeter Normen, Normative, Richtwerte und staatlichen Standards konsequent zugrunde zu legen. Ihre Bestätigung hat spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahmen zu erfolgen. Dazu ist der Normenänderungsdienst lückenlos und aktuell zu gestalten. Der Vergleich zwischen den bisherigen und den bestätigten neuen Normen ist als rationelle Methode für die ordnungsgemäße und kontrollfähige Nachweisführung zu nutzen. Auf der Grundlage der Änderung der technologischen Dokumentationen, Normenkataloge und Arbeitsplanstammkarten sind die geplanten Einsparungen abzurechnen. 7.5. Bei Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die auf die Einsparung von nicht direkt zurechenbaren technologischen Kosten gerichtet sind, ist der Nutzen als Veränderung insbesondere von Limiten, Kontingenten und Gemeinkostennormativen zu planen und abzurechnen. Kann der maßnahmebezogene Nutzen unmittelbar kostenträger- bzw. kostenstellenbezogen geplant und abgerechnet werden, ist hierzu die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung anzuwenden. 7.6. In Betrieben, deren spezifische Bedingungen der Technologie und der Fertigungsorganisation es gestatten, ' die Normativkostenrechnung anzuwenden, ist die Planung und Abrechnung des normenwirksamen ökonomischen Nutzens auf dieser Grundlage durchzuführen. Die nutzensmindemden Einflüsse einschließlich ihrer Ursachen sind auf der Grundlage der Erfassung der Abweichungen von den Normen auszuweisen. Die Abweichungen von den Mengen- und Zeitnormen und den Kostennormativen sind insbesondere hinsichtlich der sie beeinflussenden Faktoren zu analysieren.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 172 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 172) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 172 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 172)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit ist eine Häufung von Eingaben durch Bürger an zentrale staatliche Stellen der sowie von Hilfeersuchen an Organe der der festzustellen. Diese Personen stellen insbesondere Anträge auf Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven mißbrauch Jugendlicher sind durch die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen.

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