Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 171

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 171 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 171); Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 11. März 1982 171 mengefaßte Nachweis der Zielstellungen des Pflichtenheftes. Darüber hinaus kann das Muster gemäß Anhang 4 entsprechend den spezifischen Bedingungen und Anforderungen der Planung und Abrechnung angewandt werden; b) Investitionsvorhaben das Muster gemäß Anhang 4. Bei Investitionen, mit denen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben realisiert und eingeführt werden, kann der Effektivitätsnachweis aus der Forschungsund Entwicklungsphase übernommen und weitergeführt werden. Bei mehreren Maßnahmen ist die Übereinstimmung zu sichern; c) technische und organisatorische Maßnahmen sowie Generalreparaturen und Investitionsmaßnahmen das Maßnahmeblatt entsprechend den Planungsregelungen4. Das gilt auch für den Fall, daß für mehrere Einzelmaßnahmen nur ein Maßnahmeblatt geführt wird. Sofern bisherige Unterlagen, einschließlich EDV-Drucklisten, den Anforderungen des Effektivitätsnachweises gemäß Anhang 4 entsprechen, können diese weiter 'genutzt werden. Seine konkrete Ausgestaltung und Anwendung sowie der zweckmäßige Einsatz der EDV sind mit den Festlegungen gemäß § 2 Abs. i der Anordnung zu regeln. 5.3.5. Übersichten entsprechend dem Muster gemäß Anhang 4 sind durch die Kombinate, Betriebe und Einrichtungen anzulegen für: a) zentral geplante Investitionsvorhaben, b) Maßnahmen des Staatsplanes Sozialistische Rationalisierung, soweit sie nicht in Buchst, a enthalten sind, c) Investitionsvorhaben über 1 Mio M Gesamtwertumfang. 5.3.6. Die Angaben der Effektivitätsnachweise über die Entwicklung und die Erreichung der tatsächlichen Kennziffern des betrieblichen Nutzens, des Aufwands und der Effektivität sind mit den Mitteln der Rechnungsführung und Statistik zu sichern. Die Effektivitätsnachweise sind damit als zusammenfassende Grundlage für die Planung, Kontrolle und Abrechnung der Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts durch die zuständigen Leiter gemäß Ziff. 2.1. und die Hauptbuchhalter anzuwenden. Kann für Maßnahmen keine Kontrolle und Abrechnung der Effektivität mittels Effektivitätsnachweisen gemäß Ziff. 5.3.4. erfolgen, ist durch eine Zusammenfassung dieser Maßnahmen nach gleichen ökonomischen Zielstellungen oder nach dem Ort des Wirksamwerdens eine komplexe Planung, Abrechnung und Kontrolle über das Erreichen der geplanten ökonomischen Zielstellungen durchzuführen. Dafür sind die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung oder andere geeignete Formen sowie insbesondere die Belege des Normenänderungsdienstes auszunutzen. 6. Verantwortungsbereichsbezogene Planung und Abrechnung 6.1. Im Rahmen der Erarbeitung langfristiger Entwicklungskonzeptionen zur konzeptionellen Vorbereitung des Fünfjahrplaries und bei der Fünfjahrplanung ist in den Kombinaten und Betrieben der in den Pflichtenheften, Aufgabenstellungen und Dokumentationen zur Grundsatzentscheidung bestätigte und der für die konzipierten Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ermittelte Nutzen und Aufwand für den Fünfjahrplanzeitraum zusammenzufassen und nach Planjahren auszuweisen. Der Nachweis der Si- 4 Z. Z. gelten die Festlegungen der Ziff. 3.2.1. der Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens. Rahmenrichtlinie sowie des Abschnitts 20 der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981 bis 1985 Planungsordnung . cherung der für den Fünfjahrplan festgelegten Selbstkostensenkung durch Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts hat in der Kostenkonzeption der Kombinate5 zu erfolgen. Bei der Jahresplanung ist der in den Pflichtenheften, Aufgabenstellungen, Dokumentationen zur Grundsatzentscheidung und Maßnahmeblättern bestätigte und im Planjahr wirksam werdende Nutzen und Aufwand zu erfassen. Werden die mit den staatlichen Plankennziffern vorgegebenen Ziele der Leistungs- und Effektivitätsentwicklung der Kombinate und Betriebe nicht im erforderlichen Umfang durch Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts- untersetzt, sind die notwendigen Entscheidungen zur Erhöhung der ökonomischen Zielstellungen bzw. für weitere Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fonds zu treffen. Der ermittelte bzw. bestätigte maßnahmebezogene Nutzen und Aufwand ist Grundlage für den Nachweis der Sicherung des geplanten Leistungs- ünd Effektivitätszuwachses aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts des Verantwortungsbereiches im Fünf jahrplanzeitraum bzw. im-Planjahr. 6.2. Der betriebliche ökonomische Nutzen aus a) der Einführung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse des Planes der Forschung und Eiitwicklung, b) der Inbetriebnahme von Investitionen und Durchführung von Generalreparaturen, c) der Durchführung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM-Plan) ist verantwortungsbereichsbezogen zu planen und abzurechnen. Der betriebliche ökonomische Nutzen des Planjahres hat den anteiligen ökonomischen Nutzen aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fort-. Schritts zu enthalten, die erstmalig im Planjahr wirksam werden, bereits in Vorjahren wirksam wurden und durch die im Planjahr ein weiterer Nutzenszuwachs gegenüber dem Vorjahr eintreten wird. Die Jahresabschlußdokumente der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen haben die Gegenüberstellung des geplanten und tatsächlich erreichten Nutzens, und Aufwands der Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu enthalten. 6.3. Die Generaldirektoren der Kombinate und Direktoren der Betriebe und Einrichtungen haben bei der Aufschlüsselung der staatlichen Plankennziffern, der Führung des sozialistischen Wettbewerbs und der Berichterstattung der Leiter der Struktureinheiten zu gewährleisten, daß in der Planung und Abrechnung des ökonomischen Nutzens a) das Saldierungsprinzip zwischen Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts innerhalb eines MaßnahmekompleKes, eines Planes oder Plan-teiles durchgesetzt, b) eine mehrfache Erfassung ausgeschlossen wird. 6.4. Werden die Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zusammengefaßt und gruppiert, sind zur Vermeidung von Doppelzählungen folgende Maßnahmekomplexe zu bilden: a) Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, zu deren Realisierung und Einführung in die Produktion im selben Verantwortungsbereich keine Investitionen, erforderlich sind; b) Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, zu deren Realisierung und Einführung in die Produktion im selben Verantwortungsbereich Investitionen erfor- 5 entsprechend der Verordnung vom 28. Januar 1982 üßer die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes (GBl. I Nr. 3 S. 85);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten -müssen sich intensiv darum bemühen, diese Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen, um diese Möglichkeiten sowohl für die Abwehrarbeit. Im Innern als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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