Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 167

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 167 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 167); Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 11. März 1982 167 b) Hauptanwender der Erzeugnisse bzw. Leistungen sowie Hauptverbraucher, einschließlich der Außenhandelsbetriebe, c) Generalauftragnehmer, Hauptauftragnehmer und Projektierungseinrichtungen, d) zuständige Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen sowie Forschungs- und Entwicklungsbereiche der Kombinate und Betriebe, e) Zulieferbetriebe, f) örtliche Staatsorgane. 2.3. Die Leiter gemäß Ziff. 2.1. haben zu gewährleisten, daß a) den Entscheidungen über die Aufnahme einer Maßnahme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts . in den Plan die volkswirtschaftliche Effektivität zugrunde gelegt wird, b) mit der Ausarbeitung der Aufgabenstellung für die Maßnahmen die Vergleichsbasen gemäß Ziff. 3.2. bestimmt werden, c) die Mindestzielstellung des zu erreichenden Nutzens und der höchstzulässige Aufwand festgelegt und deren Erreichung und Einhaltung in den vorgeschriebenen Arbeitsstufen und Zwischenverteidigungen nachgewiesen werden, d) die Maßnahmen nach Freigabe zur Produktion bzw. Anwendung in der Praxis oder Inbetriebnahme den festgelegten Nutzen erreichen bzw. übertreffen und den festgelegten Aufwand nicht überschreiten sowie in ihren Ergebnissen normenwirksam gemacht und der Planung, Kontrolle und Abrechnung zugrunde gelegt werden. 2.4. Die Hauptbuchhalter haben im Rahmen ihrer Kontroll-funktion und der daraus resultierenden Verantwortung, unabhängig von der Kontrolle durch die zuständigen Leiter, die Ordnungsmäßigkeit von Effektivitätsermittlungen und die Effektivität der Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu kontrollieren. Die Kontrolle bezieht sich auf die Vorbereitung, Planung, Realisierung und Nutzung und umfaßt insbesondere die Prüfung der Ermittlung, Planung und Abrechnung des betrieblichen ökonomischen Nutzens sowie seiner Nachweisführung. Sie haben zu analysieren, inwieweit der geplante Nutzen aus den' Maßnahmen im Leistungs- und Effektivitätszuwachs der Kombinate und Betriebe realisiert wurde. Die Hauptbuchhalter haben die ordnungsgemäße Erfassung und Nachweisführung der Aufwendungen der Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts durch Nutzung vorhandener bzw. Bildung gesonderter Kostenstellen und/oder Kostenträger bzw. Kostenträgergruppen zu sichern bzw. diese in anderer geeigneter Form durchzusetzen sowie in der Investitionsrechnung zu kontrollieren. 2.5. Die Leiter der Abteilungen Preise der Kombinate haben im Rahmen ihrer staatlichen Kontrollfunktion zu sichern, daß allen Effektivitätsermittlungen die Obergrenzen für die Kosten und Preise bzw. die entsprechend den Rechtsvorschriften ausgearbeiteten und festgesetzten Kosten- und Preisvorgaben oder die festgesetzten Industriepreise zugrunde liegen. 2.6. Die Leiter gemäß Ziff. 2.1. haben die Planung, Kontrolle und Abrechnung des Nutzens und des Aufwandes der Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts wirksam mit der Initiative und dem Schöpfertum der Werktätigen zu verbinden. Dazu sind in den Kombinaten und Betrieben ausgehend vom erreichten Niveau und der geplanten Entwicklung der Effektivität Zielstellungen für den sozialistischen Wettbewerb zur Überbietung und Übererfüllung der Plankennziffern abzuleiten und die Werktätigen auf die ständige Erhöhung des Nutzens und Senkung des Aufwands zu orientieren. 3. Grundsätze 3.1. Die Effektivität einer Maßnahme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ist durch die Gegenüberstellung des durch sie zu erzielenden bzw. erzielten Nutzens und dem zu ihrer. Realisierung erforderlichen Aufwand zu ermitteln. Sie ist auf der Grundlage des gemäß Ziff. 3.4. bestätigten Nutzens und Aufwands zu planen. a) Die maßnahmebezogene Ermittlung des Nutzens hat zu umfassen: den ökonomischen Nutzen als Ausdruck des zu erreichenden Zuwachses an Leistungen und der Einsparung von Ressourcen gegenüber einem Basisniveau (Die Einsparung von Ressourcen ist auf der Grundlage der geplanten bzw. erreichten Kennziffern des laufenden Aufwands zu ermitteln.) den Nutzen in seiner Wirksamkeit auf die Verbesserung der materiellen Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen und den Abbau von Umweltbelastungen. Darüber hinaus ist der Nutzen insbesondere für die Erfüllung von Erfordernissen zur weiteren Realisierung der Hauptaufgabe, zur Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft sowie der Ordnung und Sicherheit, für die Vertiefung'der sozialistischen ökonomischen Integration sowie zur Durchführung der Bildungsund Kulturpolitik darzustellen. b) Die Ermittlung des Aufwands hat grundsätzlich für den einmaligen Aufwand für Wissenschaft und Technik und/öder Investitionen zu erfolgen. Die einmaligen materiellen, personellen und finanziellen Aufwendungen sind entsprechend den Rechtsvorschriften2 zu untergliedern. Soweit es einzelne Maßnahmen erfordern, sind darüber hinaus in die Bestimmung des dafür erforderlichen einmaligen Aufwands auch einzubeziehen: die Kosten für Generalreparaturen, die zu einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit führen, die Restbuchwerte von Grundmitteln, die Demontagekosten bei Aussonderungen, einmalige Umlaufmittelerhöhungen sowie Anlaufkosten und Kosten für den Probebetrieb. Bei der Ermittlung der Effektivität ist zwischen volkswirtschaftlicher gemäß Ziff. 4. und betrieblicher Effektivität gemäß Ziff. 5. zu unterscheiden. 3.2. Der Nutzen ist aus der Gegenüberstellung der mit der Maßnahme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu erreichenden ökonomischen Ziele und den entsprechenden Kennziffern der Vergleichsbasis (Basiserzeugnis oder -verfahren, Reproduktionsbedingungen des Basisjahres) zu ermitteln. Für den Vergleich sind Erzeugnisse, Verfahren und Investitionen als Vergleichsbasis heranzuziehen, die der Befriedigung des gleichen Bedürfnisses dienen, deren Gebrauchseigenschaften vergleichbar gemacht wurden und deren ökonomische Aussagen in Wertkennziffern auf eine einheitliche Preisbasis gemäß Ziff. 5.1.4. umge- 2 Z. Z. gelten: - Anordnung vom 28. November 1979 über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981 bis 1985 - Planungsordnung -(Sonderdruck Nr. 1020 a r des Gesetzblattes), - Anordnung vom 80. November 1979 über die Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens Rahmenrichtlinie (Sonderdruck Nr. 1021 des Gesetzblattes) , Anordnung vom 28. Januar 1982 über die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft (GBl. I Nr. 5 S. 113), Anordnung vom 5. Februar 1982 über die Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik und den Einsatz von Staatshaushaltsmitteln zur Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben in den produzierenden Bereichen der Volkswirtschaft Finanzierungsanordnung Wissenschaft und Technik (GBl. I Nr. 7 S. 150).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit gefährdenen Handlungen führen. Der Untersuchungsführer muß deshalb in der Lage sein, Emotionen richtig und differenziert zu verarbeiten, sich nicht von Stimmungen leiten zu lassen, seine Emotionen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? ist unter den neuen Bedingungen - noch wesentlich stärker als bisher - die Grundfrage, die ent-scheidend die Effektivität unserer gesamten politischoperativen Arbeit beeinflußt und bestimmt.

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