Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 155

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 155 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 155); Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 4. März 1982 155 stungen, deren Bedarf an Dieselkraftstoff gemäß Versorgungsanordnung für flüssige Energieträger unter Produktionszwecke und sonstige Leistungen anzumelden ist.1 (41 Zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen und den übrigen im § 1 Abs. 2 genannten Ministerien können Vereinbarungen darüber abgeschlossen werden, daß Betriebe in die Transportbedarfsermittlung für den Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie dessen Bilanzierung zeitweilig nicht einbezogen werden. §3 Grundsätze der Transportplanung für den Jahresplan und Fünf jahrplan (1) Die Grundlage für die Inanspruchnahme von Gütertransportleistungen sind der volkswirtschaftlich notwendige Bedarf, die zur Realisierung der Transportaufgaben zur Verfügung stehenden Energieträgerkontingente und die Transportkapazitäten. Bei der Planung und Bilanzierung des Transportbedarfs sind geltende Rechtsvorschriften, Beschlüsse und Weisungen insbesondere zur Senkung des volkswirtschaftlichen Transportaufwandes und zur konsequenten Einsparung von Dieselkraftstoff durchzusetzen und strenge Maßstäbe gemäß Versorgungsanordnung für flüssige Energieträger anzulegen. Die Anwendung von Transportnormativen wird durch besondere Weisung geregelt. Diese Weisung ist im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger (TVA) zu veröffentlichen. (2) Zur Inanspruchnahme von volkswirtschaftlich notwendigen Gütertransportleistungen in Tonnen und Tonnenkilometern werden für die öffentlichen Transportträger und den Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen den im § 1 Abs. 2 genannten Bereichen staatliche Aufgaben und staatliche Planauflagen entsprechend der Planungsordnung der Volkswirtschaft der DDR 1981 1985 vorgegeben. Für die im § 1 Abs. 2 nicht Genannten haben die Transportträger deren Transportbedürfnisse in die Kapazitätsbilanzierung mit einzubeziehen. (3) Der Transportbedarfsermittlung und der Anmeldung des Transportbedarfs sowie der Bilanzierung der Transportkapazitäten ist eine volkswirtschaftlich zweckmäßige und energieoptimale Aufgabenteilung zwischen den Transportträgern sowie zwischen dem öffentlichen Kraftverkehr und dem Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen entsprechend der Gütertrans-portverordnupg (GTVO)2 zugrunde zu legen. (4) Die jährliche planmäßige Senkung des volkswirtschaftlichen Transportaufwandes ist insbesondere durch Optimierung der Lieferbeziehungen einschließlich der Produktionsund Transportoptimierung zu gewährleisten. Die Optimierungsergebnisse, die Auswirkungen der höheren Veredlung der Rohstoffe, die Verringerung der Masse der Transportgüter sowie die Veränderung von Produktionsstrukturen sind im Rahmen der Planung und Bilanzierung planwirksam zu machen. (5) . Die Planung des Transportbedarfs auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben zur Inanspruchnahme von Gütertransportleistungen (Gütertransportmenge in t und Transportleistungen in tkm) sowie die Bilanzierung der Transportkapazitäten umfaßt a) die Ermittlung des Transportbedarfs (t und tkm) durch die Betriebe für den öffentlichen Ladungstransport (Eisenbahn, Binnenschiffahrt, öffentlicher Kraftverkehr) und den Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen (getrennt nach zentral- und örtlichgeleiteten Betrieben gemäß Schlüsselsystematik der Staatsorgane)3, b) die Ausarbeitung von Kapazitätsbilanzen durch die 1 2 3 * 1 Anordnung vom 3. Juni 1980 über die Planung, Bilanzierung und Lieferung sowie die Abrechnung und Kontrolle des Verbrauchs von flüssigen Energieträgern Versorgungsanordnung für flüssige Energieträger - (GBl. I Nr. 19 S. 180) 2 Verordnung vom 10. Dezember 1981 über den öffentlichen Gütertransport durch Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr Gütertransportverordnung (GTVO) (GBl. I 1982 Nr. 2 S. 13) sowie Verordnung vom 11. September 1975 über die Koordinierung des Güter- und Personenverkehrs mit Kraftfahrzeugen (GBl. I Nr. 38 S. 654) 3 Für das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirt- schaft ohne Trennung nach zentral- und örtlichgeleiteten Betrieben. Transportträger sowie durch die Betriebe für ihren Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen4, c) die Ausarbeitung der betrieblichen Transportpläne, d) die Ausarbeitung der territorialen Transportbilanzen für den Straßengütertransport durch die örtlichen Staatsorgane, e) die Ausarbeitung der Bezirkstransportbilanzen für alle Transportträger durch die Räte der Bezirke, f) die Ausarbeitung der Transportbilanz der DDR durch das Ministerium für Verkehrswesen. (6) Bei der Transportbedarfsermittlung ist von den Betrieben auf der Grundlage ihrer Absatzpläne von der Versandpflicht auszugehen (Bedarfsermittlung durch den Versender). (7) Mit dem betrieblichen Transportplan ist der Transportbedarf für die einzelnen Transportträger sowie die Kapazitätsbilanz des Werkverkehrs mit Kraftfahrzeugen zusammenzufassen. (8) Im gebrochenen Transport hat der Versender durch entsprechende Festlegungen im Liefervertrag mit dem Empfänger die reibungslose Weiterbeförderung des Transportgutes zu gewährleisten. In der Transportkombination Eisenbahn/ Binnenschiffahrt bzw. Binnenschiffahrt/Eisenbahn hat der Versender den bei den einzelnen Transportträgern auftretenden Transportbedarf ,bei jedem Transportträger gesondert anzumelden. Folgt einem Eisenbahn- bzw. Binnenschiffahrtstransport ein Straßengütertransport, hat der Empfänger den Transportbedarf beim öffentlichen Kraftverkehr anzumelden, soweit er nicht verpflichtet ist, die Leistung mit dem eigenen Werkfuhrpark durchzuführen. (9) Der Transportbedarf im kombinierten Großcontainertransport ist nur bei der Eisenbahn und im Straßendirekttransport beim öffentlichen Kraftverkehr anzumelden. (10) Der Handelstransport ist Werkverkehr. Die Verfahrensweise der Erfassung des Transportbedarfs des Konsumgüterbinnenhandels ist von den Fachorganen für Handel und Versorgung mit den Fachorganen für Energie, Verkehrs- und Nachrichtenwesen der Räte der Bezirke gemäß den Bestimmungen dieser Anordnung in einer Vereinbarung festzulegen. (11) Die Außenhandelstransportumfänge sind auf der Grundlage gesonderter Vereinbarungen zwischen dem Ministerium für Außenhandel und dem Ministerium für Verkehrswesen abzustimmen und zu präzisieren. Binnentransporte, die aus Außenhandelstransporten resultieren, sind wie folgt zu planen:- a) Der Export ist vom Versender mit zu erfassen und als Davonzahl des Binnentransportbedarfs darzustellen; b) Nachlauftransporte ab DDR-Seehäfen vom VE Kombinat DEUTRANS, c) Anschlußtransporte aus Importen mit der Binnenschifffahrt vom VE Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, d) Transittransporte über DDR-Seehäfen und Straßentransite vom VE Kombinat DEUTRANS, die übrigen Transittransporte durch die Transportträger. (12) Außerhalb der Planungspflicht gemäß § 2 Absätze 1 und 2 und § 5 Abs. 4 ist durch die Kombinatsbetriebe der volkseigenen Verkehrskombinate der Transportbedarf zu planen für Betriebe (mit und ohne eigenen Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen), die nicht in den Geltungsbereich dieser Anordnung einbezogen sind, Transporte mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Stückguttransportgemeinschaft und des Stückgutknotenverkehrs (direkter Transport), die Bevölkerung nach den Bestimmungen der Ladungstransportordnung Kraftverkehr (LTOK)5. 4 Siehe „Ergänzende Bestimmungen zur Transportbilanzanordnung“ Tarif- und Verkehrs-Anzeiger (TVA) Nr. 13/1982. 5 Anordnung vom 16. Juni 1976 über den öffentlichen Ladungstransport des Kraftverkehrs für Bürger Ladungstransportordnung Kraftverkehr (LTOK) - (GBl. I Nr. 26 S. 353);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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