Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 140

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 140 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 140); 140 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1982 §11 Materielle Stimulierung der Leistungen der Lehrlinge (1) Für die materielle Stimulierung der Arbeitsleistungen der Lehrlinge sind die finanziellen Mittel gemäß den Rechtsvorschriften bereitzustellen. Die materielle Stimulierung ist im Zusammenhang mit der ideellen Stimulierung pädagogisch und ökonomisch wirksam einzusetzen. (2) In die Planung, Erfassung und Abrechnung ihrer Arbeitsleistungen sind die Lehrlinge einzubeziehen. Die Ergebnisse der Arbeitsleistungen der Lehrlinge sind der Einschätzung der Leistungen der Lehrlinge und Lehrlingskollektive im sozialistischen Berufswettbewerb mit zugrunde zu legen. Aufgaben und Verantwortung §12 (1) Die Betriebe sind verantwortlich für die Lehrproduktion und arbeiten den Plan der Lehrproduktion als Bestandteil des Betriebsplanes aus. Sie sichern die Bereitstellung der erforderlichen Produktions- bzw. Arbeitsaufgaben einschließlich der technischen Ausrüstungen und Werkzeuge sowie der Dokumentationen und des Materials. (2) Die Betriebe sichern die Bereitstellung lehrplangerechter Ausbildungsplätze, bestätigen die für die Ausbildung der Lehrlinge vorgesehenen Arbeitskollektive und setzen die erforderlichen Lehrfacharbeiter bzw. Lehrbeauftragten ein.3 Den Leitern der Arbeitskollektive ist die Verantwortung und Rechenschaftspflicht für die Erfüllung der Lehraufträge zu übertragen. (3) Die Leiter der Betriebe bestätigen den Plan der Lehrproduktion und kontrollieren seine materielle Sicherstellung und Erfüllung. Sie beauftragen die für die Produktion bzw. Technologie zuständigen Fachdirektoren/Leiter mit der Auswahl und Bereitstellung der Lehrproduktion und der lehrplangerechten Ausbildungsplätze und treffen Festlegungen für die Zusammenarbeit dieser Leiter mit den Leitern der Berufsausbildung. (4) Die Betriebe gewährleisten die Planung, Erfassung und Abrechnung sowie die materielle Stimulierung der Arbeitsleistungen der Lehrlinge. §13 (11 Die Direktoren/Leiter der Einrichtungen der Berufsbildung gewährleisten die Planung des Zeitfonds für Arbeitsleistungen- der Lehrlinge nach Berufen, die Erarbeitung grundlegender Anforderungen an die Lehrproduktion und unterbreiten dem Betrieb Vorschläge zur Auswahl geeigneter Produktions- bzw. Arbeitsaufgaben. Sie sichern die Mitarbeit der Leiter der praktischen Berufsausbildung bei der Auswahl der Produktions- bzw. Arbeitsaufgaben für den Plan der Lehrproduktion sowie für die Auswahl lehrplangerechter Ausbildungsplätze. (2) Die Direktoren/Leiter der Einrichtungen der Berufsbildung sind für die pädagogisch-methodische Aufbereitung der Lehrproduktion, die ordnungsgemäße Unterrichtsplanung durch die Lehrkräfte des berufspraktischen Unterrichts und für die Erfüllung des Planes der Lehrproduktion verantwortlich. (31 Die Direktoren/Leiter der Einrichtungen der Berufsbildung sichern die Ausarbeitung der verbindlichen Lehraufträge sowie der Versetzungspläne für die Ausbildung in Arbeitskollektiven und bestätigen sie nach Abstimmung mit den für die Produktion bzw. Technologie zuständigen Fachdirek-toren/Leitern. 4 5 4 Für Einrichtungen der Berufsbildung volkseigener und ihnen gleichgestellter Betriebe gilt z. Z. die Anordnung vom 21. Juli 1975 über die Planung, Bildung und Verwendung des Kultur-, Sozial- und Prämienfonds in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung der Lehrlinge (GBl. I Nr. 32 S. 600). 5 Anordnung vom 31. März 1976 über die gesellschaftliche Würdigung der Lehrfacharbeiter bzw. Lehrbeauftragten in der Berufsausbildung (GBl. I Nr. 13 S. 199) §14 (11 Die den Betrieben übergeordneten Organe gewährleisten im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die Entwicklung der sozialistischen Berufsbildung in ihrem Verantwortungsbereich die Einbeziehung der Lehrlinge in die Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben durch anspruchsvolle Lehrpröduk-tion in allen Betrieben. Sie sichern die erforderlichen Ausbildungskapazitäten sowie ihre Rekonstruktion und Modernisierung. (21 Die den Betrieben übergeordneten Organe sichern die Kontrolle über die Lehrproduktion und die Bereitstellung lehrplangerechter Ausbildungsplätze, die Ausbildung in Arbeitskollektiven, insbesondere in Jugendbrigaden, die Planung, Erfassung und Abrechnung der Arbeitsleistungen der Lehrlinge, die Übertragung von Lehrlingsobjekten und Aufgaben für die „Messe der Meister von morgen“, einschließlich der Realisierungsvereinbarungen mit den Lehrlingsgruppen, sowie ihre materielle Stimulierung. Diese Aufgaben sind in die Rechenschaftslegung der Leiter der Betriebe einzubeziehen. (3) Die den Betrieben übergeordneten Organe veranlassen die Erarbeitüng von Richtwerten für die Umrechnung des Zeitfonds~-für Arbeitsleistungen der Lehrlinge in Faeharbei-. terstunden differenziert nach Ausbildungsberufen und legen ihre verbindliche Anwendung in den Betrieben unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen gemäß § 8 Abs. 3 fest Die Ausarbeitung dieser Richtwerte und ihre Inkraftsetzung kann auch durch Ministerien und andere zentrale Staatsorgane erfolgen. (4) Die den Betrieben übergeordneten Organe treffen Festlegungen zur Durchführung von Leistungsvergleichen und des Erfahrungsaustausches zur Lehrproduktion sowie zur Planung, Erfassung und Abrechnung und zu den Ergebnissen der Arbeitsleistungen der Lehrlinge zwischen den Betrieben bzw. ihren Einrichtungen der Berufsbildung. (5) Für die örtlichen Räte obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß den Absätzen 1 bis 4 den Fachorganen der Räte der Bezirke, in deren Verantwortungsbereich Lehrlinge ausgebildet werden. §15 (1) Die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane sichern in ihrem Verantwortungsbereich die staatliche Kontrolle über die Bereitstellung der erforderlichen Lehrproduktion sowie lehrplangerechter Ausbildungsplätze für die Lehrlinge, geben Orientierungen für die Ausbildung von Lehrlingen in Jugendbrigaden und sichern die Einbeziehung wichtiger Aufgaben der praktischen Berufsausbildung in die Rechenschaftslegung der Generaldirektoren der Kombinate. (2) Die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane veranlassen, daß der Anteil der Lehrlinge an der Warenproduktion auf der Grundlage ihrer Arbeitsleistungen durch Anwendung von Umrechnungsfaktoren bzw. -koeffizienten ausgewiesen werden kann. Schlußbestimmungen §16 Die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane können im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Berufsbildung zur Durchsetzung dieser Anordnung bereichsspezifische Regelungen erlassen. §17 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 23. Mai 1967 über die Planung, Erfassung und Abrechnung der Lehrlingsleistungen im berufspraktischen Unterricht (GBl. II Nr. 45 S. 299),;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Regelungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung verantwortlich sind. Hieraus ergeben sich mehrere Problemstellungen, die für beide Abteilungen zutreffen. Die Zusammenarbeit ist notwendig bei der Abstimmung politisch-operativer Maßnahmen, die sich bei der Durchsetzung der offensiven, Friedenspolitik der sozialistischen St; emeinschaf. Die entscheidende Kraft bei der Lösung dieser Aufgaben stellen die Inoffiziellen Mitarbeiter dar. Sit- erfüllen den Kampfauftrag innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß sich die Spionageverbrechen ihrem Wesen nach gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten und daß wir mit den Straftatbeständen der Spionage die Feinde und Verräter treffen wollen.

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