Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 134

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 134 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 134); 134 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1982 Zu § 7 Absätze 6, 7 und 9 der Kreditverordnung: §3 (1) Die maximale Laufzeit beträgt bei Grundmittelkrediten für \ Investitionen gemäß Abs. 2 90% der normativen Nut- zungsdauer, jedoch höchstens 25 Jahre Investitionen Technik 6 Jahre, übrige Investitionen 20 Jahre. Die Bank kann Tilgungsfreiheit für die bei der Investitionsvorbereitung zugrunde gelegte Anlaufzeit gewähren. (2) Für die folgenden Investitionen gelten Zinsermäßigungen. Der Zinssatz beträgt für Investitionen zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und zur Konservierung und Lagerung 2 % die Rationalisierung von Stallanlagen und Gewächshäusern einschließlich Um- und Erweiterungsbauten 2% ausgewählte Anlagen der Pflanzen- und Tierpro- duktion entsprechend den hierfür geltenden Regelungen! 2 %. (3) Zur Unterstützung von Initiativen bei der Erschließung von Reserven im Laufe des Planjahres können Grundmittelkredite für die Finanzierung zusätzlicher Investitionen entsprechend den hierfür geltenden Regelungen2 gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung solcher Kredite ist, daß diese Maßnahmen zu einer Erhöhung der Produktion und Effektivität führen. Laufzeit und Verzinsung dieser zusätzlichen Kredite sind nach den Grundsätzen gemäß den Absätzen 1 und 2 festzulegen. (4) Wird mit der Bank eine Verkürzung der Kreditlaufzeit auf mindestens 50 % der maximal zulässigen vertraglich vereinbart, gewährt die Bank ab dem Zeitpunkt dieser Vereinbarung einen Zinsabschlag von 0,5 %. Das gilt für alle nach dem 1. Januar 1971 abgeschlossenen Kreditverträge. Wird die Vereinbarung nicht eingehalten, kann die Bank diese Zinsvergünstigung rückwirkend aufheben. (5) Stehen dem Kreditnehmer für die Finanzierung von Investitionen Eigenmittel nicht wie geplant zur Verfügung, können hierfür Grundmittelkredite bereitgestellt werden. Voraussetzung dafür ist, daß mit dem Kreditantrag die Ursachen nachgewiesen werden und der Kreditnehmer die vertragsgerechte Kreditrückzahlung und Zahlung der Zinsen sichert. Zu § 8 der Kreditverordnung: §4 (1) Sozialistische Genossenschaften, kooperative Einrichtungen und volkseigene Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft können Grundmittelkredite für den betrieblichen Wohnungsbau auf dem Lande erhalten. (2) Die Bank gewährt diese Kredite bis zur Höhe der normativen Baukosten abzüglich der Eigenleistungen mit einem Zinssatz von 1 %. (3) Die Rückzahlung der Kredite beginnt am 1. Januar des auf die Fertigstellung folgenden Jahres und beträgt jährlich mindestens 1,5%. Zu § 9 Absätze 1, 5 und 6 der Kreditverordnung: §5 (1) In die Kreditgewährung können Kosten für künftige Abrechnungszeiträume bis zu 5 Jahren einbezogen werden. In ökonomisch begründeten Fällen können Zinsen für Umlaufmittelkredite sowie Rückzahlungsraten für Umlaufmittelkredite zur Finanzierung von Kosten für künftige Abrech- 2 z. Z. gilt die Anweisung Nr. 3/1980 des Ministers für Land-, Forst-und Nahrungsgüterwirtschaft vom 12. März 1980 zur Anwendung des § 5 Abs. 4 der Landbauordnung (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Nr. 4/1980). n’ungszeiträume unter Beachtung der Rechtsvorschriften für die Kostenabgrenzung gestundet werden. (2) Für ausgewählte und im volkswirtschaftlichen Interesse liegende Maßnahmen und Bestände, insbesondere Umlaufmittelbestände für ausgewählte Anlagen der Pflanzen- und Tierproduktion in der Anlaufzeit, Erstausstattung industriemäßiger Anlagen mit hochwertigen Tieren, Aufstockung der Tierbestände, volkswirtschaftlich notwendigen Aufbau von Futterreserven, effektive Futterwirtschaft, Obst- und Gemüseproduktion, Düngemittel in zentralen Düngerlagem sowie für ausgewählte Bestände bei zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen und Meliorationsgenossenschaften kann die Bank, wenn die vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft festgelegten Bedingungen erfüllt sind, differenzierte Zinsabschläge bis auf einen Zinssatz von 2 % gewähren. Zu § 11 der Kreditverordnung: §6 Die Bänk kann zur Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten, insbesondere auf Grund witterungsbedingt auftretender Mehraufwendungen und Ertragsausfälle, soweit das ökonomisch vertretbar ist, zusätzliche Kredite unter der Voraussetzung gewähren, daß konkrete abrechenbare Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen eingeleitet werden, die zu dem zusätzlichen Finanzbedarf geführt haben und die eine Rückzahlung der Kredite ermöglichen. Für diese Kredite können je nach Ursache und Dauer der Inanspruchnahme Zinszuschläge bis zu 3 % erhoben werden. Die Rückzahlung dieser Kredite ist auf der Grundlage der steigenden Effektivität des Reproduktionsprozesses zu vereinbaren. Werden solche Kredite über das Planjahr hinaus gewährt, ist jährlich zum Zeitpunkt der Bestätigung der Betriebspläne über die Rückzahlungsrate des jeweiligen Jahres zu entscheiden. Zu § 15 Abs. 1 der Kreditverordnung: §7 Für sozialistische Genossenschaften und kooperative Einrichtungen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft werden die Kreditzinsen für Grundmittelkredite jährlich zum 15. Dezember fällig und dem Kreditnehmer belastet. §8 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 28. Januar 1982 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik Kaminsky Zweite Durchführungsbestimmung1 zur Kreditverordnung Kreditgewährung an Produktionsgenossenschaften des Handwerks vom 28. Januar 1982 Auf der Grundlage des § 19 der Verordnung vom 28. Januar 1982 über die Kreditgewährung und die Bankkontrolle der sozialistischen Wirtschaft Kreditverördnung (GBl. I Nr. 6 S. 126) wird zur Anwendung spezifischer Regelungen bei def Kreditgewährung an Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit dem Ziel ihrer weiteren Förderung folgendes bestimmt: 1 1 1. DB vom 28. Januar 1982 (GBL I Nr. 6 S. 133);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen war gewährleistet, daß die erforderiiehen Prüfungshandlungen gründlich und qualifiziert durchgeführt, die Verdachtsgründe umfassend aufgeklärt, auf dieser Grundlage differenzierte Ent-scheidunoen aatroffer.

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