Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 133

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 133 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 133); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1982 133 §18 Beschwerdeverfahren (1) Über Streitigkeiten zwischen den Kombinaten oder Betrieben und der Bank im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten einschließlich des Verlangens der Vertragspartner nach Änderung bzw. Aufhebung von Kreditverträgen entscheidet die Bank. Bei Streitigkeiten gemäß § 17 Abs, 5 entscheidet das Staatliche Vertragsgericht (2) Die Kombinate und Betriebe können bei dem für sie zuständigen Bankorgan gegen dessen Forderungen und Maßnahmen binnen 14 Tagen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, so entscheidet darüber endgültig nach Beratung mit dem übergeordneten Organ des Kombinates oder des Betriebes das für dieses Organ zuständige Bankorgan. (3) Die Entscheidung des übergeordneten Bankorgans gemäß Abs. 2 hat innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beschwerde bei der Bank zu erfolgen. VI. Schlußbestimmungen §19 Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechtsvorschriften einschließlich spezieller Regelungen für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie für die Produktionsgenossenschaften des Handwerks erläßt der Präsident der Staatsbank der DDR. §20 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie findet für alle Verträge Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Verordnung vom 22. Dezember 1971 über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik gegenüber volkseigenen Betrieben, konsumgenossenschaftlichen Betrieben und sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften Kreditverordnung sozialistische Betriebe (GBl. II 1972 Nr. 4 'S. 41), die Verordnung vom 8. August 1977 zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik gegenüber volkseigenen Betrieben, konsumgenossenschaftlichen Betrieben und sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften Kreditverordnung sozialistische Betriebe - (GBl. I Nr. 25 S. 309), die Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik gegenüber den Produktionsgenossenschaften des Handwerks und Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer (GBl. II Nr. 99 S. 715), die Anordnung vom 15. Februar 1977 über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik in der Landwirtschaft Kreditanordnung Landwirtschaft (GBl. I Nr. 6 S. 45), die Anordnung Nr. 2 vom 8. August 1977 über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik in der Landwirtschaft Kreditanordnung Landwirtschaft (GBl. I Nr. 25 S. 315). Berlin, den 28. Januar 1982 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: W. Kroliko wski Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik K a mi n s ky Erste Durchführungsbestimmung zur Kreditverordnung Kreditgewährung an sozialistische Genossenschaften, kooperative Einrichtungen und volkseigene Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vom 28. Januar 1982 Auf der Grundlage des § 19 der Verordnung vom 28. Januar 1982 über die Kreditgewährung und die Bankkontrolle der sozialistischen Wirtschaft Kreditverordnung, (GBl. f Nr. 6 S. 126) wird zur Anwendung spezifischer Regelungen für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft folgendes bestimmt: . . §1 Geltungsbereich (1) Diese Durchführungsbestimmung gilt für ' sozialistische Genossenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (ausgenommen sind die Banktätigkeit der VdgB Bäuerliche Handelsgenossenschaften sowie die VdgB Molkereigenossenschaften), kooperative Einrichtungen in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. (2) Diese Durchführungsbestimmung gilt weiterhin für volkseigene Betriebe, Kombinate, wirtschaftsleitende Organe sowie Einrichtungen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung der Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich der Gewährung von Grundmittelkrediten und Zinsabschlägen für Kredite im Umlaufmittelbereich, volkseigene Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft einschließlich VdgB Molkereigenossenschaften sowie volkseigene Betriebe der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln hinsichtlich der Gewährung von Grundmittelkrediten zur Finanzierung gemeinsamer Investitionen mit Genossenschaften, kooperativen Einrichtungen und volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, volkseigene Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft hinsichtlich der Gewährung von Grundmittelkrediten für den betrieblichen Wohnungsbau auf dem Lande. Zu § 2 Absätze 4 und 6 der Kreditverordnung: . §2 (1) Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Krediten ist, daß der Kreditnehmer ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen gewährleistet. (2) Die Beteiligung mit Eigenmitteln an der Finanzierung der Grund- und Umlaufmittel für die sozialistischen Genossenschaften und kooperativen Einrichtungen der Land-, Forst-und Nahrungsgüterwirtschaft ist entsprechend dem ökonomischen Entwicklungsstand und der Höhe der Akkumulation mit der Bank im Zusammenhang mit dem Abschluß der Kreditverträge zu vereinbaren. (3) Die Bank kann Kreditzusagen für Umlaufmittelkredite erteilen und. für die Gewährung des Kredits erforderliche Kreditvoraussetzungen festlegen. Für sozialistische Genossenschaften und kooperative Einrichtungen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft erfolgt die Abstimmung des Kreditbedarfs im Prozeß der Ausarbeitung der Betriebspläne. Die Bank ist verpflichtet, ihre Entscheidung den sozialistischen Genossenschaften und kooperativen Einrichtungen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vor der Bestätigung ihrer Betriebspläne mitzuteilen. 1 1 Z. Z. gilt die Verfügung vom 7. Juli 1980 über Förderungsmaßnahmen für LPG, GPG, VEG und deren kooperative Einrichtungen im Zeitraum ab 1981 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Nr. 3/1980).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen inneren Ordnung und Sicherheit unserer Republik vielfältige Probleme und-Aufgaben an alle Schutz- und Sicherheitsorgane stellt. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die ständige Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und des einzelnen Bürgers umfassend zu schützen, auf Straftäter erzieherisch einzuwirken und weiteren Straftaten vorzubeugen. Für diese Möglichkeiten der Ersetzung der Kriminalstrafe hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei ist das Zusammenwirken kontinuierlich auszubauen. cco ttß. In Abstimmung mit der WeeptÄbteiiunglsn undBüro der Leitung sind zwischen der Abteilung und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Abteilung. Der Leiter hat sich vor der Vorführung von Inhaftierten zu Arztvorstellungen und medizinischen Behandlungen mit der Untersuchungsabteilung zu konsultieren.

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