Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 128

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 128 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 128); 128 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1982 dem. Von der Kreditgewährung sind insbesondere auszu-schließen Überschreitungen des mit der Grundsatzentscheidung bestätigten Investitionsaufwandes, Umlaufmittel aus einer absatzgefährdeten Produktion, Umlaufmittel aus einer vertragslosen Produktion, sofern keine anderen zentralen Entscheidungen getroffen werden, Bestände, die im Betrieb für die Erfüllung des Planes nicht benötigt werden bzw. einer schnellen Verwertung als Sekundärrohstoffe zuzüführen sind, strittige Forderungen. §4 Bankkontrolle (1) Die Bankkontrolle ist auf die konsequente Durchsetzung der Schwerpunkte der Wirtschaftsstrategie und die Gewährleistung der Staatsdisziplin beim Umgang mit gesellschaftlichen Fonds zu richten. Die Bank hat ihre Kontrolle vor allem auf die Erhöhung der Effektivität von Wissenschaft und Technik, Senkung des Produktionsverbrauchs, insbesondere durch hohe Veredlung von Rohstoffen, Material und Energieträgern, Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis der Investitionen und ihre schnelle Produktionswirksamkeit, Erhöhung der Material- und Bestandsökonomie, . Erfüllung des Finanzplanes, insbesondere der- geplanten Kostensenkung und der Zahlungsverpflichtungen zu konzentrieren. (2) Die Bank übt eine spezielle Kontrolle zur Erhöhung der Exporte und ihrer Rentabilität sowie zum sparsamen und effektiven Umgang mit Importen aus und unterbreitet hierzu Vorschläge zur Erschließung von Reserven. Die Bank hat das Recht, die Sperrung ökonomisch nicht gerechtfertigter Importe zu veranlassen. (3) Die Bank kontrolliert die Inanspruchnahme des Lohnfonds der volkseigenen Kombinate und Betriebe.1 Die volkseigenen Betriebe, Kombinate und deren übergeordnete Organe haben der Bank bei unzulässiger Inanspruchnahme des Lohnfonds Maßnahmen zur Wiederherstellung der Planmäßigkeit nachzuweisen. (U Im Prozeß der Ausarbeitung der Planentwürfe zum Fünfjahr- und Jahresplan übergibt die Bank den Kombinaten und ausgewählten Betrieben Vorschläge zur Erschließung von Reserven, insbesondere für eine bedarfsgerechte Produktion bzw. Leistung und zur Erhöhung der Effektivität. Über die Verwirklichung der Vorschläge ist von den Leitern der Kombinate und Betriebe zu entscheiden. Der Leiter der zuständigen Bank hat das Recht, Entscheidungen der Leiter der übergeordneten Organe zu verlangen, wenn Kombinate bzw. Betriebe nachgewiesene Reserven nicht planwirksam machen. Die Bank hat das Recht, an den Planverteidigungen bei den übergeordneten Organen teilzunehmen. (5) Die Bank hat durch ihre Kontrolle zur Verallgemeinerung fortgeschrittener Erfahrungen bei der Sicherung einer hohen Effektivität beizutragen und vorausschauend auf die Erfüllung und Überbietung der Planziele der Kombinate und Betriebe und auf die Beseitigung von Verlustquellen Einfluß zu nehmen. Die Bank hat die Kombinate, Betriebe und Staatsorgane über Kontrollergebni’sse zu informieren und Vorschläge zu unterbreiten. Die zuständigen Leiter haben die Kontrollergebnisse für ihre Leitungstätigkeit auszuwerten und die Bank über die veranlaßten Maßnahmen zu unterrichten. (6) Die Bank arbeitet mit den anderen staatlichen Kon troll- . Organen, den Hauptbuchhaltern und den gesellschaftlichen 1 Z. Z. gilt der Beschluß vom 19. Januar 1972 zur Richtlinie über die Inanspruchnahme des geplanten Lohnfonds für das Jahr 1972 (GBl. II Nr. 10 S. 127) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 1972 (GBl. II Nr. 74 S. 862). Organisationen der Werktätigen in den Kombinaten und Betrieben eng zusammen. Sie hat das Recht, an Rechenschaftslegungen der Leiter von Kollektiven und Mitgliederversammlungen in sozialistischen Genossenschaften teilzunehmen und dort Kontrollergebnisse auszuwerten. Die Bank nutzt die Erfahrungen, Kritiken und Vorschläge der Werktätigen für die Kreditgewährung, insbesondere für die Beurteilung des ökonomischen Nutzens bzw. der ökonomischen Berechtigung der beantragten Kredite. (7) Die Bank hat das Recht, an Rechenschaftslegungen der Leiter der Betriebe und Kombinate vor deren übergeordneten Leitern teilzunehmen. Sie kann die Durchführung von Rechenschaftslegungen bei Planverstößen, insbesondere bei Kostenüberschreitungen, fordern. (8) Die Bank führt die Kontrolle schwerpunktmäßig auf der Grundlage der staatlichen Planung und Berichterstattung, der Ergebnisse von Rechnungsführung und Statistik und durch eigene Untersuchungen entsprechend den Rechtsvorschriften unabhängig von der Finanzierungsquelle durch. Die Kombinate und Betriebe haben der Bank eine Kontrolle an Ort und Stelle zu ermöglichen und die für die Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen. §5 Beziehungen der Bank zu den volkseigenen Kombinaten (1) Durch die Kreditgewährung an die volkseigenen Kombinate und Kombinatsbetriebe und die Bankkontrolle ist die Entwicklung einer hohen Leistungskraft und Effektivität des Reproduktionsprozesses des Kombinates als Ganzes entsprechend den volkswirtschaftlichen Aufgaben zu unterstützen. In Kreditkonzeptionen der Bank ist die Anwendung der staatlichen Kreditpolitik auf die konkreten Bedingungen und Erfordernisse des volkseigenen Kombinates zu regeln. (2) Die Bank nimmt zu den Planentwürfen und Jahresberichten der volkseigenen Kombinate Stellung und unterbreitet Vorschläge zur Erschließung von Effektivitätsreserven und zur Überwindung von ungerechtfertigten Niveau- und Wachstumsunterschieden innerhalb und zwischen den volkseigenen Kombinaten. Sie übergibt diese Stellungnahmen zu Planverteidigungen und Rechenschaftslegungen der Staatlichen Plankommission und dem zuständigen Minister. (3) Kredite werden an Kombinatsbetriebe gewährt. Der Generaldirektor kann zur besseren Ausnutzung der materiellen und finanziellen Fonds Kredite für das volkseigene Kombinat aufnehmen. Kredite an das volkseigene Kombinat können für Aufgaben mit entscheidendem Einfluß auf den Reproduktionsprozeß des gesamten Kombinates, insbesondere für die Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben, Investitionen, die für die Leistungs- und Effektivitätsentwicklung des Kombinates von Bedeutung sind, die Zentralisierung materieller Umlaufmittel (z. B. Ersatzteilhaltung, Störreserve, Wirtschaftsreserve), die Vorfinanzierung von Geldfonds gemäß § tl Abs. 2 gewährt werden. (4) Die Bank hat das Recht, die weitere Kreditgewährung an Kombinatsbetriebe, die ihre Pläne nicht erfüllen, von der Bestätigung der Maßnahmen der Kombinatsbetriebe durch den Generaldirektor des Kombinates oder von einer Garantieerklärung gemäß § 16 Abs. 2 dbhängig zu machen. Sie kann auch entscheiden, daß in solchen Fällen Kredite zeitweilig nur an das volkseigene Kombinat unter Verantwortung des Generaldirektors ausgereicht werden. Das betrifft insbesondere die Kredite gemäß § 11 Abs. 2. (5) Der Leiter der zuständigen Bank sichert eine enge Zusammenarbeit mit den Generaldirektoren der volkseigenen Kombinate. In Übereinstimmung mit den Prinzipien über die Leitung, Planung und wirtschaftliche Rechnungsführung der Kombinate schließen sie mit den Generaldirektoren Vereinbarungen vor allem über;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der Sicherheit in Europa, Rede vor den Absolventen der Militärakademien am vom. Die Reihenfolge der zu behandelnden Probleme ist in jedem Falle individuell festzulegen und vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und konkret widerspiegeln. Auch die zur Erhöhung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit notwendigen Erfordernisse der Erziehung und Befähigung der sind mit der Auftragserteilung und Instruierung ungenügende Beachtung. Hemmend für die Entwicklung der Arbeit wirkt sich auch aus, daß nicht immer mit der notwendigen Konsequenz die Realisierung solcher gegebenen personengebundenen Aufträge durch die operativen Mitarbeiter und der durch die Aufgaben und Möglichkeiten der zur ständigen Überprüfung der auf Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Bereitwilligkeit und operative Eignung sowie zur Einhaltung und Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Abteilung das Transport- und Prozeßkommando zeitweilig durch befähigte Angehörige der Abteilung zu verstärken.

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