Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 127

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 127 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 127); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1982 127 I. Geltungsbereich 8i Diese Verordnung gilt für die volkseigenen Betriebe, sozialistischen Genossenschaften und deren kooperative Einrichtungen sowie anderen sozialistischen Betriebe und Einrichtungen, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten (nachfolgend Betriebe genannt); volkseigenen Kombinate und wirtschaftsleitenden Organe (nachfolgend Kombinate genannt); Staatsorgane; Staatsbank der DDR, Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR, Deutsche Außenhandelsbank AG, Sparkassen der DDR, Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der DDR (nachfolgend Bank genannt). II. Grundsätze der Kreditgewährung und Bankkontrolle §2 Grundsätzliche Rechte und Pflichten der Bank sowie der Kombinate und Betriebe (1) Auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes und der bestätigten Kreditbilanz gewährt die Bank den Kombinaten und Betrieben zur Finanzierung des planmäßigen Reproduktionsprozesses Kredite mit dem Ziel der Steigerung der Leistungen und der Erhöhung der Effektivität. Sie übt eine straffe Kontrolle durch die Mark der DDR aus. Die Bank hat durch ihre Tätigkeit aktiv zu einer entscheidenden Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis in der Volkswirtschaft beizutragen und die ständig bessere Nutzung der qualitativen Faktoren des Wirtschaftswachstums auf der Grundlage des Umfassenden wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu unterstützen. (2) Die Bank hat die Kreditgewährung entsprechend dem Volkswirtschaftsplan auf die Einhaltung staatlich vorgegebener Normen, Normative, Bilanzanteile, Kontingente und Limite sowie weiterer Normen und ökonomischer Zielstellungen, insbesondere für wissenschaftlich-technische Aufgaben, Investitionen, Umlaufmittel und Kosten für den Material- und Energieverbrauch zu richten. Sie kann die Ausarbeitung bzw. Überarbeitung dieser Normen und Zielstellungen entsprechend den Rechtsvorschriften fordern. (3) Die Kombinate und Betriebe haben Kredite zweckgebunden entsprechend den im Plan festgelegten Leistungsund Effektivitätszielen zu verwenden. Die Kredite sind materiell zu decken, zurückzuzahlen und zu verzinsen. (4) Die Kombinate und Betriebe haben für die Gewährung von Krediten folgende allgemeine Voraussetzungen zu erfüllen : Einhaltung der staatlichen Plankennziffern zur Leistungsund Effektivitätsentwicklung; Sicherung einer bedarfsgerechten Produktion und Zirkulation für die Versorgung der Bevölkerung, der Volkswirtschaft sowie für den Export und die termin- und sortimentsgerechte Plan- und Vertragserfüllung; die planmäßige Übereinstimmung materieller und finanzieller Fonds, die Einhaltung der festgelegten Eigenmittelbeteiligung und die Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit. (5) Die Kombinate und Betriebe haben die Kredite mit höchstem Nutzeffekt einzusetzen. Die Leiter der Kombinate, Betriebe und Staatsorgane haben die Planung der Kredite sowie die Kontrolle der Kreditinanspruchnahme in ihrem Verantwortungsbereich in die Leitungstätigkeit einzubeziehen. (6) Die Kombinate und Betriebe haben die Kredite zu planen, die Planung der Kredite mit der Bank abzustimmen und dabei die Einhaltung staatlicher Plankennziffern nachzuweisen. Das Ergebnis der Kreditabstimmung im Prozeß der Ausarbeitung der Planentwürfe ist den Kombinaten und Betrieben von der Bank zu bestätigen. Die Bank verbindet erforderlichenfalls die Kreditabstimmung mit Bedingungen, insbesondere zur Sicherung der Leistungs- und Effektivitätsziele, Aufnahme des vollen Nutzeffektes in den Plan von in Nutzung genommener Vorhaben und Maßnahmen, Schaffung weiterer noch fehlender Kreditvoraussetzungen. In begründeten Fällen reduziert sie die Höhe der zu planenden Kredite oder lehnt die Kreditgewährung ab. Die Kombinate und Betriebe dürfen Kredite nur in dem Umfang' in die Planentwürfe und Pläne aufnehmen, für den die Zustimmung der Bank vorliegt. Sie haben der materiellen und finanziellen Planung die Ergebnisse der Kreditabstimmung zugrunde zu legen und die Übereinstimmung mit der Bank den übergeordneten Organen nachzuweisen. (7) Gegenüber in reduziertem Umfang planenden Betrieben sind vereinfachte Anforderungen an die Planung und Abrechnung der Kredite zu stellen. §3 Die Anwendung von Kredit und Zins zur Stimulierung der Erfüllung und gezielten Überbietung des Planes (1) Kredite werden auf der Grundlage von Kreditverträgen gewährt. Die Bank kann die Gewährung von Krediten mit spezifischen Kreditbedingungen verbinden, deren Einhaltung von den Kombinaten und Betrieben der Bank nachzuweisen ist. Der Grundzinssatz für Kredite beträgt 5 % jährlich. Abweichungen vom Grundzinssatz können in volkswirtschaftlich begründeten Fällen durch den Präsidenten der Staatsbank der DDR in Rechtsvorschriften festgelegt werden. (2) Zur Stimulierung hoher Leistungen können planmäßige Kredite bei der Überbietung zu vereinbarender Leistungsoder Effektivitätskriterien'mit Zinsabschlägen bis auf einen Zinssatz von 1,8 % ausgereicht werden. Bei Unterschreitung dieser Kriterien können planmäßige Kredite mit Zinszuschlägen bis auf einen Zinssatz von 8 % gewährt werden. Dazu treffen die Präsidenten der Banken spezifische Regelungen. (3) Für Maßnahmen, die der Erhöhung der volkswirtschaftlichen Effektivität über den Plan hinaus dienen, zu einer höheren oder vorfristigen Planerfüllung führen oder aus anderen Gründen im besonderen volkswirtschaftlichen Interesse liegen, kann die Bank zusätzliche Kredite gewähren und dafür als staatliche Förderung einen Abschlag vom Grundzinssatz bis auf einen Zinssatz von 1,8 % festlegen. Die Bank macht den Zinsabschlag von der Erreichung konkreter Leistungsziele oder Normen bzw. Erfüllung anderer Bedingungen abhängig. (4) Zusätzliche Kredite für zeitweilige Unplanmäßigkeiten gewährt die Bank nur, wenn Maßnahmen zur Herstellung des planmäßigen Zustandes und damit zur schnellen Tilgung der Kredite nachgewiesen werden. Sie hat dazu entsprechende Kreditbedingungen festzulegen und über deren Einhaltung eine strenge Kontrolle aüszuüben. Die Bank wendet für solche Kredite einen Zinszuschlag an. Die Höhe des Zinszuschlages ist in Abhängigkeit von den volkswirtschaftlichen Auswirkungen und der Zeitdauer zur Beseitigung der Unplanmäßigkeiten differenziert bis auf einen Gesamtzinssatz von 8 % festzulegen. Zur Förderung der Initiative der Werktätigen zur schnellen Beseitigung von Ursachen, die zur Anwendung eines Zinszuschlages geführt haben, können bei Aufholung eingetretener Rückstände Zinszuschläge teilweise oder ganz erstattet werden. Die Erstattung erfolgt bei Erfüllung der hierfür festgelegten Bedingungen. (5) Bei Anwendung von Sanktionszinsen gemäß § 17 Abs. 2 kann der Zinssatz bis zu 12 % betragen. (6) Die Bank hat keine Kredite zur Finanzierung von überhöhtem Aufwand und Verlusten zu gewähren. Sie hat Maßnahmen zur Verhinderung uneffektiven Wirtschaftens zu for-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, davon auf dem Territorium der und in anderen sozialistischen Staaten. Weitere Unterstützungshandlungen bestanden in - zielgerichteter Erkundung der GrenzSicherungsanlagen an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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