Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 104

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 104 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 104); 104 Gesetzblatt Teil I Nt. 4 Ausgabetag: 11. Februar 1982 Russisch Sport abgeschlossen. Nach Bestehen aller Prüfungen erhält der Teilnehmer das Zeugnis über die Hochschulreife, das Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums in den vom Minister festgelegten Studienrichtungen ist. (3) Die Durchführung von Prüfungen für die Teilnehmer an Vorkursen erfolgt auf der Grundlage der für Prüfungen an Hoch- und Fachschulen geltenden Rechtsvorschriften.5 § 10 (1) Die Teilnehmer an Vorkursen sind Studenten im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften. Sie erhalten einen Studentenausweis. (2) Die Studenten der Vorkurse in der Form des Direktstudiums erhalten Stipendien auf der Grundlage der Stipendienverordnung vom 11. Juni 1981 (GBl. I Nr. 17 S. 229). § 11 (11 Studenten der Vorkurse in der Form des Fernstudiums haben-die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie für die An- und Abreise zu den Orten, an denen die Vorkurse stattfinden, soweit keine anderen betrieblichen Festlegungen getroffen wurden, selbst zu tragen. Für die An- und Abreise zu den Lehrveranstaltungen wird ihnen Fahrpreisermäßigung gemäß den Tarifbestimmungen der Deutschen Reichsbahn gewährt. (2) Die Freistellung zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Vorkurse in der Form des Fern- bzw. kombinierten Direkt- und Fernstudiums wird auf der Grundlage der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches und der Anordnung vom 1. Juli 1973 über die Freistellung von der Arbeit sowie über finanzielle Regelungen für das Fern- und Abendstudium und die Weiterbildungsmaßnahmen an den Hoch- und Fachschulen (GBl. I Nr. 31 S. 305) gewährt. Die Dauer der Freistellung wird im Lehrprogramm festgelegt und beträgt maximal 60 Tage. § 12 (1) Die finanziellen Aufwendungen für die Vorkurse sind von den Hochschulen, an denen diese Lehrgänge durchgeführt werden, im Haushaltsplan zu planen. (2) Studiengebühren werden von den Teilnehmern an Vorkursen nicht erhoben. §13 (1) Diese Anordnung tritt am 1. März 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 15. März 1974 über die Durchführung von Sonderlehrgängen für Facharbeiter zur Vorbereitung auf ein Studium an den Ingenieurhochschulen (GBl. I Nr. 19 S. 186) außer Kraft. Berlin, den 4. Januar 1982 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme 5 Prüfungsordnung vom 3. Januar 1975 (GBl. I Nr. 10 S. 183) Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Hochschulen, an denen junge Facharbeiter in Vorkursen die Hochschulreife erwerben können Technische Universität Dresden Bergakademie Freiberg Technische Hochschule „Otto von Guericke“ Magdeburg1 Technische Hochschule Karl-Marx-Stadt Technische Hochschule Ilmenau2 Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden1 Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar1 Technische Hochschule Leipzig Technische Hochschule „Carl Schorlemmer“ Leuna-Merseburg IngenieurhoGhschule Köthen Ingenieurhochschule Zittau Ingenieurhochschule Wismar Ingenieurhochschule Mittweida Ingenieurhochschule Zwickau Ingenieurhochschule Warnemünde/Wustrow Ingenieurhochschule Dresden Ingenieurhochschule Cottbus Ingenieurhochschule Berlin-Wartenberg 1 An dieser Hochschule ist die Aufnahme der Ausbildung in einem Vorkurs erstmalig im Studienjahr 1983/84 möglich. 2 An dieser Hochschule ist die Aufnahme der Ausbildung in einem Vorkurs erstmalig im Studienjahr 1984/85 möglich. Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Hochschulen und Fachrichtungsgruppen, in denen junge Facharbeiter nach erfolgreichem Abschluß des Vorkurses das Hochschulstudium aufnehmen können Fachrichtungs- Hochschule gruppe, für die die Bewerbung Fachrichtung erfolgt Technische Maschinenwesen Verarbeitungs- Universität maschinen Dresden Verfahrens- Lebensmittel- technik technik Wirtschafts- Sozialistische Wissenschaften Betriebswirt-schaft/Inge-nieurökonomie des Maschinenbaus Lehrkräfte für BSL für Elektro- den berufstheoretischen Unter- technik rieht in techni- sehen Fachrichtungen Bergakademie Maschinenwesen Gewinnungs- und Freiberg Aufbereitungs- maschinen Werkstoffwesen Gießereitechnik Entwicklung metallischer Werkstoffe Entwicklung anorganiseh-nichtmetallischer Werkstoffe -Erzeugung von Eisenwerkstoffen Erzeugung von Nichteisenmetallen' Metallformung Werkstoffeinsatz;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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