Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 103

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 103 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 103); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 11. Februar 1982 103 §5 (1) Diese Anordnung tritt am 1. März 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 5. Januar 1977 über den Bfewerbungszeitraum für das Studium an den Hoch- und Fachschulen (GBl. I Nr. 4 S. 251 außer Kraft. Berlin, den 5. Januar 1982 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Anordnung über die Durchführung von Vorkursen für junge Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife an Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Januar 1982 Auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I Nr. 6 S. 831 wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralfen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend folgendes angeordnet: § 1 Bewährte junge Facharbeiter können an vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen (nachfolgend Minister genanntl festgelegten Hochschulen in Vorkursen die Hochschulreife erwerben. Sie sind damit zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in. den vom Minister festgelegten Studienrichtungen berechtigt. § 2 Über die. Einrichtung von Vorkursen entscheidet der Minister unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Erfordernisse. § 3 (11 Der Minister legt die Hochschulen fest, an denen Vorkurse durchgeführt werden (Anlage 11. (21 Der Minister übergibt den Leitern zentraler Staatsorgane im Ergebnis gegenseitiger Abstimmung Vorgaben für die Gewinnung- und Delegierung von Facharbeitern zu den Vorkursen an den Hochschulen. § 4 Die Vorkurse werden in der Regel im einjährigen Direktstudium durchgeführt. In Ausnahmefällen kann die Ausbildung in Vorkursen in der Form des kombinierten einjährigen Direkt- und Fernstudiums bzw. im Fernstudium erfolgen. § 5 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Vorkurs sind: der erfolgreiche Abschluß der zehnklassigen allgemein-bildenden polytechnischen Oberschule, die abgeschlossene Berufsausbildung, die der gewählten Studienrichtung des Hochschulstudiums entspricht, die Bewährung in der beruflichen und gesellschaftlichen Praxis sowie in der Regel die Delegierung durch den Leiter des Betriebes. Die Dienstzeit in den bewaffneten Organen wird als Berufspraxis anerkannt. § 6 Die Bewerbung zum Vorkurs erfolgt entsprechend den Rechtsvorschriften1 an den vom Minister festgelegten Hochschulen in den ausgewiesenen Studienrichtungen.2 Wird vom Bewerber die Teilnahme am Vorkurs an einer anderen als der für das Hochschulstudium gewählten Hochschule gewünscht, ist das in den Bewerbungsunterlagen auszuweisen. § 7 (1) Die Leiter der Betriebe sind in Abstimmung mit den Gewerkschafts- und FDJ-Leitungen für die Gewinnung bewährter junger Facharbeiter für ein Hochschulstudium auf der Grundlage der ihnen vom übergeordneten Organ übergebenen Vorgaben verantwortlich. (2j Die Leiter der Betriebe sichern, daß die Bewerbungsunterlagen . den entsprechenden Hochschulen übergeben werden. § 8 (1) Auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen entscheiden die Zulassungskommissionen der Hochschulen entsprechend den Rechtsvorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium und damit über die Teilnahme am Vorkurs. ' (21 Die Entscheidung wird den Bewerbern über die Kaderabteilungen der Betriebe übergeben. (31 Die Leiter der Betriebe schließen in der Regel mit den Facharbeitern, die zum Hochschulstudium zugelassen wurden, Qualifizierungsverträge auf der Grundlage der §§ 153 ff. des Arbeitsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr.'18 S. 1851 ab. § 9 (11 Die Ausbildung in den Vorkursen erfolgt auf der Grundlage des vom Minister bestätigten Lehrprogramms. (21 Die Vorkurse .werden mit den im Lehrprogramm festgelegten Prüfungen in den Fächern Marxismus-Leninismus Mathematik Physik Chemie Deutsch 1 Anordnung vom 1. Juli 1971 über die Bewerbung, die Auswahl und Zulassung zum Direktstudium an den Universitäten und Hochschulen - Zulassungsordnung - (GBl. XI Nr. 55 S. 486) Anordnung vom 5. Januar 1982 über den Bewerbungszeitraum für das Studium an Hoch- und Fachschulen (GBl. I Nr. 4 S. 102). 2 Vgl. Anlage 2. 3 Eine Bestätigung des Wehrkreiskommandos in der im Aufnahmeantrag ausgedruckten Zeile. 4 Siehe dazu: Gemeinsame Anweisung zur Beurteilung der Tauglichkeit für Berufe mit besonderer Stimm- und Sprechbelastung vom 21. April 1977 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung Nr. 5/77). (31 Bestandteile der Bewerbungsunterlagen sind: Aufnahmeantrag3, Einschätzung der Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers durch den Betrieb in Abstimmung mit-der entsprechenden Leitung der FDJ bzw. der zuständigen Gewerkschaftsleitung, beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses, beglaubigte Abschrift des Facharbeiterzeugnisses, Lebenslauf, Begründung des Berufswunsches, ärztliches Zeugnis für Studienbewerber, Nachweis über die Tauglichkeit für Berufe mit besonderer Stimm- und Sprechbelastung (z. B. Berufsschul-, lehrer/*, . Verpflichtungserklärung zur Erfüllung des Studienauftrages, 4 Lichtbilder (in gesondertem Umschlagl, Bewerberkarte, perforierte Faltkarte als Vordruck (ausgefüllt und Eingangsbestätigung frankiertj.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen.

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