Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 63

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 63 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 63); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 30. Januar 1981 63 die Abstimmung des notwendigen Schmierstoffaustausches sowie die Sicherung der Versorgung rechtzeitig vor Abschluß der Import- oder Exportverträge mit dem VEB Hydrierwerk Zeitz als bilanzbeauftragtem Organ auf der Grundlage kompletter Schmieranweisungen des Herstellers, die Abstimmung des notwendigen Einsatzes von Schmiervorrichtungen mit dem VEB Schmiergerätewerk Schwarzenberg als bilanzbeauftragtem Organ. Bestehende Lastenhefte sind vollinhaltlich umzusetzen. §5 (1) Die Verantwortung für die gesamtvolkswirtschaftliche Koordinierung aller Aufgaben der Schmierungstechnik obliegt dem VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt. Mit der Beratung, Anleitung und Kontrolle der Betriebe und Einrichtungen auf dem Gebiet der Schmierungstechnik wird der VEB Hydrierwerk Zeitz beauftragt. (2) Die Anleitungs-, Beratungs- und Kontrollpflicht des VEB Hydrierwerk Zeitz bezieht sich insbesondere auf die technisch-ökonomisch begründete Auswahl und Anwendung von Schmierstoffen, die Erarbeitung und Anwendung wissenschaftlich-technisch begründeter Normen und Kennziffern zur Sicherung des materialökonomischen Schmierstoffeinsatzes, die Bearbeitung anwendungstechnischer Probleme von Schmierstoffen beim Import und Export von Maschinen und Anlagen, die Unterstützung der Betriebe und Einrichtungen bei der Gestaltung der effektiven Schmierungstechnik einschließlich der Transport-, Umschlag- und Lagerungsprozesse, die Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften über das Erfassen, Sammeln, Abliefern, Aufarbeiten und Verwerten von Altölen. Der VEB Hydrierwerk Zeitz hat den „Technischen Dienst“ mit Außenstellen in den Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik zu organisieren. (3) Der Technische Dienst des VEB Hydrierwerk Zeitz hat eine ständige Abstimmung der sich aus der gesamtvolkswirtschaftlichen Koordinierung und den zweigspezifischen Erfordernissen ergebenden Aufgaben der Schmierungstechnik mit den gemäß § 3 Abs. 1 durch die Kombinate beauftragten Betrieben oder Einrichtungen zu sichern. (4) Der Technische Dienst des VEB Hydrierwerk Zeitz unterstützt durch Gutachtertätigkeit auf dem Gebiet der Schmierungstechnik die Kontrollen durch das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung gemäß § 3 Abs. 4. (5) Der Technische Dienst des VEB Hydrierwerk Zeitz ist verpflichtet, die Betriebe und Einrichtungen ständig über die neuesten Erkenntnisse bei Schmierstoffen und ihrer Anwendung zu informieren. Bei im Rahmen der Beratungs-, Anleitungs- und Kontrollpflichten festgestellten Mängeln in den Betrieben und Einrichtungen ist der Technische Dienst berechtigt, Auflagen zur Beseitigung dieser Mängel zu erteilen. §6 (1) Der VEB Schmiergerätewerk Schwarzenberg ist im Rahmen seiner Bilanzverantwortung verpflichtet, die Betriebe und Einrichtungen anzuleiten und zu beraten sowie über die neuesten Erkenntnisse zu Schmiergeräten und deren Anwendung in geeigneter Form zu informieren. (2) Die Hersteller von standardisierten Reibpaarungen sind im Rahmen ihrer Bilanzverantwortung verpflichtet, die Betriebe und Einrichtungen anzuleiten und zu beraten sowie über die neuesten Erkenntnisse zu Reibpaarungen und deren Anwendung in geeigneter Form, insbesondere in Betriebsvorschriften, zu informieren. Organisation §7 (1) Die Leiter der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie Vorsitzenden der Genossenschaften haben entsprechend den Erfordernissen der Schmierungstechnik Mitarbeiter als Verantwortliche für die Schmierungstechnik einzusetzen. Je nach Größe und Struktur der Betriebe und Einrichtungen und Umfang der Aufgaben der Schmierungstechnik sind dem Verantwortlichen für Schmierungstechnik gegebenenfalls Beauftragte für Schmierungstechnik zuzuordnen. (2) In direkt den Ministerien unterstellten Kombinaten sowie in wirtschaftsleitenden Organen können Hauptverantwortliche für Schmierungstechnik eingesetzt werden. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten legt der Generaldirektor unter Berücksichtigung der Grundsätze dieser Anordnung fest. (3) Die zuständigen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe haben in ihren Bereichen auf der Grundlage des Arbeitsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185) (insbesondere 4. Kapitel) die unterschiedlichen Arbeitsanforderungen für die auf dem Gebiet der Schmierungstechnik Beschäftigten durch Anforderungsstudien zu erfassen, zu klassifizieren und entsprechend den rechtlichen Vereinbarungen (RKV) die Lohn- und Gehaltsgruppen festzulegen. §8 (1) Beim Einsatz der Verantwortlichen bzw. Beauftragten für Schmierungstechnik gemäß § 7 Abs. 1 ist die Größe der Betriebe und Einrichtungen bzw. die Art und der Umfang der maschinellen Ausrüstungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Konstruktion, Produktion und Instandhaltung zu beachten. (2) In den Betrieben und Einrichtungen sind Planstellen entsprechend den Erfordernissen der Schmierungstechnik im Rahmen der bestätigten Arbeitskräftepläne zu schaffen. (3) Für die Festlegung der Arbeitsaufgaben ist die „Richtlinie des Ministers für Chemische Industrie zur Durchsetzung der Schmierungstechnik in der Volkswirtschaft“! zugrunde zu legen. (4) Zur Durchführung der Arbeitsaufgaben sind dem Verantwortlichen bzw. Beauftragten für Schmierungstechnik entsprechend den betrieblichen Erfordernissen Mitarbeiter mit Kenntnissen im Fachgebiet Schmierungstechnik zuzuordnen. Aus- und Weiterbildung §9 (1) Die Leiter sind verpflichtet, als Verantwortliche bzw. Beauftragte gemäß § 7 Abs. 1 Fachkräfte einzusetzen, die auf dem Gebiet der Schmierungstechnik qualifiziert sind oder die über langjährige Erfahrungen verfügen. Bewährte Fachkräfte verwandter Ausbildungsrichtungen sind durch ein Zusatzstudium oder durch Lehrgänge zu qualifizieren. (2) Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen sichert, daß in den Bildungsplänen der technischen Studienrichtungen die Belange der Schmierungstechnik in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. (3) An der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt sind Diplomingenieure der Vertiefungsrichtungen Tribotechnik im Direktstudium und an der Technischen Hochschule „Otto von Guericke“ Magdeburg Diplomingenieure und Ingenieure zu Fachingenieuren für Tribotechnik auszubilden. (4) An der Ingenieurschule für Walzwerk- und Hüttentechnik Riesa sind Diplomingenieure und Ingenieure postgradual zu Fachingenieuren für Tribotechnik auszubilden. §10 (1) Die für die Ausbildungsberufe und Meisterfachrichtun- 1 1 zu beziehen beim VEB Hydrierwerk Zeitz, 4900 Zeitz 2;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Vorbestrafte. Im Vorjahr betrug der Anteil. Die Personen waren vorbestraft wegen Vergleichszahl Staatsverbrechen Straftaten Sonstige Delikte, Insgesamt, Eei den wegen Staatsverbrechen in Bearbeitung genommenen Bürgern ergibt sich folgendes Bild: Vorstrafe wegen Vergleichszahl Staatsverbrechen - Straftaten, cySonstige Delikte, Insgesamt:, Unter den Beschuldigten befinden sich Personen, die amnestiert worden waren.

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