Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 446

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 446 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 446); 446 Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 30. Dezember 1981 4. die Aufgabenstellung und die Dokumentation zur Grundsatzentscheidung für die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung für die zentrale Wärmeversorgung von Wohngebieten mit mehr als 500 WE bzw. mit einem Wärmeleistungsbedarf größer als 2,6 MW zu genehmigen, 5. auf den Einsatz energiewirtschaftlicher Systeme, wie Strahlplattenheizung in Hallenbauten, Niedertemperaturheizung zur Rücklauftemperaturabsenkung und zur Abwärme- und Umwelt Wärmenutzung, einschließlich der Anwendung von Wärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung, Wärmerückgewinnung in bautechnischen Lüftungsanlagen im Wohnungsbau und bei ausgewählten Gebäuden und baulichen Anlagen im Gesellschaftsbau5 Einfluß zu nehmen, 6. an der Verteidigung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse bei der Entwicklung von Erzeugnissen für Gebäude und bauliche Anlagen, in denen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung enthalten sind, mitzuwirken. §4 (1) Die Kontrolle der Projekte gemäß §3 Abs. 2 Ziff. 3 erstreckt sich auf den spezifischen Energieverbrauch und die optimale Betriebsweise der projektierten TGA-Anlagen, die Senkung des Bauaufwandes und die Einhaltung vorgegebener Normative, die Verkürzung der Montagezeiten durch den maximalen Einsatz der Bauelemente, Baugruppen und Baueinheiten der TGA, die Einhaltung der Projektierungsrichtlinie TGA und der preisrechtlichen Bestimmungen. (2) Die Leitstelle für TGA-Projektierung hat zu den kontrollierten Projekten gemäß Abs. 1 innerhalb von 4 Wochen, gerechnet vom Tag der Übergabe der vollständigen Unterlagen, Stellung zu nehmen. §5 Mit der Genehmigung der zentralen Wärmeversorgung von Wohngebieten gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. 4 ist zur Sicherung einer hohen Energieökonomie grundsätzlich die direkte Einspeisung mittels Zweileiternetz und standardisierten Hausanschlußstationen durchzusetzen. §6 (1) Beim Kombinat TGA ist ein Anwenderzentrum Wärmeübertragerstationen zur Sicherung des Einsatzes industriell vorgefertigter und mit MSR-Technik hochkomplettierter Baugruppen für indirekte Wärmeübertragerstationen im Leistungsbereich bis 60 MW zu bilden. (2) Das Anwenderzentrum Wärmeübertragerstationen hat den Investitionsauftraggebern und den Projektanten von Wärmeübertragerstationen Konsultationen zu gewähren und alle Projekte für indirekte Wärmeübertragerstationen im Leistungsbereich bis 60 MW zu genehmigen. (3) Die Projektierung von Wärmeübertragerstationen im Leistungsbereich von 8 60 MW und den Parametern primär: Dampf max. 250 °C und 1,6 MPa (0) Wasser max. 200 °C und 3,2 MPa (0) sekundär: Wasser max. 160 °C und 1,6 MPa (0) hat vorrangig durch das Kombinat TGA zu erfolgen. Pflichten der Investitionsauftraggeber und der Projektanten von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung §7 (1) Die vom Kombinat TGA erlassenen Projektierungsrichtlinien, Kataloge und technischen Vorschriften sind nach Bestätigung durch den Minister für Bauwesen im Geltungsbereich dieser Anordnung verbindlich anzuwenden. (2) Zur Sicherung einer hohen energiewirtschaftlichen Effektivität sind bei der Projektierung und Realisierung von 5 Gemäß Koordinierungsvereinbarung vom Dezember 1977 zwischen dem VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik und dem VEB Kombinat Technische Gebäudeausrüstung. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung die Bauelemente, Baugruppen und Baueinheiten der TGA entsprechend der ELN-Nr. 152 70 000 der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur der DDR einzusetzen. Gleichzeitig ist der Einsatz von Wärmepumpen gemäß den Rechtsvorschriften6 vorzusehen. Das gilt für den Einsatz von Niedertemperaturheizungen sowie von Wärmerückgewinnungseinrichtungen entsprechend. Gemäß zentraler Festlegung sind die Investitionsauftraggeber und die bautechnischen Projektanten verpflichtet, den vorrangigen Einsatz von Strahlplattenheizungen durchzusetzen. (3) In die Verteidigung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse bei der Entwicklung von Erzeugnissen für Gebäude und bauliche Anlagen, in denen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung enthalten sind, ist die Leitstelle für TGA-Projektierung einzubeziehen. (4) Die Projekte für die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung von zentral zu bestätigenden Angebotsprojekten sind bei der Leitstelle für TGA-Projektierung zur Stellungnahme einzureichen. (5) Die Aufgabenstellung und die Dokumentation zur Grundsatzentscheidung für die zentrale Wärmeversorgung von Wohngebieten mit einem Wärmeleistungsbedarf größer als 2,6 MW bzw. größer als 500 WE, einschließlich der Gebäudeheizungsanlagen, sind der Leitstelle für TGA-Projektierung zur Genehmigung vorzulegen. (6) Bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung für Heizungsanlagen in Hallenbauten sind die Investitionsauftraggeber verpflichtet, die Leitstelle für TGA-Projektierung zusammen mit dem vorgesehenen bautechnischen Projektanten zu konsultieren. (7) Bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung für indirekte Wärmeübertragerstationen bis zu einer Leistung von 60 MW sind die Investitionsauftraggeber und die Projektanten für Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung verpflichtet, das Anwenderzentrum Wärmeübertragerstationen7 zu konsultieren. §8 (1) Die durch die Leitstelle für TGA-Projektierung bzw. durch das Anwenderzentrum für Wärmeübertragerstationen auf der Grundlage dieser Anordnung im Rahmen der Kontrolle oder Genehmigung von Projekten für Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung gegebenen Hinweise und Vorschläge sind durch die Investitionsauftraggeber und die Projektanten von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung bei der weiteren Bearbeitung dieser Projekte sowie bei der Realisierung zu berücksichtigen. Das gilt für die im Rahmen von Konsultationen erteilten Hinweise und Vorschläge entsprechend. (2) Die von der Leitstelle für TGA-Projektierung und dem Anwenderzentrum vorgenommenen Kontrollen bzw. erteilten Genehmigungen entbinden den für die Projektierung verantwortlichen Betrieb nicht von seiner Verantwortung für die volle Funktion, die technische Sicherheit und den wirtschaftlichen Betrieb der von ihm projektierten Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung. §9 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die §§ 1 und 2 sowie § 3 Absätze 1 und 2 der Anordnung vom 7. April 1972 über die Planung, Projektierung und Ausführung von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (GBl. II Nr. 25 S. 282), Verfügung vom 11. Februar 1974 über die Leitfunktion des VEB Kombinat Technische Gebäudeausrüstung bei der Projektierung von Anlagen der technischen Gebäudeausrü- 6 Anordnung vom 13. August 1981 über Kompressionswärmepumpen zur Nutzung der Umwelt- und Anfallenergie und zur rationellen Wärmeenergieversorgung Wärmepumpenanordnung (WpAO) (GBl. I Nr. 27 S. 331). 7 VEB TGA Wittenberg Anwenderzentrum Wärmeübertragerstationen 4600 Lutherstadt Wittenberg, Möllendorfer Straße.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei. Gesetz über die Verfas.ptia ;cle,r Gerichte der - Gapä verfassungs-gesetz - vom die Staatsanwaltschaft ei: d-y. Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit - besonders im Winterdienst -sind diese durch die Diensteinheiten im erforderlichen Umfang mit Kräften und technischen Geräten zu unterstützen.

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