Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 436

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 436 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 436); 436 Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 21. Dezember 1981 §8 Pflichten der Veranstalter (1) Die Veranstalter von Spielen haben zu gewährleisten, daß die bestätigten oder vorgeschriebenen Spielbedingungen und Gewinnpläne eingehalten und die erteilten Auflagen erfüllt werden, daß sich die Spieleinrichtungen und -gerate in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und daß der Spielverlauf nicht zuungunsten der Spieler beeinflußt wird oder werden kann. (2) Die Spieleinsätze und die Gewinnpläne sind vom Veranstalter auf Schildern an gut sichtbarer Stelle bekanntzugeben. Für Kontrollzwecke sind die bestätigten oder vorgeschriebenen Spielbedingungen jederzeit bei der Spieleinrichtung bereitzuhalten. Durch Auflagen kann ihre gesamte oder auszugsweise Bekanntgabe durch Aushang angeordnet werden. §9 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Genehmigungspflicht gemäß § 3 Absätze 1 und 3 oder gegen Auflagen gemäß § 4 Abs. 5 und § 6 Abs. 2 verstößt, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Mitglied des Rates für Kultur des zuständigen Rates des Bezirkes. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §10 Kontrolle (1) Die Kontrolle über die Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung üben die Räte der Kreise, Abteilung Kultur, im Zusammenwirken mit der Abteilung -Finanzen aus. Zuständig sind die Räte der Kreise, in denen der Veranstalter seinen Wohnsitz oder Sitz hat und in denen die Spiele veranstaltet werden. (2) Im Rahmen der Prüfungen und Zulassungen gemäß § 6 übt gleichzeitig der Staatszirkus der Deutschen Demokratischen Republik die Kontrolle aus. Schlußbestimmungen §11 Richtlinien Für die Regelung von Besonderheiten der Arten von Spielen sowie für die technische Kontrolle von Spielgeräten erläßt das Ministerium für Kultur Richtlinien. § 12 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 28. Mai 1965 über das öffentliche gewerbsmäßige Veranstalten von Spielen (GBl. II Nr. 65 S. 482) außer Kraft. Berlin, den 23. November 1981 Erste Durchführungsbestimmung zum Umsatzsteuergesetz vom 20. Oktober 1981 Auf Grund des § 18 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der Fassung vom 13. September 1970 (Sonderdruck Nr. 673 des Gesetzblattes; Ber. GBl. II 1971 Nr. 50 S. 407) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 des Umsatzsteuergesetzes: v §1 Der Umsatzsteuer unterliegen alle Geld- und Sachwerte, die vom Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. von einem Dritten an die im § 2 des Umsatzsteuergesetzes genannten Personen nachstehend als Gewerbetreibende bezeichnet geleistet werden. Zu § 3 des Umsatzsteuergesetzes: §2 (1) Beim Kommissionsgeschäft außer bei Kommissionshändlern des sozialistischen Einzelhandels1 liegt zwischen dem Auftraggeber (Kommittenten) und dem Vermittler (Kommissionär) eine Lieferung vor. Bei der Verkaufskommission gilt der Vermittler, bei der Einkaufskommission der Auftraggeber als Abnehmer. (2) Erfolgt die Lieferung an den Abnehmer oder den von ihm bestimmten Dritten mit der Bahn, der Post oder einem Spediteur, so gilt die Lieferung mit der Übergabe des Gegenstandes an diese Transportbetriebe als ausgeführt. (3) Eine Lieferung oder Leistung liegt auch vor, wenn die Bezahlung durch eine Gegenlieferung oder -leistung vorgenommen wird (Tausch). Zu den §§ 4 und 7 des Umsatzsteuergesetzes: §3 (1) Eine Lieferung im Großhandel Hegt vor, wenn Gegenstände an einen anderen Betrieb geliefert werden. Lieferungen an staatliche Organe und Einrichtungen gelten stets als Lieferungen im Großhandel. (2) Die Bearbeitung oder Verarbeitung durch einen Gewerbetreibenden liegt vor, wenn die Beschaffenheit des Gegenstandes durch den Gewerbetreibenden oder in seinem Auftrag durch einen anderen geändert wird. §4 (1) Ausgenommen von der Steuerbefreiung gemäß § 4 Ziffern 9 und 10 des Umsatzsteuergesetzes ist die Lieferung bzw. Vermietung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, auch wenn sie zu einer mit dem Grundstück verbundenen Betriebsanlage gehören. (2) Steuerfrei gemäß § 4 Ziff. 9 des Umsatzsteuergesetzes sind auch Umsätze 1. die nach dem Beförderungsteuergesetz und den dazu erlassenen Vorschriften von der Beförderungsteuer befreit sind; 2. aus Beförderungen auf Wasserstraßen und aus Schleppen von Schiffen und Flößen; 3. aus dem Abschluß von Charter- und Überlassungsverträgen mit dem VEB Deutsche Binnenreederei. (3) Zwischenmeister, die überwiegend mit Betrieben in festem Geschäftsverkehr stehen, sind gemäß § 4 Ziff. 14 des 1 Kommissionshandelsverordnung vom 26. Mai 1966 (GBl. II Nr. 68 S. 429) Der Minister für Kultur Hoffmann;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 436 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 436) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 436 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 436)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X