Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 435

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 435 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 435); Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 21. Dezember 1981 435 Anordnung über das gewerbsmäßige Veranstalten von Spielen vom 23. November 1981 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für private Gewerbetreibende, die Spiele gemäß § 2 veranstalten. (2) Sie gelten auch für andere Veranstalter, die zu den gleichen Bedingungen gewerbsmäßig diese Spiele durchführen, ausgenommen Ausspielungen, die gleichzeitig öffentliche Lotterien im Sinne der Sammlungs- und Lotterieverordnung vom 18. Februar 1965 (GBl. II Nr. 32 S. 238) sind. §2 Begriffsbestimmungen (1) Spiele im Sinne dieser Anordnung sind insbesondere die Durchführung von Ausspielungen, wie örtliche Tombolen (Verlosungen), Geschicklichkeitsspiele (Würfeln, Ring- oder Ballwerfen, Tischräder, Fadenziehen, Nageln u. ä.), mechanische, elektrische oder elektronische Spiele' (Blinker u. ä.), der Betrieb von Spielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie Luftgewehr-, Armbrust- oder optisches und elektronisches Schießen und ähnliche Schießarten. (2) Als gewerbsmäßiges Veranstalten von Spielen im Sinne dieser Anordnung gilt ihre öffentliche Durchführung bzw. ihr öffentlicher Betrieb zwecks Erzielung von Einkommen bzw. Überschüssen, die vom Veranstalter nicht für gesellschaftliche Zwecke abgeführt werden. Das gilt auch für die vertragliche Überlassung von Spielgeräten zür öffentlichen Nutzung. (3) Spielsystem im Sinne dieser Anordnung ist die Art und Weise eines Spiels hinsichtlich seiner technischen und organisatorischen Funktion, seiner Erfolgs- bzw. Gewinnmöglichkeiten sowie seiner Relationen für Einsatz, Ausspielung und Ertrag. §3 Genehmigungspflicht (1) Das gewerbsmäßige Veranstalten von Spielen ist genehmigungspflichtig. (2) Voraussetzung für die Genehmigung ist die Zulassung des Spielsystems, ein begründetes Bedürfnis für das Veranstalten der Spiele und die Übereinstimmung ihres Inhalts mit gesellschaftlichen Erfordernissen. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Import von Spielgeräten. §4 Spielgenehmigung (1) Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 3 Abs. 1 (im folgenden Spielgenehmigung genannt) ist bei dem für den Wohnsitz bzw. Sitz des Veranstalters zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Kultur, zu stellen.1 (2) Der Rat des Kreises, Abteilung Kultur, prüft den Antrag auf der Grundlage der Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 2 und der Richtlinien des Ministeriums für Kultur. 1 Soweit Ausspielungen im Sinne dieser Anordnung gleichzeitig der Genehmigungspflicht gemäß § 3 Abs. 6 der Sammlungs- und Lotterieverordnung vom 18. Februar 1965 (GBl. IX Nr. 32 S. 238) unterliegen, gilt diese Antragstellung auch dafür. (3) Veranstaltern, die eine private Gewerbetätigkeit ausüben, wird die Spielgenehmigung in Form der Gewerbegenehmigung nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften2 erteilt. (4) Andere Veranstalter erhalten die Spielgenehmigung in Form einer Urkunde, die der Rat des Kreises, Abteilung Kultur, im Einvernehmen mit der Abteilung Finanzen ausstellt. (5) Die Spielgenehmigung muß das zugelassene Spielsystem und, soweit Spielgeräte verwendet werden, deren Nummern ausweisen. Sie kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr vorliegen. §5 Importgenehmigung Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Import von Spielgeräten ist beim Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, zu stellen. Dieser hat den Antrag mit einer Stellungnahme zum Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 2 dem Ministerium für Kultur zur Entscheidung zuzuleiten. Die Entscheidung ergeht schriftlich und ist endgültig. §6 Prüfung und Zulassung von Spielsystemen (1) Der Antrag auf Zulassung eines Spielsystems ist beim Staatszirkus der Deutschen Demokratischen Republik zu stellen. Dieser prüft das Spielsystem und entscheidet über seine Zulassung auf der Grundlage der Richtlinien des Ministeriums für Kultur. (2) Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr vorliegen. (3) Die Zulassung ist gebührenpflichtig. §7 Beschwerdeverfahren (1) Gegen die Versagung, die Befristung und den Entzug von Spielgenehmigungen und Zulassungen von Spielsystemen oder ihre Verbindung mit Auflagen kann Beschwerde eingelegt werden. Die Entscheidungen haben eine Belehrung darüber zu enthalten. (2) Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Entscheidung schriftlich unter Angabe der Gründe bei der Stelle, die die Entscheidung getroffen hat, einzulegen. Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem übergeordneten Organ dem Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, bezüglich Spielgenehmigung, dem Ministerium für Kultur, Abteilung Unterhaltungskunst, bezüglich Zulassungen von Spielsystemen zur Entscheidung zuzuleiten. Diese entscheiden innerhalb weiterer 4 Wochen endgültig über die Beschwerde. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (4) Die Entscheidung über Beschwerden bzw. Benachrich- . tigungen über ihre Weiterleitung haben schriftlich zu ergehen und sind zu begründen. Sie sind dem Einreicher der Beschwerde zuzustellen. (5) Können die im Abs. 2 geregelten Fristen im Ausnahmefall nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig ein Zwischen-? besdieid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Termins der abschließenden Entscheidung zu geben. 2 Z. Z. gilt die Verordnung vom 12. Juli 1972 über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit (GBl. H Nr. 47 S. 541).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem zunehmenden Aufenthalt von Ausländern in der Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Liebewirth Meyer Grimmer Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organ isierung politischer in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Hauptabteilung zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße des Wachregimentes Peliks Dziersynski Lehrmaterial der Juristischen Hochschule Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Erfordernisse und Wege der Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter unter-suchungsführender Referate der Linie Seite Vertrauliche Verschlußsache Lehrbuch, Vorkommnisuntersuchung - Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Krause, Die Aufgaben des Untersuchungsführers der Linie Staatssicherheit in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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