Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 431

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 431 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 431); Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 21. Dezember 1981 431 (2) Die Wirtschaftseinheiten haben in ihrem Verantwortungsbereich die Einheitlichkeit und Richtigkeit der Messungen zu gewährleisten und für die Einhaltung der meßtechnischen Ordnung die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen. Sie sind dafür verantwortlich, daß 1. geeignete und ökonomisch vorteilhafte Meßmittel (Arbeitsmeßmittel) angewendet werden, 2. die Meßmittel richtig sind (sie müssen Meßwerte ergeben, die festgelegte Fehlergrenzen nicht überschreiten), 3. die Messungen mit der erforderlichen Meßgenauigkeit durchgeführt und die Meßmittel ordnungsgemäß aufbewahrt, in Betrieb genommen, angewendet und instandgehalten werden, 4. Fristen für die periodische Prüfung der Arbeitsmeßmittel und der Normale zur Prüfung dieser Arbeitsmeßmittel festgelegt werden, 5. die zur Prüfung der Arbeitsmeßmittel verwendeten Normale innerhalb der festgelegten Fristen mit geeichten Hauptnormalen nachweisbar verglichen werden, 6. die Arbeitsmeßmitfel innerhalb der festgelegten Fristen mit einem geeichten Hauptnormal oder mit den ihm nachge-ordneten Normalen nachweisbar verglichen werden, 7. auf der Grundlage von Rechtsvorschriften Mengentoleran-. zen für Fertigpackungen festgelegt und eingehalten werden, i 8. eichpflichtige Meßmittel gültig geeicht sind, 9. die für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Messungen verantwortlichen Werktätigen über die erforderliche Qualifikation verfügen. (3) Die Leiter der Wirtschaftseinheiten sind verpflichtet, die Verantwortung der nachgeordneten Leiter und der leitenden Mitarbeiter für die Erfüllung der Aufgaben gemäß Abs. 2 in einer betrieblichen Ordnung festzulegen. §7 Kombinat (1) Die Kombinate sichern im Rahmen der einheitlichen Leitung und Planung des Reproduktionsprozesses eine hohe Wirksamkeit des Meßwesens für die Lösung ihrer volkswirtschaftlichen Aufgaben unter besonderer Beachtung einer effektiven Integration, der Meßmittel und Meßverfahren in die technologischen Prozesse. (2) Die Kombinate haben unter Berücksichtigung internationaler Bestlösungen auf dem Gebiet des Meßwesens in Vorbereitung und Durchführung der Pläne für die Verwirklichung 1. der Niveauanforderungen bei. der Neu- und Weiterentwicklung der Erzeugnisse, Verfahren und Technologien, 2. einer rationellen Überwachung des qualitativen Niveaus der Produktion und einer zuverlässigen Qualitätskontrolle der Erzeugnisse, 3. eines sicheren und störungsfreien Betriebes der technischen Anlagen die Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet des Meßwesens im notwendigen Maße zu steigern. Unter Berücksichtigung internationaler Vergleiche schaffen sie die Voraussetzungen dafür, daß die zum Einsatz kommenden Meßmittel und' Meßverfahren den Ansprüchen an die Entwicklung von wissenschaftlich-technischen Spitzenleistungen und an ihre produktionstechnische Realisierung mit hohen ökonomischen Ergebnissen gerecht werden. (3) Die Kombinate legen die Maßnahmen zur Weiterentwicklung und wirksamen Nutzung des Meßwesens auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben und Planauflagen sowie der vom Amt für. Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung vorgegebenen Schwerpunkte eigenverantwortlich fest. Die Maßnahmen sind entsprechend den Leistungs- und Ni- veauzielen für die wissenschaftlich-technische Arbeit und die Rationalisierung der Produktion insbesondere zu richten auf 1. niveaubestimmende meßtechnische Lösungen für die Intensivierung der technologischen Prozesse sowie die Sicherung der Qualität und Zuverlässigkeit der Erzeugnisse, 2. meßtechnische Lösungen für die Überwachung des sicheren und störungsfreien Betriebes der technischen Anlagen und technologischen Prozesse zur Vermeidung von Unfällen, Havarien und Produktionsstörungen sowie der daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Verluste, 3. die Erhöhung der, Leistungsfähigkeit von Meßmitteln und Meßverfahren sowie eine rationelle Organisation und Durchführung der Arbeiten zur Gewährleistung der Einheitlichkeit und Richtigkeit der Messungen, 4. die Entwicklung und den Eigenbau von spezifischen Meßmitteln sowie den Ausbau der hierfür erforderlichen Kapazitäten zur Sicherstellung einer qualitätsgerechten Produktion, zur Mechanisierung und Automatisierung von Meßprozessen sowie zur Durchführung von Versuchs- und Laborarbeiten in den Forschungs- und Entwicklungsbereichen. (4) Die Kombinate haben zu gewährleisten, daß 1. der Bedarf an Meßmitteln der Kombinatsbetriebe langfristig geplant und ihre Versorgung mit Meßmitteln in Abstimmung mit'den bilanzbeauftragten bzw. bilanzierenden Organen gesichert wird, 2. das Meßwesen im Rahmen der komplexen Maßnahmen zur betrieblichen Qualitätssicherung und Standardisierung (QSS)3 2 für die Erhöhung des technologischen Niveaus der Produktion und der Qualität der Erzeugnisse wirkungsvoll genutzt wird, 3. leistungsfähige Meßmittel eingesetzt werden, die den Effektivitäts- und Qualitätserfordernissen entsprechen, und rationelle Meßverfahren zur Anwendung gelangen. §8 Meßmittelproduzenten (1) Die Meßmittelproduzenten sind dafür verantwortlich, daß 1. die von ihnen produzierten Meßmittel unter Berücksichtigung internationaler Vergleiche den Ansprüchen, die die Entwicklung von wissenschaftlich-technischen Spitzenleistungen an die Meßtechnik stellt, gerecht werden, 2. für die Prüfung der hergestellten oder in Wahrnehmung ihrer Bilanzverantwortung importierten Meßmittel Prüfstandards erarbeitet ünd den Nutzern die erforderlichen Prüfmöglichkeiten zur Richtighaltung der Meßmittel nachgewiesen werden, 3. in Abstimmung mit den bilanzbeauftragten bzw. bilanzierenden Organen das notwendige.Zubehör für eine rationelle Anwendung der Meßmittel einschließlich der Unterlagen für die Instandsetzung bereitgestellt wird, 4. im Rahmen von Instandsetzungsleistungen des Kunden- dienstes auch die meßtechnische Prüfung der Meßmittel vorgenommen wird. , (2) Werden von den Meßmittelproduzenten Meßmittel als geeicht angeboten oder für Zwecke hergestellt, für die eine Eichung erforderlich ist, -so sind die Meßmittelproduzenten verpflichtet, die Ersteichung durch meßtechnische Prüfstellen vornehmen zu lassen, sofern das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung keine anderen Festlegungen trifft. ’ . §9 Meßtechnische Beurteilung von Importmeßmitteln (1) Der Vertragsabschluß für den Import von Meßmitteln, auch als Bestandteil kompletter Anlagen, ist nur zulässig, wenn die Meßmittel den staatlichen Standards der DDR ent- 2 Z. Z. gilt Standard TGL 29513 „Betriebliche Qualitätssicherung und Standardisierung (QSS) v;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen. Die Rolle und Aufgaben der Deutschen Volkspolizei in diesem Prozeß. Ihr sich daraus ergebender größerer Wert für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit erprobter sein, der sich besonders durch solche Eigenschaften auszeichnet, wie Kontaktfreudigkeit, hohes Maß an Einfühlungs- und Anpassungsvermögen, Entscheidungs- und Handlungsfreudigkeit, selbstbewußtes und selbstsicheres Auftreten. Er muß in der Lage sein, alle operativen Handlungen, insbesondere das Zusammentreffen mit anderen operativen Kräften, zu tarnen; operative Materialien sicher aufbewahren und unauffällig übergeben können.

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