Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 43

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 43 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 43); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 26. Januar 1981 43 Gebühren und Besonderheiten der Betriebsabwicklung innerhalb der DDR und im internationalen Telex-Verkehr. (2) Die Telex-Rufnummer des Zentralen Telex-Auskunftsdienstes ist aus dem Verzeichnis der Telex-Teilnehmer der DDR ersichtlich. §22 Telex-Rundschreibdienst (1) Vom Telex-Rundschreibdienst werden Telex-Rund-schreibverbindungen (Mehrfachverbindungen) zwischen dem Telex-Anschluß eines anmeldenden Telex-Teilnehmers und 2 oder mehreren Telex-Anschlüssen im Telex-Dienst innerhalb der DDR hergestellt und die Gebühren dafür ermittelt. (2) Telex-Rundschreibverbindungen werden vorwiegend außerhalb der Hauptverkehrszeit hergestellt. (3) Die Durchführung des Telex-Rundschreibdienstes wird durch die Deutsche Post festgelegt. (4) Die Telex-Rufnummer des Telex-Rundschreibdienstes ist aus dem Verzeichnis der Telex-Teilnehmer der DDR ersichtlich. §23 Telegrammaufgabe und -Zuschreibung über Telex-Anschlüsse (1) Telegramme können über Telex-Anschlüsse aufgegeben und zugeschrieben werden. (2) Das Aufgeben und Zuschreiben von Telegrammen über Telex-Anschlüsse unterliegt den Bestimmungen der Telegrammordnung6. (3) Die Telex-Rufnummer der Telex-Telegrammaufnahme ist aus dem Verzeichnis der Telex-Teilnehmer der DDR ersichtlich. Abschnitt VII Materielle Verantwortlichkeit und Sanktionen § 24 Ersatzpflicht der Deutschen Post (1) Die Deutsche Post ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie beim Einrichten, Instandhalten, Ändern oder Abbrechen von Telex-Einrichtungen unter Verletzung ihr obliegender Rechtspflichten rechtswidrig einen Schaden verursacht. (2) Die Ersatzpflicht entfällt, wenn der Schaden entstanden ist, weil der Telex-Teilnehmer verdeckt geführte Starkstrom-, Wasserleitungs- oder ähnliche Anlagen nicht angegeben hat. §25 Ersatzpflicht des Telex-Teilnehmers (1) Der Telex-Teilnehmer ist für Schäden verantwortlich, die er der Deutschen Post durch Verletzung seiner Pflichten aus dem Telex-Teilnehmerverhältnis rechtswidrig verursacht hat. (2) Die Verantwortlichkeit des Telex-Teilnehmers besteht auch für Personen, denen der Telex-Teilnehmer seine Telex-Einrichtungen zur ständigen Benutzung oder zur Mitbenutzung überläßt. §26 Sperren von Telex-Anschlüssen durch die Deutsche Post Ist ein Telex-Teilnehmer mit dem Entrichten der Gebühren im Rückstand oder verletzt er die- Teilnehmerpflichten gemäß § 4 dieser Anordnung, ist die Deutsche Post berechtigt, nach entsprechender Ankündigung seine Telex-Anschlüsse zu sperren (Zwangssperre), ohne daß dadurch das Telex-Teilnehmerverhältnis beendet wird. Abschnitt VIII Schlußbestimmungen §27 Beschwerdeverfahren Gegen Entscheidungen oder Maßnahmen nach den §§ 3, 5, 7 und 26 kann der Betroffene Beschwerde einlegen. Das Beschwerdeverfahren regelt sich nach § 55 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen. §28 Sonderregelungen, (1) Abweichungen von dieser Anordnung, die im Interesse der Sicherheit des Staates erforderlich sind, werden für die bewaffneten Organe im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien vereinbart. (2) Das Beanspruchen des Telex-Dienstes der Deutschen Post durch diplomatische Missionen und andere ausländische Vertretungen erfolgt über das Dienstleistungsamt für Ausländische Vertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik. §29 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. März 1981 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 3. April 1959 über den Telexdienst Telexordnung (GBl. I Nr. 28 S. 451), Anordnung Nr. 2 vom 29. November 1966 über den Telexdienst Telexordnung (GBl. II Nr. 157 S. 1252), Anordnung Nr. 3 vom 19. Mai 1969 über den Telexdienst Telexordnung (GBl. II Nr42 S. 269), Anordnung Nr. 4 vom 20. Februar 1970 über den Telexdienst Telexordnung (GBl. II Nr. 23 S. 175). Berlin, den 30. Dezember 1980 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Schulze Anordnung über Telex-Gebühren Telex-Gebührenordnung (TXGO) vom 30. Dezember 1980 Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Femmeldewesen (GBl. I Nr. 27 S. 365) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Gebühren (1) Die Gebühren für den Telex-Dienst innerhalb der DDR gemäß .den Bestimmungen der Telex-Ordnung1 sind in der Anlage zu dieser Anordnung wie folgt aufgeführt: 6 Z. Z. gilt die Telegrammordnung vom 26. Oktober 1973 (GBl. I Nr. 54 S. 531; Ber. GBL I 1974 Nr. 2 S. 20). 1 Z. Z. gilt die Anordnung vom 30. Dezember 1980 über den Telex-Dienst - Telex-Ordnung - (TXO) (GBL I 1981 Nr. 3 S. 38).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit nach dem Primat der Vorbeugung in dar politisch-operativen Arbeit im Sinnees darf nichts passieren durch die Aufdeckung und Aufklärung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz und Sicherheitsbeauftragten. Umfassende Nutzung der inoffiziellen Basis, besonders der Reisekader in das nichtsozialistische Ausland, zur Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten sollen und können durch die Prüfung von Verdachtshinweisen als Form der offiziellen staatlichen Untersuchungstätigkeit nicht ersetzt oder eingeschränkt werden.

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