Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 429

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 429 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 429); 429 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1981 Berlin, den 21. Dezember 1981 Teil I Nr. 37 Tag Inhalt Seite 26.11. 81 Verordnung über das Meßwesen 429 13.11.81 Bekanntmachung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet der Steuern 432 24.11. 81 Anordnung über die Erhebung der Lotteriesteuer 433 4.12. 81 Durchführungsbestimmung zur Sammlungs- un'd Lotterieverordnung 433 23.11.81 Anordnung über das gewerbsmäßige Veranstalten von Spielen 435 20.10.81 Erste Durchführungsbestimmung zum Umsatzsteuergesetz 436 20.10. 81 Erste Durchführungsbestimmung zum Beförderungsteuergesetz 437 24.11.81 Anordnung über die Aufhebung finanzrechtlicher Bestimmungen 438 12.11.81 , Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Umgebung von Verkehrsanlagen Mitbenutzung von Grundstücken i , .1 438 25.11.81 Anordnung über die Auszeichnung von Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen, sozia- listischen Genossenschaften, Truppenteilen und Territorien für vorbildliche energiewirtschaftliche Arbeit 441 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 444 Verordnung über das Meßwesen vom 26. November 1981 Zur Entwicklung und wirksamen Nutzung eines leistungsfähigen Meßwesens sowie zur Sicherung der Einheitlichkeit und Richtigkeit der Messungen wird folgendes verordnet: I. Geltungsbereich und Grundsätze §1 Geltungsbereich (1) Diese' Verordnung gilt für Wirtschaftseinheiten, wirtschaftsleitende Organe und Staatsorgane sowie deren Einrichtungen. (2) Wirtschaftseinheiten im Sinne dieser Verordnung sind 1. Kombinate, 2. Betriebe, 3. sozialistische Genossenschaften, 4. Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks. 3 (3) Für wissenschaftliche Einrichtungen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens gilt diese Verordnung entsprechend. §2 Grundsätze Das Meßwesen hat einen großen Beitrag für die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und die Erhöhung seiner ökonomischen Wirksamkeit, für die Steigerung der Effektivität und Qualität der Produktion durch höhere Veredlung der Rohstoffe, die Sicherung einer höhen Energie- und Materialökonomie sowie für die umfassende sozialistische Rationalisierung zu leisten. Die Entwicklung der materiell-technischen Basis für das Meßwesen ist untrennbarer Bestandteil des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der umfassenden sozialistischen Rationalisierung aller Zweige des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses und muß in dieser Einheit in der Volkswirtschaft und den anderen gesellschaftlichen Bereichen geleitet, geplant und realisiert werden. II. Aufgaben der Staatsorgane und der bilanzierenden Organe Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung §3 (1) Das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung sichert in enger Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Staatsorganen und den Kombinaten, die den Ministerien direkt unterstellt sind, die Durchsetzung der staatlichen Erfordernisse zur Gewährleistung eines auf höchste Effektivität und Qualität der gesellschaftlichen Arbeit ausgerichteten Meßwesens.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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