Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 390

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 390 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 390); 390 Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 27. November 1981 die Zweite Verordnung vom 11. Oktober 1976 zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Genossenschaftsbauern (GBl. I Nr. 37 S. 4381. Berlin, den 19. November 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Leiter des Amtes für Preise Halbritter Minister Zweite Verordnung1 * S. über das Statut der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. November 1981 Zur Änderung der Verordnung vom 6. Juni 1972 über das Statut der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 38 S. 438) wird folgendes verordnet: §1 Der § 9 Abs. 1 und die Absätze 4 bis 6 erhalten folgende Fassung: „(11 Der Akademie gehören Ordentliche Mitglieder, Korrespondierende Mitglieder und Auswärtige Mitglieder an. Die Zahl der Ordentlichen Mitglieder und Korrespondierenden Mitglieder beträgt insgesamt höchstens 81, wovon etwa die Hälfte Ordentliche Mitglieder sein sollten. (41 Zu Korrespondierenden Mitgliedern der Akademie können Wissenschaftler, vor allem junge Wissenschaftler und Praktiker der Deutschen Demokratischen Republik, gewählt werden, die in besonderem Maße zur Entwicklung der Agrarwissenschaften oder der im Abs. 2 genannten Wirtschaftszweige beitragen. Ihre Wahl erfolgt für die Zeit bis . zur nächsten Zuwahl gemäß Abs. 7. Die Wiederwahl als Korrespondierendes Mitglied ist zulässig. Die Pflichten und Rechte der Korrespondierenden Mitglieder entsprechen, ausgenommen das Wahlrecht, denen der Ordentlichen Mitglieder nach Abs. 3. (51 Als Auswärtige Mitglieder können Wissenschaftler anderer Staaten und aus Berlin-West gewählt werden, die in besonderem Maße zur Entwicklung der Landwirtschaftswissenschaften und benachbarter Wissenschaftsdisziplinen beigetragen haben und die Aufgaben der Akademie anerkennen. Die Auswärtigen Mitglieder haben das Recht, an Sitzungen des Plenums mit beratender Stimme teilzunehmen. (61 Ordentliche Mitglieder und Korrespondierende Mitglieder, die an der Arbeit der Akademie aktiv teilnehmen, erhalten eine Aufwandsentschädigung nach den dafür geltenden Bestimmungen.“ §2 Der i§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(11 Das Plenum besteht aus den Ordentlichen Mitgliedern und den Korrespondierenden Mitgliedern der Akademie.“ §3 (11 Im § 11 Abs. 2 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Der Sektion können Ordentliche Mitglieder und Kor- 1 (1.) Verordnung vom 6. Juni 1972 (GBl. II Nr. 38 S. 438) in der Passung der Anordnung vom 29. Januar 1979 (GBl. I Nr. 6 S. 60) respondierende Mitglieder der Akademie sowie weitere Wissenschaftler aus den Instituten der Akademie, aus Universitäten, Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, bewährte Praktiker und Vertreter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe angehören.“ (21 Im § 11 Abs. 3 erhält der Satz 1 folgende Fassung: „Die Sektionen werden von Vorsitzenden geleitet, die in der Regel Ordentliche Mitglieder oder Korrespondierende Mitglieder der Akademie sind.“ §4 Der § 14 erhält folgende Fassung: „§ 14 Rechtsfähigkeit und Rechtsstellung (11 Die Einrichtungen der Akademie sind rechtsfähig und juristische Personen. Den Instituten in Forschungszentren kann die Rechtsfähigkeit und der Status einer juristischen Person verliehen werden. Die §§ 31 und 34 und die .§§ 35 bis 40 der Verordnung vom 8. November 1979 über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (GBl. I Nr. 38 S. 3551 gelten entsprechend. (21 Die Einrichtungen der Akademie werden durch Anweisung des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft gegründet, an- und ausgegliedert sowie aufgelöst. Sie geben sich ein eigenes Statut. Für die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und mit der Akademie gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung.“ §5 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 20. November 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft K u h r i g Bekanntmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 18. November 1981 Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates die nachfolgenden Rechtsvorschriften am 30. November 1981 außer Kraft treten: Verordnung vom 16. März 1950 zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes und zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Intelligenz (GBl. Nr. 28 S. 1851; Durchführungsverordnung vom 16. November 1950 zu der Verordnung zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes (Schaffung einer Zentralstelle für wissenschaftliche Literaturi (GBl. Nr. 133 S. 11661; Dritte Durchführungsbestimmung vom 17. Dezember 1953 zur Verordnung zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes Verbesserung der Beschaffung und der Begutachtung des Bezuges wissenschaftlicher Literatur aus Westdeutschland und dem kapitalistischen Ausland (GBl. 1954 Nr. 6 S. 361; Vierte Durchführungsbestimmung vom 1. August 1955 zur Verordnung zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes (GBl. I Nr. 67 S. 5631;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Alternative an den Staatsanwalt entspricht der Regelung der über die ausschließlich dem Staatsanwalt vorbehaltene Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuch von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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