Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 384

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 384 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 384); 384 Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 20. November 1981 Preisliste 4 Aufkaufpreise für Felle von Karakullämmern und Waschbären. Preisliste 5 Abgabepreise für rohe Edelfuchsfelle Preisliste 6 Abgabepreise für Felle von Karakullämmern und Waschbären Preisliste 7 Importabgabepreise für Edelpelzfelle (2) Die Abgabepreise für rohe Nerzfelle und rohe Nutriafelle ergeben sich aus den in den Preislisten 1 und 2 enthaltenen Aufkaufpreisen zuzüglich der Handelsspanne gemäß § 5. (3) Die Aufkauf-, Abgabe- und Importabgabepreise der Preislisten gemäß Abs. 1 sind Festpreise. §4 Gütebestimmungen (1) Die Aufkauf- und Abgabepreise der Preislisten 1 bis 6 gelten für Erzeugnisse, die den verbindlichen DDR- oder Fachbereichstandards oder den in den Preislisten enthaltenen Gütebestimmungen entsprechen. (2) Die Importabgabepreise gelten für Erzeugnisse, die den in der Preisliste 7 festgelegten Güte- und Abnahmebestimmungen entsprechen. Zu- oder Abschläge von den in der Preisliste 7 genannten Importabgabepreisen werden erhoben oder gewährt bei Abweichungen von den in der Preisliste festgelegten Güte-, und Abnahmebestimmungen. Erfolgt zwischen den Partnern außerhalb der DDR und dem VE Außenhandelsbetrieb INTERPELZ eine Vereinbarung bezüglich der Minderung des Gebrauchswertes zur Gewährung eines Preisabschlages, dann ist dieser Preisabschlag in gleichem Prozentsatz vom Importabgabepreis zu gewähren. §5 Handelsspannen (1) Es gelten folgende Handelsspannen: für rohe Nerzfelle 6 % des Aufkaufpreises gemäß Preis- liste 1 für rohe Nutriafelle 4% des Aufkaufpreises gemäß Preisliste 2 für rohe Edelfuchsfelle 3 % des Aufkaufpreises gemäß Preisliste 3. (2) Die Handelsspanne für Felle von Karakullämmern und Waschbären ist Bestandteil des Abgabepreises und ergibt sich aus der Differenz zwischen Aufkauf- und Abgabepreis. §6 Preisstellung (1) Die Aufkaufpreise gelten für Lieferungen frei Aufkaufstelle des VEB tierische Rohstoffe Leipzig. (2) Die Abgabepreise gelten ab Lager des VEB tierische Rohstoffe Leipzig beladen, transportsicher verpackt. Von den Verpackungskosten dürfen nur weiterberechnet werden: a) die Abnutzungsbeträge für Leihverpackung3 b) der preisrechtlich zulässige Einstandspreis der Außenverpackung, sofern die Außenverpackung keine Leihverpackung ist. Werden derartige Verpackungsmittel vom Empfänger zurückgeliefert, sind unter Berücksichtigung der Wertminderung Gutschriften zu erteilen. (3) Die Importabgabepreise gelten: bei Lieferungen mit der Eisenbahn frei beladen ankom-mender Waggon Grenzmarkierung (Tarifschnittpunkt) der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen mit Straßenfahrzeugen frei beladen ankommendes Fahrzeug Grenzmarkierung (Tarifschnittpunkt) der Deutschen Demokratischen Republik, 3 z. Z. gilt die Leihverpackungsanordnung vom 10. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 1 S. 7). bei Lieferungen mit dem Binnenschiff frei beladen ankommendes Schiff Grenzmarkierung (Tarifschnittpunkt) der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen auf dem Seewege frei beladenes Käuferfahrzeug (Waggon, LKW usw.) Kai oder frei Käufers-Lager im Seehafen der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen auf dem Luftwege frei beladen ankom-mfeyies Flugzeug Ankunftsflughafen der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen auf dem Postwege portofrei Empfänger. §7 Produktgebundene Abgaben4 Die produktgebündenen Abgaben für Edelfuchsfelle werden dem VEB tierische Rohstoffe Leipzig durch das zuständige Preiskoordinierungsorgan5 mitgeteilt. §8 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Aufkaufpreise gegenüber den Betrieben und Einrichtungen der Landwirtschaft und den individuellen Produzenten, am 1. Januar 1982 in Kraft. (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung über die Aufkaufpreise gegenüber den Betrieben und Einrichtungen der Landwirtschaft und den individuellen Produzenten treten am 1. November 1981 in Kraft. (3) Diese Anordnung greift in laufende Verträge ein und gilt für lle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß den Absätzen 1 und 2 an erfolgen. (4) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten außer Kraft: a) Preisanordnung Nr. 2045 vom 5. Juli 1965 über Erzeu- gerpreise für tierische Rohstoffe Pelzfelle (GBl. II Nr. 80 S. 605), Preisanordnung Nr. 3056 vom 30. September 1964 Rohe Pelzfelle, Hasen- und Schneidekaninfelle (Sonderdruck Nr. P 3056 des Gesetzblattes), Anordnung Nr. Pr. 68 vom 21. Dezember 1970 Erzeuger- und Abgabepreise für rohe Nutriafelle (GBl. II 1971 Nr. 21 S. 174), Anordnung Nr. Pr. 82 vom 20. Dezember 1971 Aufkauf- und Abgabepreise für rohe Nerzfelle (GBl. II 1972 Nr. 3 S. 31); b) alle Bestimmungen der Preisanordnung Nr. 3000/2 vom 2. Dezember 1964 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (GBl. II Nr. 121 S. 947), Preisanordnung Nr. 3000/16 vom 10. Dezember 1966 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Indu- striepreisreform (Erweiterung des Anwendungsbereiches der am 1. April 1964, am 1. Januar 1965 und am 1. Juli 1966 in Kraft getretenen Preisanordnungen) (GBl. II Nr. 154 S. 1145), \ die den Geltungsbereich der unter Buchst, a genannten Preisvorschriften betreffen; c) alle i i Ergänzung und auf der Grundlage der unter Buchstaben a und b genannten Preisvorschriften erteilten Preiskarteiblätter und von den Leitern der Preiskoordinierungsorgane herausgegebenen Preisvorschriften. 4 Z. Z. gelten die Verordnung vom 1. März 1972 über produktgebundene Abgaben und Subventionen PAVO (GBl. XI Nr. 12 S. 137), die 1. PADB vom 1. März 1972 (GBl. II Nr. 12 S. 141) und die 3. PADB vom 21. April 1979 (GBl. I Nr. 13 S. 95). 5 z. Z. gilt die Anordnung Nr. Pr. 304 vom 7. Dezember 1979 über die Nomenklatur der Preiskoordinierungsorgane (Sonderdruck Nr. 1008 des Gesetzblattes).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Orientierungen auf Personen Personenkreise entsprechend der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Feindlich-negative Einstellungen stellen - wie bereits im Abschnitt dargelegt wurde - mit ihrer Eigenschaft als Handlungstendenz die Bereitschaft der betreffenden Bürger zu einem feindlich-negativen Handeln dar.

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