Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 383

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 383 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 383); Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 20. NovembeT 1981 383 Anordnung Nr. Pr. 362 über die Erzeugerpreise für Rohtabak, unfermentiert vom 28. Oktober 1981 Geltungsbereich §1 e (1) Für die Erzeugnisse der Schlüsselnummer1 312 26 31 0 Rohtabak (dachreif) gelten die mit dieser Anordnung festgesetzten Erzeugerpreise. (2) Durch die mit dieser Anordnung festgesetzten Erzeugerpreise werden weder die Preise für die Lieferung von Erzeugnissen und die Durchführung von Leistungen für die Bevölkerung verändert, noch dürfen solche Veränderungen auf der Grundlage dieser Anordnung vorgenommen werden. §2 Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für Lieferer von Rohtabak, unfermentiert, entsprechend dem Standard (TGL)1 2 3 an den VEB Tabakkontor Dresden. §3 Erzeugerpreise für Rohtabak, unfermentiert (1) Die Erzeugerpreise für Rohtabak, unfermentiert, betragen bei Blattgutart Güteklasse M/kg Schneidegut, heißluftgetrocknet (ohne Virginia) Sandblatt, Hauptgut I 14,50 Sandblatt, Hauptgut II 12,50 Sandblatt, Hauptgut III 10,- Hauptgut IV 6,50 Burley Sandblatt oder Hauptgut I 16,- Sandblatt, Haüptgut II 13,- Sandblatt, Hauptgut III 10,- Sandblatt, Hauptgut IV 6,50 Zigarrengut, handgetrocknet Sandblatt, Hauptgut IS 14,- Sandblatt, Hauptgut I 13,- Sandblatt, Hauptgut II 11- Sandblatt, Hauptgut III 9,50 Sandblatt, Hauptgut IV 6,50 Grumpen IV 6,50. (2) Die Erzeugerpreise sind Festpreise. (3) Für Rohtabak, unfermentiert, der dem Standard (TGL) nicht entspricht, ist ein Preis gemäß der Verwertbarkeit des Tabaks zwischen Lieferer und Abnehmer zu vereinbaren. §4 Preisabschläge Für Rohtabak, unfermentiert, werden folgende Preisabschläge angewandt: überhöhter Wassergehalt bis 3 % (absolut) 0,15 M/kg Anrechnungsmasse überhöhter Wassergehalt über 3% (absolut) 0,30'M/kg Anrechnungsmasse unverwertbare Anteile über 5 %, aber höchstens 10 % 0,30 M/kg Anrechnungsmasse. 1 Die angegebene Schlüsselnummer beruht auf der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur der Deutschen Demokratischen Republik, Teil VI, Neudruck 1973, 1. bis 8. Ergänzung - Stand 1. Januar 1982. 3 Z. Z. gilt der Standard TGL 6465/01 - Rohtabak, unfermentiert . §5 Preisstellung Die Erzeugerpreise gelten frei vereinbarter Abnahmestelle des VEB Tabakkoritor Dresden. §6 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt ab Ernte 1982 an erfolgen. (2) Gleichzeitig tritt die Preisanordnung Nr. 2023/1 vom 28. August 1968 Erzeugerpreise für Frischblatt- und unfermentierten Rohtabak (GBl. II Nr. 92 S. 749) außer Kraft. Berlin, den 28. Oktober 1981 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie I. V.: Dr. N i e m a n n Staatssekretär Der Leiter des Amtes für Preise I.V.: Domagk Staatssekretär Anordnung Nr. Pr. 378 über die Preise für rohe Edelpelzfelle vom 28. Oktober 1981 Geltungsbereich §1 (1) Für Erzeugnisse der Schlüsselnummem1 313 37 11 0 Rohe Edelpelzfelle, Füchse 313 37 12 0 Rohe Edelpelzfelle, Nerze 313 37 13 0 Rohe Edelpelzfelle, Waschbären 313 37 14 0 Rohe Edelpelzfelle, Sumpfbiber (Nutria) 313 37 15 0 Rohe Edelpelzfelle, Karakullämmer gelten die mit dieser Anordnung festgesetzten Aufkaufpreise, Handelsspannen, Abgabe- und Importabgabepreise. (2) Durch die mit dieser Anordnung festgesetzten Aufkaufpreise, Handelsspannen, Abgabe- und Importabgabepreise werden weder die Preise für die Lieferung von Erzeugnissen und die Durchführung von Leistungen für die Bevölkerung verändert, noch dürfen solche Veränderungen auf der Grundlage dieser Anordnung vorgenommen werden. §2 (1) Die Aufkaufpreise gelten für alle Lieferer von Erzeugnissen gemäß § 1 Abs. 1 bei Lieferungen an den VEB tierische Rohstoffe Leipzig. (2) Die Abgabepreise, Handelsspannen und Importabgabepreise gelten für alle Lieferer und gegenüber allen Abnehmern von Erzeugnissen gemäß § 1 Abs. 1. §3 Preislisten (1) Die Aufkauf-, Abgabe- und Importabgabepreise sind in folgenden Preislisten2 aufgeführt: Preisliste 1 Aufkaufpreise für rohe Nerzfelle Preisliste 2 Aufkaufpreise für rohe Nutriafelle Preisliste 3 Aufkaufpreise für rohe Edelfuchsfelle 1 Die angegebenen Schlüsselnummern beruhen auf der Erzeugnis-und Leistungsnomenklatur der Deutschen Demokratischen Republik, Teil VI, Neudruck 1973, 1. bis 7. Ergänzung Stand 1. Januar 1981. 2 Die Preislisten 1 bis 6 werden von der WB tierische Rohstoffe, die Preisliste 7 vom VE Außenhandelsbetrieb INTERPELZ den Lieferern und dem sonstigen berechtigten Empfängerkreis direkt zugestellt.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 383 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 383) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 383 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 383)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

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