Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 367

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 367 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 367); .367 Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 11. November 1981 §46 Durchführung der industriellen Instandsetzung 1) Der Leistende ist verpflichtet, die zugeführte Bewaffnung und Ausrüstung auf ihre Instandsetzungswürdigkeit zu untersuchen und eine Befundaufnahme durchzuführen, die nach Art und Umfang der vereinbarten Instandsetzungsleistung entspricht. Stellt der Leistende bei der Befundaufnahme oder der Durchführung der Instandsetzung fest, daß zusätzliche Leistungen' erforderlich sind o;der die industrielle Instandsetzung mit geringerem Aufwand durchgeführt werden kann, hat er das dem Besteller unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Auf der Grundlage der Entscheidung des Bestellers ist der Wirtschaftsvertrag zu ändern. (2) Die Inbetriebnahme von Bewaffnung und Ausrüstung oder Teilen davon im Bereich des Leistenden und seiner Kooperationspartner hat nur zu Kontroll-, Prüf- oder Abnahmezwecken auf der Grundlage der militärischen Bestimmungen zu erfolgen. (3) Der Leistende ist durch eigene und kooperative Maßnahmen zur Sicherstellung der Regenerierung sowie zur Eigenfertigung von Ersatz- und anderen Teilen für den Eigenbedarf und den Besteller verpflichtet. Dies gilt nicht für die Teile und Bauteile, bei denen vom Hersteller die Verwendung von Originalteilen vorgeschrieben bzw. in Abhängigkeit vom Verschleiß vorgesehen ist. (4) Der Leistende ist berechtigt, äquivalente Teile und Bauteile einzusetzen, wenn er nachweist, daß die technischen und konstruktiven Parameter und Eigenschaften der Teile sowie die militärischen Bestimmungen eingehalten werden. Der Einsatz von Äquivalenten ist keine technische Änderung gemäß § 33 Abs. 1. §47 Rückführung (1) Der Leistende hat instandgesetzte Bewaffnung und Ausrüstung, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, zur Rückführung so bereitzustellen und zu sichern, daß der mit der Rückführung Beauftragte eine Funktionsüberprüfung durchführen urtd die Vollständigkeit überprüfen kann. (2) Bei Selbstabholung hat der Beauftragte des Empfängers das Recht, die Übernahme der instandgesetzten Bewaffnung und Ausrüstung zu verweigern, wenn diese nicht vollständig ist oder Mängel der Funktions-, Betriebs- und Verkehrssicherheit festgestellt werden. (3) Bei der Rückführung mit der Bahn ist der Leistende zur Verladung unter Einhaltung geltender Vorschriften und militärischer Forderungen verpflichtet. (4) Ist die Rückführung mit einer Zuführung gleichartiger Bewaffnung und Ausrüstung zeitlich verbunden, kann der Leistende bei Nichteinhaltung des Rückführungstermins keine Rechtsansprüche wegen Bestellerverzug geltend machen. §48 Garantie (1) Für Instandsetzungsleistungen an Bewaffnung und Ausrüstung gelten folgende Garantiezeiten, sofern in anderen Rechtsvorschriften keine längeren Zeiten vorgeschrieben sind: a) für Erzeugnisse der Elektrotechnik/ Elektronik, Feinmechanik/Optik' 12 Monate b) für alle übrigen Erzeugnisse 6 Monate. Bei Komplexinstandsetzungen sind die für jedes Teilsystem zutreffenden Garantiefristen anzuwenden. (2) Der Nutzer ist zur Aufrechterhaltung der Gefechtsbereitschaft berechtigt, während der Garantiezeit auftretende Mängel an instandgesetzter Bewaffnung und Ausrüstung selbst nachzubessern. Er hat die zum Nachweis der Mängel erforderlichen Beweise zu sichern, den Leistenden unverzüglich über Art und Umfang der selbst durchgeführten Nachbesserung schriftlich zu unterrichten und den Ersatz der notwendigen Aufwendungen zu fordern. 4. Abschnitt Dienst- und Vcrsorgungsleistungen im Territorium §49 Gegenstand (1) Die Wirtschaftseinheiten sind verpflichtet, mit den bewaffneten Organen Wirtschaftsverträge über Dienst- und Versorgungsleistungen im .Territorium, insbesondere über a) die Instandsetzung, Wartung und Pflege von handelsüblicher Technik und Ausrüstung, b) die Begutachtung und Verwertung von Technik und Ausrüstung im Falle ihrer Aussonderung, c) das Waschen, Reinigen, Färben und Reparieren von Bekleidung und Ausrüstung, einschließlich deren Abholung und Rücklieferung, d) die Schädlingsbekämpfung in Wirtschafts- und Lagereinrichtungen, e) die Lagerung von Technik, Ausrüstung und Versör-gungsgütern, f) die Versorgung mit Lebensmitteln, g) die Versorgung mit Arzneimitteln und anderen medizinischen Versorgungsgütern sowie ihre Wälzung, h) stadtwirtschaftliche Dienstleistungen abzuschließen. (2) Für die Instandsetzung, Wartung und Pflege gelten die §§ 44 bis 48 entsprechend. Die zur Beseitigung von Schäden erforderlichen Instandsetzungsverträge sind auf Verlangen des Bestellers unverzüglich und mit solchen Leistungsterminen abzuschließen, durch die der Eintritt von Folgeschäden auf das Mindestmaß begrenzt wird. §50 Bedarfsabstimmnng Die bewaffneten Organe sind verpflichtet, das zuständige örtliche Staatsorgan über erstmalig auftretenden Bedarf an Dienst- und Versorgungsleistungen im Territorium und über wesentliche Veränderungen dieses Bedarfs rechtzeitig schriftlich zu informieren und Abstimmungen über die militärökonomisch effektive Bedarfsdeckung durchzuführen. §51 Pflicht zur Bedarfsdeckung (1) Die Vorsitzenden der Räte der Kreise haben zu gewährleisten, daß der Bedarf der bewaffneten Organe an Dienst- und Versorgungsleistungen durch leistungsstarke Wirtschaftseinheiten im Territorium gedeckt wird. Sie haben Entscheidungen zur Deckung des Bedarfs der bewaffneten Organe zu treffen. (2) Kann die Deckung des Bedarfs der bewaffneten Organe an Dienst- und Versorgungsleistungen durch den Vorsitzenden' des zuständigen Rates des Kreises-nicht gesichert werden, hat er bei Unterbreitung von Lösungsvorschlägen die Entscheidung des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes zu beantragen. (3) Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes hat in Abstimmung mit dem Leiter des für die Leistungsart zuständigen Staatsorgans oder wirtschaftsleitenden Organs die Entscheidung. zur Deckung des Bedarfs der bewaffneten Organe zu treffen. 5. Abschnitt Investitionen und Baureparaturen §52 Einsatz von General- und Hauptauftragnehmern (1) Der Besteller ist berechtigt, auf der Grundlage von Planentscheidungen den vorhabenbezogenen Einsatz eines geeigneten Generalauftragnehmers und/oder geeigneter Hauptauftragnehmer für die Mitwirkung bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung sowie die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und Baureparaturen bei dem zuständigen Minister oder Vorsitzenden des Rates des Bezirkes zu verlangen. Diese haben innerhalb von 6 Wochen zu entscheiden. Der § 11 Abs. 7 gilt entsprechend. (2) Steht im Rahmen des Kapazitätsausgleiches ein Generalauftragnehmer oder Hauptauftragnehmer aus'einem dem;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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