Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 357

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 357 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 357); r\y ' l -}5\N ! # Ü * VkJ* t t a 1 Wi ? 3bÄ/ GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 357 1981 Berlin, den 11. November 1981 Teil I Nr. 31 Tag Inhalt Seite 15.10. 81 Verordnung über Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe Lieferverordnung (LVO) 357 15.10.81 Verordnung über die Tätigkeit von Militärabnehmern Militärabnehmerverordnung (MAVO) - 368 Verordnung über Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe Lieferverordnung (LVO) vom 15. Oktober 1981 Auf Grund des § 15 des Verteidigungsgesetzes vom 13. Oktober 1978 (GBl. I Nr. 35 S. 377) wird zur Durchführung der §§ 7 und 8 Abs. 1 dieses Gesetzes folgendes verordnet: Erster Teil Allgemeine Bestimmungen für Wirtschaftsbeziehungen zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung 1. Abschnitt Grundsätze und Geltungsbereich §1 Grundsätze (1) Die ökonomische Sicherstellung der Landesverteidigung und die Erfüllung der ökonomischen Aufgaben zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und Ordnung (im folgenden ökonomische Sicherstellung der Landesverteidigung genannt) als wesentliche Voraussetzung zur Sicherung der Gefechtsund Mobilmachungsbereitschaft sowie der Kampfkraft der bewaffneten Organe sind integrierter Bestandteil der Wirtschaftspolitik des sozialistischen Staates. Die Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften haben die ihnen übertragenen Aufgaben zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung vollständig, qualitäts-, Sortiments- und termingerecht zu erfüllen. (2) Die ökonomische Sicherstellung der Landesverteidigung erfolgt auf der Grundlage der zentralen staatlichen militärökonomischen Planung. Die dazu erteilten speziellen Staatsaufgaben und Staatsauflagen sowie die auf Kennziffern der zentralen staatlichen militärökonomischen Planung beruhenden anderen Bedarfsforderungen sind verbindlich für die Bilanzierung und die eigenverantwortliche Gestaltung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen. §2 Verantwortung der Leiter Die Minister, die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise, die Generaldirektoren der Kombinate, die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe, die Direktoren der Betriebe sowie die Leiter der Einrichtungen und die Vorsitzenden der Genossenschaften (im folgenden Leiter genannt) sind in ihrem Verantwortungsbereich für die Leitung, Planung, Kontrolle und Erfüllung der übertragenen Aufgaben zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung persönlich verantwortlich. Sie haben dazu rechtzeitig die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Entscheidungen nachgeordneter Leiter, die gegen Rechtsvorschriften zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung verstoßen, sind von ihnen unverzüglich aufzuheben. Die persönliche Verantwortung der Leiter schließt die Pflicht zur Beantragung und Herbeiführung notwendiger Leitungsund Planentscheidungen ein, wenn das für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung erforderlich ist. Geltungsbereich §3 (1) Diese Verordnung gilt, wenn bei Wirtschaftsbeziehungen gemäß '§ 4 Abs. 1 als Besteller auftreten: a) das Ministerium für Nationale Verteidigung, b) das Ministerium des Innern, c) das Ministerium für Staatssicherheit sowie ihre nachgeordneten Dienststellen und Betriebe (im folgenden bewaffnete Organe genannt). (2) Besteller im Sinne dieser Verordnung sind auch: a) die Zollverwaltung der DDR, b) die Staatliche Verwaltung der Staatsreserve, c) der Ingenieur-Technische Außenhandel, d) die Staatliche Plankommission, Abteilung Regierungsaufträge, e) der VEB Spezialbau Potsdam, f) die Hauptdirektion Spezialhandel mit ihren Großhandels- und Versorgungsbetrieben, g) der Zentralvorstand der Gesellschaft für Sport und Technik und weitere vom Ministerrat festgelegte Organe. (3) Auf Antrag des zuständigen Ministers oder des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes kann der Minister für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission die Erweiterung des Geltungsbereiches dieser Verordnung zeitlich begrenzt für weitere Staatsorgane, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie für Investitionsvorhaben bzw. andere Maßnahmen festlegen, wenn dies im Interesse der Landesverteidigung zwingend erforderlich ist. Die Staatsorgane, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen gelten in dem festgelegten Umfang sowie für die festgelegte Zeit als Besteller im Sinne dieser Verord- \ /;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Disziplinarvor-schrift Staatssicherheit als Referatsleiter aus. Im Rahmen der politisch-operativen Aufgabenerfüllung beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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