Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 355

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 355 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 355); Gesetzblatt Teil I Nr. 30 Ausgabetag: 29. Oktober 1981 355 Industrieöfen bereitgestellt werden, die den volkswirtschaftlich optimalen Energieträgereinsatz sichern und den Grundsätzen der rationellen Energieanwendung entsprechen, die Möglichkeiten der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung mit den Ländern des RGW optimal genutzt werden, die für die weitere Entwicklung des Industrieofenbaus entscheidenden neu- bzw. weiterzuentwickelnden Zulieferungen entwicklungsseitig abgestimmt und entsprechend 'den Erfordernissen realisiert werden, auf die zielgerichtete Aus- und Weiterbildung von Fachkadern für den Industrieofenbaü Einfluß genommen wird. Sie haben dazu die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. (2) Die Tätigkeit der Erzeugnisgruppen des Industrieofenbaus gemäß Anlage 1 leitet sich aus den im Abs. 1 genannten Aufgaben ab. (3) Zu den Erzeugnisgruppen des Industrieofenbaus im Sinne dieser Anordnung gehören Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, die an der wissenschaftlich-technischen und technologischen Vorbereitung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von Industrieöfen einschließlich bedeutender Zulieferungen beteiligt sind. §3 (1) Die unterschiedliche Zuordnung der Kapazitäten des Industrieofenbaus erfordert, die Lösung der Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 zu koordinieren. Diese Aufgabe obliegt dem Minister für Elektrotechnik und Elektronik. (2) Zur Koordinierung der Tätigkeit der Erzeugnisgruppen des Industrieofenbaus und zur gemeinsamen Lösung von Querschnittsaufgaben besteht ein Zentraler Erzeugnisgruppenrat.-Er ist beratendes Organ des Ministers für Elektrotechnik und Elektronik. (3) Dem Zentralen Erzeugnisgruppenrat Industrieofenbau gehören verantwortliche Beauftragte der Leiter der in Anlage 2 aufgeführten Ministerien, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen an, die durch den Minister für Elektrotechnik und Elektronik berufen werden. (4) Zur Unterstützung der Arbeit des Zentralen Erzeugnisgruppenrates Industrieofenbau besteht eine Koordinierungsgruppe. Ihr gehören je ein Beauftragter der Ministerien für Elektrotechnik und Elektronik Schwermaschinen- und Anlagenbau Bauwesen Erzbergbau, Metallurgie und Kali Chemische Industrie Glas- und Keramikindustrie sowie des Leiters der Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung beim Ministerrat an, die durch die zuständigen Leiter vorzuschlagen und durch den Minister für Elektrotechnik und Elektronik zu berufen sind. Die Koordinierungsgruppen-Mitglieder werden in ihren Industriebereichen durch die jeweiligen Mitglieder des Zentralen Erzeugnisgruppenrates Industrieofenbau gemäß § 3 Abs. 3 angeleitet und unterstützt. (5) Zur Lösung der Koordinierungsaufgaben im Industrieofenbau sind die zuständigen zentralen Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen gemäß § 1 Absätze 1 und 2 verpflichtet, mit dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit bezieht sich auf die im § 2 Abs. 1 ' dieser Anordnung genannten Aufgaben und schließt die Information über alle grundsätzlichen Probleme des Industrieofenbaus ein. (6) Der Minister für Elektrotechnik und Elektronik ist berechtigt, von den zuständigen zentralen Staatsorganen die Durchführung von Maßnahmen, die zur Lösung der im § 2 Abs. 1 genannten Aufgaben notwendig sind, einschließlich der Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen, zu fordern. (7) - Der Leiter des Zentralen Erzeugnisgruppenrates Industrieofenbau ist berechtigt, von den Leitern der zuständigen wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen Maßnahmen zur Lösung der im § 2 Abs. 1 genannten Aufgaben, einschließlich der Einsichtnahme in die dazu notwendigen Unterlagen, zu fordern. (8) Die zuständigen Minister sind für die Wahrnehmung der Aufgaben „Industrieofenbau“ im eigenen Bereich voll verantwortlich. Durch die in den Absätzen 6 und 7 genannten Rechte wird die ’ o. g. Verantwortlichkeit nicht eingeschränkt. (9) Die Aufgaben und Arbeitsweise des Zentralen Erzeugnisgruppenrates Industrieofenbau und der Koordinierungsgruppe sind vom Minister für Elektrotechnik und Elektronik durch eine Verfügung zu regeln. §4 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 3. Juli i973 über die Leitung und Koordinierung des Industrieofenbaus (GBl. I Nr. 31 S. 299) außer Kraft. Berlin, den 15. September 1981 Rauchfuß Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Leiter der Zentralen Energiekommission beim Ministerrat Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Erzeugnisgruppen des Industrieofenbaus der DDR Erzeugnisgruppe Leitbetrieb zuständiges Staatsorgan 1. Brennst'offbeheizte Industrieöfen und Industrieofenanlägen für die metallurgische und metallverarbeitende Industrie (ohne Schmelzöfen) 2. Anlagen für industrielle Elektrowärme 3. Brennstoffbeheizte Industrieöfen für die keramische Industrie (ohne Drehrohröfen) 4. Industrieöfen zum Schmelzen und Nachbehandeln von Glas VEB Schwermaschinenbaukombinat „Emst Thälmann“ Magdeburg Kombinat VEB Lokomotivbau-Elektrotechnische Werke „Hans Beimler“ Hennigsdorf VEB Spezialbaukombinat Magdeburg VEB Glasinvest Radebeul Ministerium für Schwermaschinen-und Anlagenbau Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik Ministerium für Bauwesen Ministerium für Glas- und Keramikindustrie;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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